# taz.de -- Koranverbrennungen in Schweden: Ist das noch Meinungsfreiheit oder Hetze?
       
       > Der dänisch-schwedische Rechtsextreme Rasmus Paludan hat öffentlich
       > mehrere Korane verbrannt. Die Anklage in Malmö fordert nun eine
       > Haftstrafe.
       
 (IMG) Bild: Rasmus Paludan verbrennt am Freitag, den 27. Januar 2023, eine Kopie des Korans vor der türkischen Botschaft in Kopenhagen
       
       Härnosand taz | Wo ist die Grenze der Meinungsfreiheit in [1][Schweden]?
       Sollte es eine geben? Für den dänisch-schwedischen Rechtsextremen Rasmus
       Paludan war es immer wieder legal möglich, öffentlich den Koran zu
       verbrennen und sich abfällig über den Islam zu äußern – Ostern 2022 gar in
       einer Art Tournee in mehreren schwedischen Städten. Jetzt entscheidet ein
       Gericht, ob er dabei Grenzen überschritten hat.
       
       Die Anklage wirft dem Gründer der rassistischen Partei Stram Kurs Hetze
       gegen eine Bevölkerungsgruppe in zwei Fällen und Beleidigung in einem Fall
       vor. [2][Zwei Tage stand Paludan] nun in Malmö vor Gericht – aus
       Sicherheitsgründen zugeschaltet aus einem geheimgehaltenen anderen
       Gerichtsgebäude.
       
       Zur Beweisführung diente der Staatsanwaltschaft unter anderem ein Video,
       das den Angeklagten bei einem Auftritt in Malmö im September 2022 zeigt.
       Darin bezeichnet er bestimmte Bevölkerungsgruppen als gewalttätiger und
       weniger intelligent als andere. Außerdem ist zu sehen, wie er einem Mann
       immer wieder über ein Megafon den Satz „Go home to Africa“ vorspielte und
       ihm zurief, er werde nie in Schweden zu Hause sein. Dieser konkrete Fall
       wird als Beleidigung verhandelt.
       
       Ähnlich dem deutschen Gesetz gegen Volksverhetzung stellt Schwedens
       Gesetzgebung öffentliche Hetze oder Hassreden gegen eine nationale,
       ethnische, religiöse oder sexuelle Minderheit unter Strafe.
       
       ## Koranverbrennung keine Kritik, sondern Hass
       
       Der Staatsanwalt stellte in seinem Plädoyer das öffentliche Verbrennen des
       Korans als Mittel einer Art von Kritik grundsätzlich infrage. Er zog einen
       Vergleich zu Bücherverbrennungen durch Nationalsozialisten in Deutschland –
       es sei dabei nicht um inhaltliche Kritik gegangen, sondern um den Hass
       gegen Teile der Bevölkerung.
       
       Auch mit Blick auf die [3][Ziele der Partei Stram Kurs] richteten Paludans
       Aktionen sich eindeutig gegen Muslime als Gruppe und nicht gegen den Islam
       als Idee, argumentierte der Staatsanwalt laut dem schwedischen
       Fernsehsender SVT. Ähnlich hätten es bereits dänische Gerichte bewertet.
       Paludans Partei fordere eine „ethnischen Säuberung“, sie wolle explizit
       gewisse Bevölkerungsgruppen nicht mehr im Land haben. „Das ist keine
       religionsphilosophische Diskussion“, so der Ankläger.
       
       Seine Schlussfolgerung: Paludan sei, nachdem er in Dänemark bereits 2019
       und 2020 für vergleichbare Taten verurteilt wurde, Wiederholungstäter.
       Wegen Missachtung des Gerichts sehe er deshalb keine Alternative zu einer
       Gefängnisstrafe. Er forderte ein Strafmaß von acht bis neun Monaten Haft.
       
       Die Verteidigung hingegen beharrte darauf: Es seien genehmigte Auftritte
       gewesen, aus deren Anmeldung klar hervorgegangen sei, worum es dabei gehen
       würde, „unter anderem Koranverbrennung und Islam-Kritik.“ Die Anklage habe
       die Äußerungen in ihrem Sinne uminterpretiert und die Klage sei abzuweisen.
       
       ## Koranverbrennung sehen viele als Provokation
       
       Über die Auslegung der Meinungsfreiheit in diesem Kontext wird in Schweden
       schon lange diskutiert. Auch unter Menschen, die nicht selbst von der Hetze
       betroffen sind, lehnen viele Koranverbrennungen als reine Provokation ab.
       
       Nach gewaltsamen Ausschreitungen rund um Paludans Auftritte 2022 verbot die
       Polizei eine Zeit lang weitere angekündigte Aktionen mit der Begründung,
       sie gefährdeten die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Das wurde wiederum
       regelmäßig von Gerichten als Einschränkung des Demonstrationsrechts für
       ungültig erklärt.
       
       „Legal, aber nicht angemessen. Eine absichtliche Provokation“, sagte
       Ministerpräsident Ulf Kristersson im vergangenen Sommer zu einer
       Koranverbrennung in Stockholm. Welcher Argumentation das Gericht folgt,
       entscheidet sich in den kommenden Wochen. Am 5. November soll das Urteil
       verkündet werden.
       
       16 Oct 2024
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anne Diekhoff
       
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