# taz.de -- Rassistische Polizeigewalt: Land Berlin wegen Kniefixierung vor Gericht
       
       > Vor dem Landgericht wird ein Fall von Polizeigewalt verhandelt. Der Fall
       > Zefanias M. erinnert an den Mord an George Floyd im Mai 2020.
       
 (IMG) Bild: Eine Pressekonferenz gegen rassistische Polizeigewalt
       
       Berlin taz | Es ist eine Stunde vor über fünf Jahren, die Zefanias M. noch
       heute beschäftigt. M. war im November 2019 eingeschritten, als ein
       Obdachloser von BVG-Securitys beleidigt wurde. Als die Polizei anrückte,
       hielten sie ihn fast eine Stunde lang fest.
       
       „Ein Beamter kniete mit seinem gesamten Körpergewicht auf meinen Nacken.
       Ein weiterer hielt meine Beine fest. Eine Beamtin stand mit einem bellenden
       Schäferhund vor meinem Gesicht“, berichtet M. Als er sagt, er habe Angst zu
       ersticken, erwidert ein Beamter: „Hoffentlich.“ Die Szene belaste ihn auf
       vielen Ebenen, sagt M.
       
       M. schildert seine Erlebnisse auf einer Pressekonferenz von ReachOut, einer
       Initiative gegen rassistische Polizeigewalt. Der Anlass: Am kommenden
       Donnerstag wird sein Fall vor dem Landesgericht Moabit erneut verhandelt.
       
       [1][Vor zwei Jahren fand bereits ein Prozess statt], bei dem allerdings das
       Opfer zum Täter gemacht wurde. Damals wurde M. Beleidigung und Widerstand
       gegen Polizeibeamt:innen vorgeworfen. Sogar eine Gefängnisstrafe
       stand im Raum. „Ich frage mich, wie viele Menschen unschuldig inhaftiert
       sind, weil sie ebenfalls rassistische Polizeigewalt erlebt haben“, sagt M.
       
       ## „Eine unberechenbare Waffe“
       
       Der Fall M. hat Ähnlichkeiten mit [2][dem Mord an George Floyd] in den USA
       im Mai 2020, bei dem ebenfalls eine Kniefixierung angewendet wurde. Der
       Vorfall um M. ereignete sich einige Monate vorher. Damals gab es jedoch
       keine mediale Debatte über rassistische Polizeigewalt. Nun findet wieder
       ein Prozess statt, dieses Mal ist allerdings M. der Ankläger. In einem
       Zivilprozess wirft er dem Land Berlin vor, dass sich die
       Polizeibeamt:innen gesetzwidrig verhalten haben.
       
       Eine Vertreterin der Kampagne Polizei im Nacken sagte, die Kniefixierung,
       welche gegen M. zum Einsatz kam, werde überdurchschnittlich oft [3][gegen
       Nicht-Weiße], obdachlose Personen, psychisch kranke und von Armut
       betroffenen Menschen angewendet. „Es trifft genau jene, die in der
       Gesellschaft wenig bis keine Entscheidungs- und Beschwerdemacht haben“, so
       die Vertreterin weiter.
       
       Ziel der Kampagne sei es, den Kniegriff offiziell verbieten zu lassen. Für
       Betroffene sei diese Praxis oft traumatisierend, auch die Atemwege würden
       immens belastet. Zudem sei nicht ersichtlich, welche Vorerkrankungen eine
       Person hat. „Es ist eine lebensgefährliche Polizeipraxis.“ Auf Nachfrage,
       ob Kniefixierungen Teil der Polizeiausbildung sei, sagte sie: „Am Ende ist
       die Praxis, was zählt. Die Kniefixierung ist eine unberechenbare Waffe.“
       
       2 Dec 2024
       
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