# taz.de -- Verfassungsschutz gegen Ende Gelände: Klimabewegung geächtet
       
       > Wann wird ziviler Ungehorsam zur kriminellen Handlung? Der
       > Verfassungsschutz geht zu weit, wenn er Ende Gelände als linksextrem
       > einstuft.
       
 (IMG) Bild: Protestaktion gegen den Abriss des Dorfes Lützerath von Ende Gelände am Tagebau Garzweiler II im Jahr 2021
       
       Für den Verfassungsschutz ist die Klimagruppe Ende Gelände ein
       „linksextremistischer Verdachtsfall“. Es ist das erste Mal, dass ein Teil
       der Klimabewegung so eingestuft wird. Die Aktivist*innen wurden durch
       spektakuläre kurzzeitige Besetzungen von Kohle-Tagebauen bekannt, erstmals
       2015. Die Gruppe beteiligte sich auch an den letztlich erfolglosen
       Protesten zur [1][Rettung des Dorfs Lützerath] im vergangenen Jahr, das
       mittlerweile vom Energiekonzern RWE abgebaggert wurde.
       
       Zuletzt machte eher ein Bündnis von sich reden, das aus einem
       Neufindungsprozess von Ende Gelände hervorgegangen ist: Die Gruppe
       [2][Disrupt] besetzte mit ähnlichen Taktiken wie früher Ende Gelände in den
       Tagebauen das Gelände des US-Elektroautobauers Tesla in Brandenburg. Eine
       [3][umstrittene Aktion], auch weil E-Autos klimafreundlicher als Verbrenner
       sind.
       
       Überdimensionierte SUVs seien trotzdem schlecht, außerdem müsse die Zahl
       der Autos insgesamt abnehmen, hielten die Aktivist*innen dagegen. Ende
       Gelände veranstaltet außerdem gern „[4][System Change Camps]“, in denen
       über ein gerechteres und nachhaltiges Zusammenleben debattiert wird – am
       liebsten natürlich jenseits des Kapitalismus.
       
       Wann radikaler Protest als ziviler Ungehorsam gilt und wann als kriminelles
       Stören, ist gesellschaftliche Aushandlungssache und umstritten. Die
       Einstufung als linksextremer Verdachtsfall geht aber darüber hinaus. Denn
       jetzt dürfen Behörden auch nachrichtendienstliche Methoden zur Gewinnung
       von Informationen über die Aktivist*innen anwenden, also zum Beispiel
       Kommunikation und Internetnutzung ausspionieren.
       
       Das ist eine unangemessene Einschränkung der Bewegung. Ende Gelände
       arbeitet keineswegs daran, der freiheitlich demokratischen Grundordnung mit
       Menschenrechten, freien Wahlen, ablösbaren Regierungen, parlamentarischer
       Opposition und unabhängigen Gerichten ein Ende zu bereiten. Man könnte
       sogar sagen: eher daran, diese wichtigen Werte zu retten, bevor die
       Klimakrise das zivilisierte Zusammenleben völlig unmöglich macht.
       
       18 Jun 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Braunkohleabbau-bei-Luetzerath/!6008329
 (DIR) [2] /Erste-grosse-Aktion-von-Disrupt-Tesla/!6008365
 (DIR) [3] /Protest-gegen-Tesla/!6009444
 (DIR) [4] /System-Change-Camp-in-Hamburg/!5868046
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Susanne Schwarz
       
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