# taz.de -- Todesfall Hans-Jürgen Rose: Nicht zuständig
       
       > Hans-Jürgen Rose starb, nachdem er im Polizeirevier Dessau war. Vieles
       > deutet auf Polizeigewalt hin. Doch der Generalbundesanwalt lehnt den Fall
       > ab.
       
 (IMG) Bild: Hans-Jürgen Rose, Anfang der 1990er Jahre
       
       Berlin taz | Der Generalbundesanwalt hat es abgelehnt, Ermittlungen im
       [1][Todesfall Hans Jürgen Rose aus Dessau] aufzunehmen. Eine Strafanzeige
       der Familie Rose gegen Beamte des Dessauer Polizeireviers gab die
       Karlsruher Behörde nun an die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg in
       Sachsen-Anhalt ab.
       
       Der damals 36-jährige Rose war im Dezember 1997 an schwersten inneren
       Verletzungen gestorben, unmittelbar nachdem er aus dem Polizeirevier Dessau
       entlassen worden war. Die NGO Recherche Zentrum hatte nach jahrelangen
       Recherchen im März dieses Jahres Erkenntnisse präsentiert, die nahelegen,
       dass Rose nach einer Alkoholkontrolle durch Polizeibeamte auf dem Revier
       tödlich verletzt wurde. Roses Familie und das Recherche Zentrum hatten
       daraufhin Anzeige wegen Mordes gegen vier Dessauer Polizeibeamte beim
       Generalbundesanwalt erstattet.
       
       Unter anderem hatten sie ein Schriftgutachten vorgelegt, das die
       Manipulation von Eintragungen im Lagefilm des Reviers belegen soll. Der
       Lagefilm ist eine Art Logbuch, in dem die Geschehnisse einer Schicht
       eingetragen werden. Zudem erklärte die damals mit der Untersuchung von
       Roses Leichnam betraute Rechtsmedizinerin, sie habe schon damals
       festgestellt, dass die Verletzungen Roses unter anderem auf Schlagstöcke
       zurückzuführen seien müssen.
       
       Die Verletzungen – unter anderem eine Querschnittlähmung – seien nicht mit
       den Gegebenheiten am Fundort Roses, auf der Straße nahe dem Revier, in
       Einklang zu bringen, so die Medizinerin. In den Polizeiakten finden sich
       Hinweise darauf, dass Rose in den Speisesaal des Reviers gebracht und dort
       möglicherweise misshandelt wurde. Die Liste der Indizien ist lang – die
       Justiz in Sachsen-Anhalt hatte die Ermittlungen aber 2002 und 2014
       eingestellt.
       
       Hans-Jürgen Rose starb nach dem Aufenthalt im selben Polizeirevier, in dem
       2002 Mario Bichtemann und 2005 [2][Oury Jalloh] starben.
       
       ## GBA: kein Staatsschutzbezug
       
       Der Generalbundesanwalt erklärte nun, nicht für den Fall zuständig zu sein.
       Die Begründung, die der taz vorliegt, hat es in sich: Sollte Rose
       tatsächlich von Polizisten getötet worden sein, sei dies eine „spontane“
       Reaktion auf dessen Verhalten gegenüber den Polizisten. In diesem Fall
       handele es sich zwar um ein „gravierendes Verschulden einzelner Beamter“,
       ohne aber dass ein „zielgerichteter Angriff auf (…) wesentliche, die
       freiheitliche Verfassungsordnung tragende Belange festzustellen wäre“, so
       begründete der Generalbundesanwalt die Ablehnung. Die Tat sei in ihrer
       Motivation und Wirkung nicht geeignet, Verfassungsgrundsätze zu
       untergraben.
       
       Der Generalbundesanwalt wies die Annahme, dass Rose von Polizisten getötet
       wurde, also nicht per se zurück – stellte sich aber auf den Standpunkt,
       dass dies nicht ausreiche, um eine Zuständigkeit seiner Behörde zu
       begründen.
       
       Die „in der Tat ungewöhnliche – möglicherweise auf Fehlverhalten von
       Beamten des Reviers Dessau-Roßlau hindeutende – Häufung
       erklärungsbedürftiger Todesfälle“ lasse keinen „über Vermutungen
       hinausgehenden Schluss auf eine politische oder rassistische Motivation der
       behaupteten Handlungen“ zu, so der Generalbundesanwalt weiter. Es gebe
       keine Hinweise darauf, dass die möglichen Tötungsakte „aus einer
       Verfassungsgrundsätzen elementar widersprechenden, minderheitenfeindlichen
       Motivation heraus erfolgt wären.“
       
       Wenn Polizeibeamte im Amt schwere Straftaten bis hin zu Tötungsdelikten
       begingen, „wäre eine solche Tat mit Sicherheit geeignet, das Vertrauen
       vieler Bürgerinnen und Bürger in die Polizei und deren gesetzestreue
       Aufgabenerfüllung zu untergraben“, so die Behörde weiter. „Allerdings
       genügt die Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung durch
       eine Straftat nicht, um deren Staatsschutzbezug zu begründen“ – es fehle
       der „für den Staatsschutzcharakter notwendigen übergreifenden Charakter der
       Tat(en).“ Aus diesen Gründen sei die oberste Strafverfolgungsbehörde in
       Karlsruhe nicht zuständig.
       
       Das Recherche Zentrum kritisierte, dass nun wieder sachsen-anhaltinische
       Staatsanwälte ermitteln sollen. Der Aufklärungswille der Behörde sei
       „zweifelhaft“.
       
       ## Familie und Anwalt kritisieren die Entscheidung
       
       Iris Rose, die Witwe des Toten, sagte zur Entscheidung des
       Generalbundesanwalts der taz, die Begründung sei nicht nachvollziehbar.
       „Besonders die Mutter von Jürgen ist wahnsinnig enttäuscht. Sie wünscht
       sich so sehr, dass das nach so vielen Jahren endlich geklärt wird.“ Auch
       Iris Rose hat Zweifel, dass die Behörden in Sachsen-Anhalt nun aufklären
       werden, wer für den Tod verantwortlich war: „Was soll dabei herauskommen?
       Wir haben gar kein Vertrauen, weil die das ja die ganzen Jahre mit Absicht
       nicht geklärt haben. Die sind doch einfach voreingenommen.“
       
       Rechtsanwalt Sebastian Scharmer, der die Familie vertritt, kritisierte, der
       Generalbundesanwalt drücke sich um seine Verantwortung, „teilweise absurd“
       sei die Begründung. „Nach dem Motto: Selbst wenn auf einem Polizeirevier
       drei Menschen aus menschenverachtenden Motiven von Polizeibeamten ermordet
       und diese Taten vertuscht werden, würde doch deswegen das Vertrauen in den
       Rechtsstaat nicht gefährdet sein.“ Scharmer forderte, es brauche endlich
       unabhängige Stellen, die für Ermittlungen gegen Polizeibeamt:innen
       zuständig sind. „Das wäre auch im Interesse einer Polizei, die auf eine
       konsequente Verfolgung von Gewalt und rechten Umtrieben in den eigenen
       Reihen setzen würde.“
       
       6 Sep 2024
       
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