# taz.de -- Konflikt zwischen Verdi und FU Berlin: Abmahnung von Uni-Mitarbeiter rechtens
       
       > Arbeitsgericht bewertet Vorwürfe, das Präsidium der Freien Universität
       > Berlin sei mitverantwortlich für den deutschen Rechtsruck, als
       > Schmähkritik.
       
 (IMG) Bild: Gerichtserprobt: Das FU-Präsidium und die Verdi-Betriebsgruppe liegen seit Jahren über Kreuz
       
       Berlin taz | Das Arbeitsgericht Berlin hat die Abmahnung eines Vorstands
       der Verdi-Betriebsgruppe der Freien Universität (FU) für rechtmäßig
       erklärt. Anlass der Abmahnung war ein Aufruf des Betriebsgruppenvorstands
       zu einer [1][Protestkundgebung gegen Rechtsextremismus] im Januar
       vergangenen Jahres.
       
       Die Verdi-Leute hatten hierin nicht nur die „AfD und die Abschiebe- und
       Kürzungspolitik der Ampelregierung“ als treibende Kraft des Rechtsrucks in
       Deutschland benannt. Auch warfen sie ihrem Arbeitgeber vor, [2][sich
       tarifwidrig, mitbestimmungsfeindlich und antidemokratisch zu verhalten].
       Konkret hieß es: „Im Ergebnis fördert auch die FU damit den Rechtsruck und
       den Aufstieg der AfD, denen gewerkschaftliche Organisierung ebenfalls ein
       Dorn im Auge ist.“
       
       Das Präsidium der FU reagierte umgehend [3][mit einer Gegendarstellung], in
       der es sich gegen die „diffamierenden Anschuldigungen und bewussten
       Falschaussagen“ verwahrte.
       
       Zudem wurden Anfang März die Vorstandsmitglieder der Verdi-Betriebsgruppe
       der Universität abgemahnt, darunter auch der jetzige Kläger, der auch
       freigestelltes Personalratsmitglied ist. Der Vorwurf lautete auf
       „ehrverletzende Kritik, die eine Verletzung der Treue- und
       Loyalitätspflicht zum Arbeitgeber“ darstelle.
       
       ## Weitere Klagen gegen Abmahnungen noch anhängig
       
       Das Arbeitsgericht wies die Klage des Gewerkschafters gegen seine Abmahnung
       nun zurück. Zur Begründung hieß es, der Arbeitnehmer habe seine
       Nebenpflicht zur Rücksichtnahme im Arbeitsverhältnis durch den Aufruf
       verletzt. Die inkriminierte Passage sei eine „vom Schutz der
       Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz nicht gedeckte
       Schmähkritik“.
       
       Ob der betroffene Gewerkschafter Berufung gegen das Urteil einlegt, die das
       Arbeitsgericht zugelassen hat, ist noch offen. Die Klagen vier weitere
       Vorstandsmitglieder der Verdi-Betriebsgruppe gegen ihre jeweiligen
       Abmahnungen laufen noch.
       
       Das Verhältnis zwischen dem FU-Präsidium und der Verdi-Uni-Gruppe gilt seit
       Jahren [4][als konfliktreich und gestört]. Die Gewerkschafter*innen
       monieren immer wieder, dass ihr Arbeitgeber Tarifverträge nicht einhält und
       die Mitbestimmung bekämpft.
       
       8 Jan 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Demonstrationen-gegen-Rechtsextremismus/!5989938
 (DIR) [2] https://www.verdi-fu.de/wordpress/2024/01/30/gegen-afd-und-die-abschiebe-und-kuerzungspolitik-der-ampelregierung-kommt-zum-aktionstag-am-3-februar-13-uhr-bundestagswiese/
 (DIR) [3] https://www.fu-berlin.de/informationen-fuer/beschaeftigte/aktuelles/news/240205-gegendarstellung-verdi/index.html
 (DIR) [4] /Berliner-OVG-weist-Klage-ab/!5747271
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Peter Nowak
       
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