# taz.de -- Förderung klimafreundlicher Heizungen: Neuer Antragsschub erwartet
       
       > Die Zahl der Anträge für Zuschüsse beim Einbau klimafreundlicher
       > Heizungen zieht an. Ab sofort sind alle Eigentümer:innen
       > förderberechtigt.
       
 (IMG) Bild: „4.000 bis 5.000 Anträge pro Woche“: Die Wärmepumpe
       
       Berlin taz | Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat bislang rund
       93.000 Zusagen für die Förderung klimaschonender Heizungen erteilt.
       Insgesamt beträgt die Summe der Zuschüsse rund 1,3 Milliarden Euro, teilte
       die KfW am Dienstag mit. Ab sofort können alle Wohnungs- und
       Hausbesitzer:innen die Förderung beantragen. „Wir rechnen nochmal mit
       einem Antragsschub“, sagte eine Sprecherin des von [1][Robert Habeck
       (Grüne) geführten Bundeswirtschaftsministeriums].
       
       In den vergangenen Wochen habe die Zahl der Anträge auf die Förderung
       klimafreundlicher Heizungen – das sind vor allem Wärmepumpen – einen Sprung
       nach oben gemacht. „Es gibt bis zu 4.000 bis 5.000 Anträge pro Woche“,
       sagte die Sprecherin. „Die Anträge werden fast vollständig sofort
       bewilligt.“ Ursprünglich hatten Bundesregierung und Branche als Ziel
       gesetzt, dass ab 2024 im Jahr 500.000 Wärmepumpen in Neubauten und als
       Austausch von Gas- und Ölheizungen in bestehenden Gebäuden eingebaut
       werden. [2][Dieses Ziel wird in diesem Jahr nicht erreicht,] die Branche
       rechnet mit maximal 200.000 verkauften Wärmepumpen. Ein Grund dafür ist die
       große Aufregung um das [3][zu Jahresbeginn in Kraft getretene
       Heizungsgesetz], die sich nur langsam gelegt hat. Auch die schlechte
       Baukonjunktur führt zu einem schleppenden Absatz.
       
       Die Zuschüsse für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung betragen – je
       nach Einkommen – zurzeit bis zu 70 Prozent der Kosten bis zu einer Grenze
       von 30.000 Euro. Um verbleibende Lücken zu schließen, können
       Eigentümer:innen zinsgünstige Darlehen in Anspruch nehmen.
       
       Zunächst konnten ab Februar nur Besitzer:innen von selbstgenutzten
       Einfamilienhäusern einen Antrag stellen, ab Mai auch von
       Mehrfamilienhäusern. Bis 30. November können Interessierte die Förderung
       auch rückwirkend bei der KfW beantragen. Die Anträge können über das
       Online-Kundenportal der KfW gestellt werden. „Zuschusszusagen und damit die
       Reservierung der Fördermittel erfolgen bei vollständigen Unterlagen und
       förderfähigen Projekten in der Regel digital und automatisiert in wenigen
       Minuten“, sagte KfW-Vorstandsmitglied Katharina Herrmann.
       
       27 Aug 2024
       
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