# taz.de -- Vorstoß aus Niedersachsen: „Catcalling“ soll verboten werden
       
       > Hinterherpfeifen auf der Straße, anzügliche Kommentare: Frauen müssen
       > kein Freiwild sein, meint die niedersächsische Justizministerin.
       
 (IMG) Bild: Was Mädchen sich so anhören müssen: Kreideaktion in Berlin
       
       Hamburg taz | Niemand solle für einen „verunglückten Flirtversuch bestraft
       werden“, betonte Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD)
       vergangene Woche. Da hatte die rot-grüne Landesregierung beschlossen, einen
       Gesetzentwurf in den Bundesrat einzubringen, um einen neuen Straftatbestand
       zu schaffen: Auch nicht-körperliche sexuelle Belästigungen, sprich verbale
       Äußerungen und Gesten, sollen künftig Eingang in das Strafgesetzbuch
       finden.
       
       „Viel zu viele Mädchen und Frauen müssen bislang erleben, dass Männer sie
       mit Worten oder Gesten zum bloßen Sexualobjekt degradieren“, sagte
       Wahlmann. Sexuell belästigende Äußerungen und damit vergleichbare
       nonverbale Verhaltensweisen seien „nicht harmlos – und schon gar kein
       Kompliment“.
       
       Als „[1][Catcalling]“ hat dieses Phänomen in den vergangenen Jahren
       vermehrt Aufmerksamkeit bekommen: Gemeint sind damit Pfeif- oder
       Kussgeräusche, aufdringliche Blicke, vermeintliche Komplimente, anzügliche
       Bemerkungen, Kommentare über das Äußere oder auch sexuelle Belästigung auf
       Social Media.
       
       [2][Einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen]
       zufolge sind 97,2 der Täter*innen männlich. Frauen und diverse Personen
       dagegen sind deutlich stärker als Männer von Catcalling betroffen. 93,4
       Prozent aller Befragten berichteten von nonverbalem Catcalling in Form von
       Pfeifen, Anstarren oder Anhupen, 75,4 Prozent von anzüglichen Bemerkungen,
       sexuellen Fragen und obszönen Witzen oder sexuellen Aufforderungen.
       Verfolgung, sexuelle Annäherungsversuche und Aufdringlichkeit erlebten 72,2
       Prozent der Teilnehmer*innen.
       
       ## Je jünger, desto mehr
       
       Je jünger die Befragten, desto mehr wurden sie zur Zielscheibe. Während
       53,6 Prozent der über 45-Jährigen über unterschwellige sexuelle Kommentare
       oder Gesten klagten, waren es bei den 16- bis 19-Jährigen 82,1 Prozent.
       
       Catcalling findet besonders oft an öffentlichen Plätzen wie Straßen oder
       Parks und im öffentlichen Nahverkehr statt, in Clubs und Kneipen, aber auch
       im Internet und an Universitäten. Nur 5 Prozent der Opfer meldeten ihre
       Catcalling-Erfahrung der Polizei. Das Erlebte sei ihnen zu „trivial“
       erschienen, und ihnen hätten die Beweise gefehlt, so die Studie.
       
       Damit sich das ändert, hat die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt
       Salzgitter, Simone Semmler, 2022 [3][eine Meldeplattform für Catcalling]
       einrichten lassen. „Es braucht ein deutliches, sichtbares, rechtliches
       Zeichen, dass dieses Verhalten unrecht ist“, sagt Semmler, die bei ihrem
       Vorstoß mit einem [4][Netzwerk aus Frauenbüros und
       Gleichstellungsbeauftragten] zusammengearbeitet hat, die Aktion trug den
       Namen „#kein Kompliment“.
       
       Sie sei „entzückt“, dass die Aktionen nun Wirkung zeigten, sagt Semmler. Es
       brauche das Zeichen, um einerseits die Täter in ihre Schranken zu weisen
       und andererseits zur Bestätigung der Wahrnehmung der Betroffenen, dass
       nicht tolerierbar ist, was ihnen geschieht.
       
       ## Mit Zeugen nicht unmöglich
       
       Für eine Strafverfolgung braucht es Beweise, das ist Semmler klar. „Mir ist
       bewusst, dass das schwierig ist, aber mit Zeugen nicht unmöglich.“ Vor rund
       30 Jahren hätten die alten Männer im Bundestag gelacht, als Petra Kelly von
       den Grünen Vergewaltigung in der Ehe als Strafratsbestand forderte. Heute
       würde niemand mehr das Unrecht infrage stellen. Warum solle das bei
       Catcalling anders sein?
       
       „Hast du kurz Bock auf eine Runde Sex?“, „Geiler Arsch, da kann man was
       machen“: Das sind nur zwei Beispiele von hunderten, die Hannoveranerin
       Lisanne Richter mit Kreide auf die Straße malt. Richter, die auch den
       Instagram-Channel „Catcalls of Hannover“ gegründet hat, ist Vorsitzende des
       Vereins „Chalk Back Deutschland“, der solche Aktionen in vielen Städten
       durchführt.
       
       Eine Aufnahme von verbaler Belästigung ins Strafgesetzbuch gebe Betroffenen
       Sicherheit, aber das reiche nicht, sagt sie. „Um dieses Verhalten
       nachhaltig zu beenden, braucht es gesellschaftliches Umdenken.“ In Hannover
       habe „Chalk Back“ die Ratsinitiative „Catcalling is over in Hannover“
       angestoßen, dabei sei das Ordnungsamt geschult worden.
       
       Im niedersächsischen Vorstoß wird der Begriff „Catcalling“ allerdings
       bewusst vermieden: Er könne als „unangemessen verniedlichend“ empfunden
       werden; insbesondere sei es herabwürdigend, „die Betroffenen mit Katzen
       gleichzusetzen“, heißt es in der Einführung des Gesetzentwurfs.
       
       ## Weder Belästigung noch Beleidigung
       
       Nötig sei die Ergänzung im Strafgesetzbuch, weil nicht-körperliche sexuelle
       Belästigung „derzeit grundsätzlich nicht strafbar und in der überwiegenden
       Anzahl der Fälle auch nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden“ könne.
       Weder stellten Sprüche wie „Ich will dich ficken“ den Straftatbestand der
       sexuellen Belästigung dar noch den der Beleidigung. Ersterer setze eine
       körperliche Berührung des Opfers voraus; zweitere erfordere den Angriff auf
       die Ehre der betroffenen Personen. „Du Schlampe“ zum Beispiel gelte als
       Beleidigung der Ehre, „geiler Arsch“ hingegen nicht. Auch als
       Ordnungswidrigkeit können diese Taten meistens nicht verfolgt werden.
       
       Dass eben nicht ein „verunglückter Flirtversuch“ zu einer Verurteilung
       führt, soll gewährleistet sein, indem nur belangt werden kann, wer
       „erheblich“ belästigt. Wie auch bei anderen Straftatbeständen braucht es
       für eine Verurteilung hier also schon einen umfassenden Angriff auf das
       Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. In Frankreich, Belgien, Spanien,
       Portugal und den Niederlanden gibt es bereits entsprechende Tatbestände.
       Als Strafmaß ist eine Geldstraße oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem
       Jahr vorgesehen.
       
       Ob mit dem niedersächsischen Vorstoß tatsächlich das Strafgesetzbuch
       erweitert wird, ist offen. Mit der Bundesratsinitiative müssen zunächst die
       anderen Bundesländer überzeugt werden, ehe auch der Bundestag zustimmen
       kann. Niedersachsen schätze die Erfolgsaussichten aber als gut ein, sagte
       eine Sprecherin Wahlmanns: „Das ist eine Sache, die über die Parteigrenzen
       hinweg überzeugt.“
       
       27 Oct 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Catcalling-auf-Berlins-Strassen/!6034464
 (DIR) [2] https://kfn.de/forschungsprojekte/catcalling/
 (DIR) [3] https://www.salzgitter.de/pressemeldungen/2023/gleichstellung-catcalling.php
 (DIR) [4] https://www.gleichberechtigt.org/pressemitteilung-catcalling-ist-kein-kompliment
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Fanny Schuster
 (DIR) André Zuschlag
       
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