# taz.de -- Neuregelung zum 1. Juni: Mutterschutz nun auch nach Fehlgeburten möglich
       
       > Fehlgeburten sind für Betroffene einschneidend. Anspruch auf
       > Mutterschutzleistungen gab es bislang nicht. Das ändert sich nun für
       > bestimmte Fälle.
       
 (IMG) Bild: Auf einem Monitor sind Aufnahmen von Embryonen zu sehen. Sie werden hier auf mögliche Gen-Variationen gecheckt
       
       Berlin dpa | Wer ab der 13. Schwangerschaftswoche eine [1][Fehlgeburt]
       erleidet, hat ab sofort Anspruch auf [2][Mutterschutz]. Doch was bedeutet
       das konkret? Und wie viele Frauen betrifft die Neuregelung überhaupt? Hier
       die wichtigsten Fragen und Antworten.
       
       Wie ist der Mutterschutz bislang geregelt?
       
       Das Mutterschutzgesetz greift insbesondere in der Zeit unmittelbar vor und
       nach der Entbindung eines Kindes. Die Schutzfristen beginnen grundsätzlich
       sechs Wochen vor der Entbindung und enden im Regelfall acht Wochen danach.
       In dieser Zeit arbeiten Frauen in aller Regel nicht in ihrem Beruf. Während
       der Schutzfristen haben sie Anspruch auf Mutterschaftsleistungen, die den
       vollen Lohn vor der Schwangerschaft ersetzen.
       
       Was galt bislang bei Fehlgeburten?
       
       Als Fehlgeburt gilt aus medizinischer Sicht das vorzeitige Ende einer
       Schwangerschaft bis zur 24. Schwangerschaftswoche. Betroffene waren bislang
       auf eine Krankschreibung angewiesen. Denn bisher waren für den Fall einer
       Fehlgeburt weder eine Mutterschutzfrist noch Leistungen nach dem
       Mutterschutzgesetz vorgesehen. Diese griffen nur dann, wenn Schwangere ihr
       Kind ab der 24. Woche verloren.
       
       Was ändert sich konkret?
       
       Das neue Gesetz sieht eine Staffelung vor – das heißt: Je weiter die
       Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto länger ist die Mutterschutzfrist
       im Falle einer Fehlgeburt. Bei einer Fehlgeburt ab der 13. Woche sind zwei
       Wochen Mutterschutz vorgesehen, ab der 17. Schwangerschaftswoche dann sechs
       Wochen. Kommt es erst ab der 20. Woche, also in einem bereits recht
       fortgeschrittenen Schwangerschaftsstadium, zur Fehlgeburt, dann dürfen
       Frauen künftig acht Wochen lang beruflich pausieren. Sie haben in diesen
       Zeiten auch Anspruch auf Lohnersatz. Für Fehlgeburten bis zur 12. Woche ist
       weiterhin kein Mutterschutzanspruch vorgesehen.
       
       Müssen betroffene Frauen künftig beruflich pausieren?
       
       Nein. Wenn sich eine Frau ausdrücklich bereit erklärt, trotz einer
       Fehlgeburt ab der 13. Woche arbeiten und die neue Mutterschutzfrist nicht
       in Anspruch nehmen zu wollen, dann ist dies laut dem neuen Gesetz möglich.
       
       Was gilt für Selbstständige?
       
       Die Neuregelung gilt auch für Frauen, die selbstständig tätig und
       gesetzlich krankenversichert sind. Auch Soldatinnen und Beamtinnen werden
       sich künftig im Falle einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche auf
       eine Mutterschutzfrist berufen können.
       
       Selbstständige, die privat versichert sind, sind jedoch ausgenommen. Das
       könnte sich mit der neuen Bundesregierung ändern: Laut ihrem
       Koalitionsvertrag wollen Union und SPD die gesetzlichen
       Mutterschutzleistungen auch auf Selbstständige ausweiten.
       
       Bislang haben selbstständige Frauen, die ein Kind erwarten, generell keinen
       gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutzleistungen – es sei denn, sie sind
       gesetzlich krankenversichert. Bundesfrauenministerin Karin Prien (CDU)
       betonte, dass es ihr ein wichtiges Anliegen sei, auch Regelungsänderungen
       für Selbstständige in den Blick zu nehmen. Für wann genau hier eine
       Neuregelung angestrebt ist, ist allerdings unklar.
       
       Wie viele Frauen profitieren von der Neuregelung?
       
       [3][Das ist ebenfalls nicht ganz klar]. Nach Angaben des
       Familienministeriums liegen weder zur Zahl der Frauen, die in den
       vergangenen Jahren Mutterschutz in Anspruch genommen haben, noch zur Zahl
       derjenigen, die eine Fehlgeburt erleiden, amtliche Statistiken vor.
       [4][Experten gehen davon aus, dass in Deutschland jede dritte Frau von
       einer Fehlgeburt betroffen ist].
       
       Unter Berufung auf Recherchen des Fraunhofer-Instituts für Angewandte
       Informationstechnik (FIT) schätzt das Familienministerium, dass jährlich
       etwa 90.000 Schwangerschaften mit Fehlgeburten enden. Etwa 6.000 ereignen
       sich demnach zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche. Den Großteil
       der Fehlgeburten, 84.000, erleiden Frauen bis zur 12.
       Schwangerschaftswoche. Für diese Fälle ist auch weiterhin kein
       Mutterschutzanspruch vorgesehen.
       
       1 Jun 2025
       
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