# taz.de -- Behördlicher Kampf gegen Wuchermieten: Hamburg wartet auf neue Gesetze, Frankfurt nicht
       
       > Die Linke fordert, dass der rot-grüne Hamburger Senat stärker gegen stark
       > überhöhte Mieten vorgeht. Das Vorbild ist Frankfurt am Main.
       
 (IMG) Bild: Wo Mietwucher kaum behördlich verfolgt wird: Hamburg
       
       Hamburg taz | Die Hamburger Linke hat den Senat aufgefordert, effektiver
       gegen Mietwucher vorzugehen. In einem Antrag für die Bürgerschaft fordert
       die Fraktion, die existierenden gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen
       und das Wirtschaftsstrafrecht konsequent anzuwenden. Vorbild ist aus Sicht
       der Linken die Stadt Frankfurt am Main, die Mietwucher in einer Vielzahl
       von Fällen verfolgt hat.
       
       Mietwucher liegt laut Wirtschaftsstrafgesetz dann vor, wenn die verlangte
       Miete mehr als 20 Prozent über der [1][ortsüblichen Vergleichsmiete] liegt.
       Mieter:innen können rechtlich dagegen vorgehen. Die Zuständigkeit für
       die Verfolgung von Anzeigen liegt in Hamburg bei den Bezirksämtern. Diese
       können, wenn ein Verdacht vorliegt, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen
       die Vermieter:innen einleiten.
       
       In Hamburg gab es im Jahr 2021 vier Anzeigen von Wuchermieten, die bei den
       Bezirksämtern eingegangen sind – alle vier wurden wegen mangelnder
       Erfolgsaussicht eingestellt. Im Jahr 2024 gab es bislang drei Anzeigen.
       Weitaus erfolgreicher gegen Mietwucher wehrt sich Frankfurt: Dort wurden
       von 2020 bis 2022 in 1.400 Fällen die Miete gesenkt und 419.000 Euro
       Rückzahlungen an Mieter:innen durchgesetzt.
       
       Der Mietverein zu Hamburg hat nach Auskunft seines Geschäftsführers Rolf
       Bosse jährlich circa 1.500 Anfragen zu potentiell überhöhten Mieten; 60
       Prozent davon sind Verdachtsfälle für Wuchermieten. In 70 Prozent dieser
       Fälle kann der Mieterverein erfolgreich gegen die Vermieter:innen
       vorgehen. In den meisten Fällen komme es zu einer außergerichtlichen
       Einigung. Bei den restlichen 30 Prozent der Fälle brauche es eine Anzeige.
       Allerdings verzichten die meisten Mieter:innen darauf. Sie seien
       verunsichert und hätten Angst gegen ihre Vermieter:innen vorzugehen,
       sagt Bosse.
       
       ## Wer stellt die Strafanzeigen – Mieter:innen oder Behörden?
       
       Der Geschäftsführer betont, dass Wuchermieten nicht nur besser verfolgt
       werden müssten, sondern dass auch der Mieterschutz verstärkt werden müsse.
       Es sollte schwerer werden, Menschen wegen Zahlungsrückständen oder
       Eigenbedarf aus der Wohnung zu schmeißen. Zusätzlich sollte „die
       Verantwortlichkeit der Behörden gestärkt werden und die Verantwortung nicht
       beim Einzelnen bleiben“. Statt der Mieter:innen sollte das Bezirksamt
       gegen ausbeuterische Vermieter:innen vorgehen.
       
       Heike Sudmann, wohnungspolitische Sprecherin der Linken, fordert, dass der
       Hamburger Senat ähnlich wie der Frankfurter Magistrat gegen Wuchermieten
       vorgeht. In Frankfurt übernehme eine Behörde die Ermittlungen und auch den
       Prozess, wenn nötig. Mieter:innen müssen nur einen Verdachtsfall melden
       und nicht selber aktiv gegen ihre Vermieter:innen vorgehen. Ziel der
       Linken sei es, ein an Frankfurt angelehntes Musterverfahren zu entwickeln.
       
       Dass bislang kaum gegen Mietwucher in Hamburg vorgegangen wird, liegt laut
       der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen daran, dass es sehr große
       Hürden gibt, das Wirtschaftsstrafgesetz anzuwenden. Bevor es möglich sei,
       konsequent gegen Wuchermieten vorzugehen, müsse die Rechtslage verändert
       werden. Dafür setze sich [2][Hamburg] ein.
       
       Dass ein Vorgehen gegen Wuchermieten trotz der aktuellen Gesetzeslage
       möglich ist, zeigt jedoch [3][Frankfurt]. Hier wird das Gesetz zum Vorteil
       der Mieter:innen ausgelegt und erfolgreich angewandt. Trotzdem ist auch
       die in Frankfurt zuständige Behörde für eine Gesetzesänderung, die den
       Prozess erleichtern soll.
       
       Auch Marco Hosemann, Vorsitzender der Linksfraktion in Hamburg Nord,
       kritisiert, dass „es [4][zu wenig politischen Wille gibt], das Problem
       anzugehen“. Das Bezirksamt Nord habe auf seiner Homepage keine
       Informations- und Unterstützungsangebote zum Thema Wuchermieten, obwohl es
       zuständig sei für Anzeigen aus dem Bezirk.
       
       Der Grundeigentümer-Verband Hamburg kennt das Problem der Wuchermieten,
       spricht jedoch von Einzelfällen, in denen Vermieter:innen mehr Miete
       verlangen als zulässig. Bei seinen Mitgliedern weise er auf die rechtliche
       Lage hin und weise im Einzelfall darauf hin, dass eine Wuchermiete verlangt
       werde. Wie die Mitglieder jedoch nach der Beratung entscheiden, das könne
       der Verband nicht beeinflussen.
       
       Zeitgleich mit ihrem Antrag hat die Linke im Internet einen
       Mietwucherrechner bereitgestellt, mit dem Hamburger Mieter:innen ihre
       Miete überprüfen können. Fällt sie unter Mietwucher, kann das Ergebnis
       direkt an das zuständige Bezirksamt weitergeleitet werden.
       
       19 Nov 2024
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Frida Schubert
       
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