# taz.de -- Aktivist über Inklusion im Arztwesen: „Es geht um die Regelversorgung“
       
       > Das Gesundheitswesen ist bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung
       > hinterher. Aktivist H.-Günter Heiden fordert mehr als barrierefreie
       > Toiletten.
       
 (IMG) Bild: Behindert durch Strukturen: Ein Rollstuhl-Übungsparcours am Klinikum Karlsbad-Langensteinbach
       
       wochentaz: Herr Heiden, haben alle gesetzlich versicherten Menschen in
       Deutschland gleichberechtigten Zugang zum Gesundheitssystem? 
       
       H.-Günter Heiden: Absolut nicht. Für Menschen mit Behinderungen kann ich
       Ihnen da gleich ein konkretes Beispiel nennen: Gestern suchte eine Kollegin
       aus unserem Bündnis von Behindertenrechtsorganisationen, die den Rollstuhl
       nutzt, ganz verzweifelt nach einem barrierefreien Zahnarzt. Wir haben dann
       aus allen Himmelsrichtungen versucht, einen Zahnarzt ausfindig zu machen.
       Das ist die Situation, und das zeigt eigentlich schon: Es gibt für Menschen
       mit Behinderungen überhaupt keine freie Arztwahl.
       
       Obwohl dieses Recht allen gesetzlich Versicherten zusteht. 
       
       Selbst wenn die Praxis erreichbar ist, fehlt es oft an barrierefreiem
       Mobiliar oder Toiletten. Es gibt zum Beispiel in ganz Deutschland nur eine
       Handvoll gynäkologischer Praxen, die wirklich barrierefrei behandeln
       können. [1][Darauf machen Organisationen behinderter Frauen seit Jahren
       aufmerksam]. Das ist die Realität 15 Jahre nach Inkrafttreten der
       UN-Behindertenrechtskonvention.
       
       Sie arbeiten selbst seit Jahrzehnten zum Thema Behindertenrechte und
       Inklusion. Ist es hierzulande um das Gesundheitswesen besonders schlecht
       bestellt? 
       
       Eindeutig ja. Mit der [2][UN-Behindertenrechtskonvention] sollte sich der
       Blick auf Behinderung verändern – hin zum menschenrechtlichen Modell. Aber
       das Gesundheitswesen und das Gesundheitsministerium beharren noch am
       beständigsten auf dem medizinischen Modell: Die Behinderung ist das Defizit
       und das ist dann dafür verantwortlich, dass ich irgendwo nicht reinkomme.
       Und nicht andersherum: Es ist ein Menschenrecht, gleichberechtigt mit
       anderen Menschen Zugang zu allen Lebensbereichen zu haben. Da sind andere
       Ministerien schon viel weiter.
       
       Ausgerechnet der Gesundheitsbereich hinkt hinterher? Wo eine gute
       Versorgung für viele Menschen mit Behinderungen und chronischen
       Erkrankungen doch so elementar ist. 
       
       Ja, da stoßen wir immer wieder auf Granit. Teilweise will man uns dann
       wieder in spezialisierte Sonderabteilungen abschieben. Aber darum geht es
       halt nicht. Es geht darum, die stinknormale Regelversorgung – auch
       außerhalb der Großstädte – diskriminierungsfrei zu gestalten, sodass ich
       als Mensch mit Beeinträchtigung die freie Wahl habe. Das geben unsere
       Gesetze schon jetzt vor: Im Sozialgesetzbuch steht, dass die Versorgung
       barrierefrei erbracht werden soll und dass den besonderen Belangen
       behinderter und chronisch kranker Menschen Rechnung zu tragen ist. Aber
       wenn man dann mit den Ärztekammern spricht, dann geht das immer alles nicht
       und ist zu teuer. Dabei wäre es ein Leichtes, bei Neuzulassungen und
       Praxisübernahmen Barrierefreiheit zur Bedingung zu machen. Stattdessen
       werden immer noch Praxen zugelassen, die dann wieder Jahrzehnte nicht
       barrierefrei nutzbar sind.
       
       Wenn wir über Barrierefreiheit im Gesundheitswesen sprechen, dann umfasst
       das ja nicht nur die Zugänglichkeit für Rollstuhlnutzer*innen. 
       
       Der Begriff der Barrierefreiheit ist im Behindertengleichstellungsgesetz
       definiert und umfasst alle Formen von Beeinträchtigungen. Denken Sie da nur
       an die Lesbarkeit von Aufklärungsformularen für Menschen mit
       Sehbeeinträchtigungen oder die Verfügbarkeit von medizinischen
       Informationen in Gebärden- oder Leichter Sprache.
       
       Nun will doch aber das Bundesgesundheitsministerium einen Aktionsplan für
       ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen v[3][orlegen].
       Ändert sich jetzt endlich etwas? 
       
       Es ist immerhin ein Schritt in die richtige Richtung. Das Problem ist aber
       aus unserer Sicht, dass dieser Aktionsplan nicht an der
       UN-Behindertenrechtskonvention ausgerichtet ist.
       
       Wieso denn nicht, es heißt doch „für ein inklusives Gesundheitssystem“? 
       
       Wenn uns Leute aus dem Ministerium anrufen und fragen, was wir eigentlich
       unter Inklusion verstehen, dann frage ich mich: Wie weit sind wir
       eigentlich?! In der Projektgruppe im Ministerium sitzen engagierte
       Menschen, die versuchen, die vielen Vorschläge aus dem schriftlichen
       Beteiligungsverfahren einzuordnen. Aber ich habe das Gefühl, wir befinden
       uns da noch auf dem Level eines Fortbildungsprogramms für das Ministerium.
       Irgendwann wird es sicher ein dickes Bündel Papier geben. Aber wenn da
       keine konkreten Maßnahmen drinstehen, sondern nur Modellprojekte, wenn
       keine verbindlichen Regelungen und Sanktionen in Gesetzen und
       Zulassungsverordnungen verankert werden und keine Mittel zur Verfügung
       gestellt werden, dann wird das so wirksam, wie wir es schon von anderen
       Aktionsplänen kennen. Im Moment ist eh Funkstille, obwohl eigentlich im
       Frühjahr ein Entwurf vorgelegt werden sollte. Wir werden da jetzt mal
       nachfragen im Ministerium.
       
       Egal, was da jetzt genau kommt: So schnell werden Arztpraxen nicht im
       großen Stil barrierefrei werden. 
       
       Das stimmt, aber für Neuzulassungen ließe sich das verankern. Außerdem gibt
       es noch das Mittel der angemessenen Vorkehrungen: Auch wenn eine Praxis
       nicht sofort komplett barrierefrei gestaltet werden kann, kann sie zum
       Beispiel eine Abmachung mit dem benachbarten Sanitätshaus zur Nutzung der
       barrierefreien Toilette treffen. Im anglo-amerikanischen Raum gibt es
       dieses Konzept schon sehr lange.
       
       Was sind weitere Baustellen? 
       
       Es gibt noch immer keine allgemeingültige Regelung zur Aufnahme von
       Begleitpersonen im Krankenhaus, und die Selbstbestimmungsrechte von
       Patient*innen mit Behinderungen werden oft nicht gewahrt. Da wird zum
       Beispiel nicht die [4][Person mit Beeinträchtigung angesprochen, sondern
       zuerst die Begleitperson]: „Was hat er oder sie denn …“
       
       Eine Frage von Wissen und Sensibilisierung … 
       
       Ja, das gehört in die Aus- und Fortbildung der medizinischen Kräfte. Auch
       da müssen Verordnungen entsprechend geändert werden. Im Moment ist es
       tatsächlich Glückssache, ob und wie ich behandelt werde. Und das muss sich
       ganz dringend ändern.
       
       Am [5][5. Mai ist mal wieder ein Aktionstag], an dem vielleicht mehr
       Menschen auf das Thema Inklusion schauen. Aber ist die Geschwindigkeit der
       Veränderungen nicht insgesamt frustrierend? 
       
       Ich war ja schon 1992 dabei, vor über 30 Jahren, als wir den 5. Mai als
       Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen ins Leben
       gerufen haben. Seitdem gab es sehr langsame Fortschritte. Wir haben
       [6][Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 im Grundgesetz] („Niemand darf wegen seiner
       Behinderung benachteiligt werden“, Anm. d. Red.) erkämpft, gegen den
       Widerstand von vielen. 2001 kam das Neunte Buch des Sozialgesetzbuchs zur
       Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, 2002 das
       Behindertengleichstellungsgesetz. Wir haben damals schon gesagt: Wir
       wissen, es geht nicht alles von heute auf morgen, aber lasst uns Fristen
       vereinbaren, innerhalb derer Umrüstungen stattfinden müssen. Das ist nicht
       passiert, sonst wären wir schon sehr viel weiter.
       
       Und jetzt glauben Sie beim Aktionsplan des Bundesgesundheitsministeriums
       auch nicht an verbindliche Regelungen? 
       
       Ich erwarte einen zahnlosen Tiger und fürchte, wir müssen die Forderung
       nach konkreten Gesetzesänderungen in die nächste Legislaturperiode
       mitnehmen.
       
       Das klingt jetzt schon ziemlich frustrierend. 
       
       Wenn man lange in dem Geschäft ist, hat man kämpfen gelernt und weiß, dass
       Fortschritte verdammt lange dauern. Die Aktiven, die jetzt dran sind,
       kämpfen im Grunde für die Kids im Rollstuhl – damit die vielleicht in zehn
       Jahren die freie Arztwahl haben.
       
       4 May 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.weibernetz.de/gynv/angebote-von-1998-bis-heute.html
 (DIR) [2] /Teilhabe-behinderter-Menschen/!5956876
 (DIR) [3] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/startschuss-aktionsplan-fuer-diverses-inklusives-barrierefreies-gesundheitswesen
 (DIR) [4] /mit-behinderung/!p5043/
 (DIR) [5] /Demo-trotz-Corona/!5679963
 (DIR) [6] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Manuela Heim
       
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