# taz.de -- MDR muss „Die Partei“-Werbespot senden: AfD-Politiker erschießen nicht verboten
       
       > Der MDR weigerte sich, einen satirischen Wahlwerbesport von Die Partei zu
       > senden. Zwei Gerichte entschieden nun anders.
       
 (IMG) Bild: Demonstration gegen Neue Rechte in Minden im Januar 2024
       
       Kurt Tucholsky schrieb: „Wenn einer bei uns einen guten politischen Witz
       macht, dann sitzt halb Deutschland auf dem Sofa und nimmt übel.“ Das war
       vor exakt 105 Jahren. Und heute sind wir anscheinend wieder so weit. Der
       1919 im Berliner Tageblatt erschienene Text stellt [1][die berühmte Frage:
       „Was darf Satire?“] Tucholskys energisches Plädoyer gibt die bündige
       Antwort: „Alles.“
       
       Aber erst mal zum Sofa, das aktuell in Leipzig steht. Hier wehrt sich der
       MDR, [2][einen Wahlwerbespot von Die Partei] zur Landtagswahl in Sachsen am
       1. September im Radio zu senden. In diesem Spot hören ein Mann und eine
       Frau eine fiktive Nachrichtensendung über die Vereidigung einer frisch
       gewählten AfD-Landesregierung im Bundesland. Der Mann merkt in breitestem
       Sächsisch an, dass die Faschisten wieder an der Macht sind. Und die Frau
       fragt, was sich da machen lasse. Der Mann sagt, er hole „die Knarre aus dem
       Keller“. Und dann machen die beiden trotz seiner „Beene“ Jagd auf
       vermeintliche AfD-Wähler, garniert mit Sprüchen wie „Oah, die können ihre
       Pfeffis mal schön in der hohlen Hand heeme schleppen“. Am Ende des
       Werbespots sagt eine andere Frau: „Bevor es zu spät ist, wählen Sie Die
       Partei!“
       
       Wirklich lustig ist das nicht. Aber klar Satire. Und keinesfalls, wie der
       MDR argumentiert, ein Aufruf zur Gewalt. Egal, wie jedeR diese Nummer der
       sich ja ausdrücklich Satire-Partei nennenden Kombo bewertet, müsste der
       Fall damit erledigt sein. Ist er aber nicht.
       
       Die Öffentlich-Rechtlichen müssen vor Wahlen Parteiwerbespots ausstrahlen.
       Inhaltlich verantwortlich sind die jeweiligen Parteien und nicht die
       Sender. Gegen eine Ausstrahlung lässt sich nur vorgehen, wenn der Spot
       „evident und erheblich“ gegen das Strafrecht verstößt.
       
       ## Ganz klar Satire
       
       Was also reitet den MDR, vor dem Verwaltungsgericht Leipzig genau das zu
       behaupten? Das Gericht bewies höhere Ironiekompetenz als der
       öffentlich-rechtliche Sender. Der Spot sei durch seine Überzeichnung klar
       Satire, so das Gericht. Eine strafbare Gewaltdarstellung liege genauso
       wenig vor wie ein Aufruf zur Gewalt.
       
       [3][Der MDR] ließ nicht locker und bemühte das sächsische
       Oberverwaltungsgericht. Und musste sich auch dort belehren lassen, wie es
       sich mit Satire verhält. Sind das schon Vorkehrungen und Schiss vor einer
       möglichen AfD-Regierung? Die AfD will den ÖRR in seiner heutigen Form
       abschaffen und nutzt vorher alle Möglichkeiten, sich mit ihm und in ihm und
       gegen ihn zu profilieren.
       
       Die Anstalten wären also gut beraten, sich offensiv dagegen zu
       positionieren. Und nicht noch der Satire Bärendienste zu erweisen. Denn
       Satire „muss übertreiben und ist ihrem tiefsten Wesen nach ungerecht. Sie
       bläst die Wahrheit auf, damit sie deutlicher wird“. Das war jetzt nicht von
       mir, sondern wieder Tucholsky. „Wieder was gelernt. Es fehlt dem MDR eine
       Satire-Beauftragte, um eine gemeinsam klare Auffassung zu haben“, sagt die
       Mitbewohnerin.
       
       22 Aug 2024
       
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 (DIR) Steffen Grimberg
       
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