# taz.de -- Gericht urteilt über Bafögsätze: Bafög so hoch wie Bürgergeld?
       
       > Im Jahr 2021 waren die Bafögsätze „evident zu niedrig“, urteilt das
       > Berliner Verwaltungsgericht. Nun muss sich Karlsruhe mit dem Fall
       > befassen.
       
 (IMG) Bild: Ist für die Bafög-Reformen verantwortlich: Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP)
       
       Berlin taz | Drei Bafög-Reformen hat die Ampelkoalition in dieser
       Legislatur bereits beschlossen. Doch nun facht eine juristische Bewertung
       die Debatte über die Höhe der Bafög-Sätze neu an. Am Dienstag hat das
       Berliner Verwaltungsgericht entschieden, dass die Bafögsätze aus dem Jahr
       2021 gegen das Grundgesetz verstoßen, und den Fall zur weiteren Prüfung an
       das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet.
       
       Geklagt hatte eine Studentin, die ab 2016 an der Berliner Charité Medizin
       studierte. Aus ihrer Sicht waren die Bedarfssätze für Studierende „in
       verfassungswidriger Weise“ zu niedrig bemessen.
       
       Das Gericht gibt ihr nun teilweise recht: „Die Höhe des Grundbedarfes von
       427 Euro sei evident zu niedrig gewesen“, heißt es in einer Stellungnahme
       des Gerichts. Ob die zu niedrigen Sätze aber tatsächlich gegen die
       Verfassung verstoßen, muss nun das Bundesverfassungsgericht klären.
       
       Es ist das zweite Mal, dass ein Gericht Karlsruhe anruft, um Klarheit in
       die Sache zu bringen – 2021 hat darum in einem ähnlichen Fall bereits das
       Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gebeten. Ein Urteil ist aber noch nicht
       gefallen.
       
       ## So hoch wie Bürgergeld?
       
       Interessant ist, dass die Berliner Richter:innen in ihrer Begründung
       explizit auf das Bürgergeld (vormals Hartz IV) Bezug nehmen. Die damals 427
       Euro seien zur Deckung des Grundbedarfs zu wenig gewesen, weil die Summe
       unter dem Bürgergeldminimum von 446 gelegen habe. Auch seien 325 Euro nicht
       ausreichend für den Unterkunftsbedarf gewesen, weil die Mehrheit der
       Studierenden mehr Miete habe bezahlen müssen.
       
       Mittlerweile wurden die Bedarfssätze (auf 452 Euro) und das Wohngeld (auf
       360 Euro) zwar angehoben und sollen [1][dank der jüngsten Bafög-Reform] zum
       Wintersemester erneut leicht steigen, am Grundproblem ändert das nichts:
       Der Grundbedarf beim Bafög liegt deutlich unterhalb des Bürgergeldes,
       aktuell sogar 111 Euro.
       
       Die Bildungsgewerkschaft GEW sieht darin ein „sozial-und
       bildungspolitisches Armutszeugnis“. Auch nach der 29. Novelle blieben die
       Bedarfssätze weit unter denen des Bürgergelds, kritisierte GEW-Vorstand
       Andreas Keller am Mittwoch auf X. „Nun muss es wohl Karlsruhe richten, was
       Berlin nicht hinkriegt.“
       
       Die Studierendenvertretung fzs äußerte ihr Unverständnis darüber, dass die
       vergangenen und die jetzige Bundesregierung offenbar nur auf das Urteil aus
       Karlsruhe warteten. „Es ist unglaublich, dass zwei verschiedene Gerichte in
       unterschiedlichen Fällen Verfassungswidrigkeit erkennen, ein Handeln auf
       Bundesebene jedoch ausbleibt“, sagte Rahel Schüssler, fzs-Referentin für
       Bafög und Wohnen.
       
       Aus Sicht des fzs reichen die Bafög-Bedarfssätze nicht zum Leben aus und
       seien daher „verfassungswidrig zu niedrig“, so Schüssler. Der
       Ampelkoalition wirft sie vor, statt ein existenzsicherndes Bafög zu
       beschließen, sich „lieber mit einem scheinbar schlanken Haushalt
       profilieren“ zu wollen.
       
       Dass das Bafög derzeit nicht zum Leben reicht, ist unter Expert:innen
       unumstritten. Der Bildungökonom Dieter Dohmen sagte kürzlich in der taz,
       dazu müssten die Sätze samt Wohngeld bei „[2][deutlich mehr als 1.000
       Euro]“ im Monat liegen. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Bafög-Sätze
       – im Gegensatz zum Bürgergeld – nicht regelmäßig angepasst werden.
       
       Wann und wie das Verfassungsgericht beim Bafög urteilen wird, ist unklar.
       
       10 Jul 2024
       
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