# taz.de -- Höckes SA-Satz: Wer findet sich da schon wieder
       
       > Björn Höcke steht in Halle vor Gericht, weil er mutmaßlich bewusst eine
       > Parole der SA verwendet hat. Schon der erste Prozesstag hatte es in sich.
       
 (IMG) Bild: Björn Höcke am Gericht in Halle, 18. April 2024
       
       Halle taz | Für gewöhnlich beginnen Strafprozesse damit, dass die
       Staatsanwaltschaft ihre Anklage verliest. Beim Auftakt im Prozess gegen den
       Thüringer AfD-Chef Björn Höcke vor dem Landgericht Halle war das anders.
       Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, er habe bewusst die verbotene
       SA-Parole „Alles für Deutschland“ in einer Wahlkampfrede verwendet.
       
       Mit mehreren Anträgen zögerten seine Verteidiger die Verlesung der
       konkreten Anklage stundenlang hinaus. Kurz nachdem die Staatsanwaltschaft
       sie dann vorgetragen hatte, endete der erste Prozesstag. Inhaltlich war er
       nicht, zur Sache ging es trotzdem.
       
       In der Anklage [1][geht es um eine Rede von Höcke], die dieser Ende Mai
       2021 vor etwa 250 Zuhörenden in Merseburg hielt. Damals unterstützte er
       seine Parteikolleg:innen im benachbarten Bundesland Sachsen-Anhalt
       beim Landtagswahlkampf. Zum Ende seiner Rede sagte er, das Wahlkampfmotto
       aufgreifend: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für
       Deutschland.“
       
       Bei den letzten drei Worten handelt es sich um [2][die verbotene Parole der
       sogenannten Sturmabteilung] (SA), einer paramilitärischen Organisation mit
       zeitweise Hunderttausenden Mitgliedern. Nach 1933 verlor sie zwar an
       Einfluss, doch zuvor organisierte sie rassistische Propaganda und setzte
       dabei die rechte Ideologie mit teils tödlicher Gewalt um.
       
       ## Verboten
       
       In Deutschland ist die Verwendung der Parole verboten. Wie bei allen
       verfassungswidrigen und terroristischen Organisationen ist es strafbar, die
       Kennzeichen zu verwenden – auch die Parolen. Wer sie doch verwendet, muss
       mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen.
       
       Am Donnerstag in Halle äußerte sich der Angeklagte Björn Höcke nicht zu den
       Vorwürfen. Er war in dunklem Anzug mit blauer Krawatte im Gerichtssaal
       erschienen und trug in der Hand ein paar Karten, als sei er auf eine lange
       Rede vorbereitet. Auf den Kärtchen zu sehen: das Logo der AfD im Thüringer
       Landtag.
       
       Der bekannte Politiker saß zwischen seinen drei Verteidigern auf der
       Anklagebank, hinter ihm Personenschutz. Den Kopf betont bedächtig auf die
       linke Hand gestützt, verfolgte Höcke, wie seine Anwälte einen Antrag nach
       dem anderen stellten.
       
       Gleich mit dem ersten setzte die Verteidigung den Ton. Die
       Staatsanwaltschaft kritisierte diesen Antrag umgehend als „verpackte“
       Eröffnungsrede. Aber sein Inhalt könnte trotzdem ein Hinweis auf die
       Verteidigungsstrategie des AfD-Politikers sein.
       
       Seine Anwälte beantragten, der Prozess solle digital aufgezeichnet werden.
       Sie hätten unter anderem Sorge, dass der Angeklagte in einem politisch
       motivierten Prozess verurteilt werde. Der Vorwurf einer „politischen
       Geheimjustiz“ ließe sich durch eine Aufzeichnung entkräften. Zudem sei
       unklar, wie die bisherige Berichterstattung das Gericht beeinflusst habe.
       
       ## Vier Pausen
       
       Der Vorsitzende Richter Jan Stengel ordnete daraufhin zur Beratung die
       erste von vier Pausen an. Danach lehnte er den Antrag ab. Eine gerichtliche
       Tonaufnahme entspreche nicht dem geltenden Recht. Zudem bestehe keine
       Gefahr, dass dem Angeklagten ein unfaires Verfahren droht. Später sagte
       Richter Stengel noch, Höcke stehe frei, sich nach dem Prozess auch an das
       Verfassungsgericht zu wenden.
       
       Auf die erste Ablehnung folgten Beanstandungen und Beschwerden. Aber am
       Ende wurden alle Anträge der Verteidiger Höckes abgelehnt. Staatsanwalt
       Benedikt Bernzen kritisierte zudem den Umgang der Anwälte von Höcke. Als er
       zum ersten Mal ansetzte, um die Anklage vorzutragen, hatte ihn Höcke-Anwalt
       Ulrich Vosgerau unterbrochen.
       
       Höcke selbst zeigte sich entspannt, obwohl mehrere hundert Demonstrierende
       zu Beginn der Verhandlung vor dem Justizzentrum in Halle gegen ihn
       protestierten. Im Saal saßen nicht nur 45 Journalist:innen, sondern auch
       Unterstützer:innen des rechtsextremen Politikers. Höcke winkte nach der
       zweiten Pause ein-, zweimal ins Publikum.
       
       Ein zweiter Fall war am Mittwoch vom Verfahren abgetrennt worden. In diesem
       hatte Höcke in Gera bei einer Rede „Alles für …“ gesagt, aber statt selbst
       das letzte Wort in den Mund zu nehmen, hatte er eine Handgeste zum Publikum
       gemacht. Das vervollständigte daraufhin vielstimmig: „… Deutschland!“ Die
       Staatsanwaltschaft hat beantragt, dass der Fall wieder aufgenommen wird.
       
       Die nächste Verhandlung steht in der kommenden Woche am Dienstag an.
       Richter Stengel ließ anklingen, dass im weiteren Prozessverlauf auch der
       [3][Auftritt von Höcke bei Welt TV] eine Rolle spielen könnte. Dort hatte
       Höcke vor einem Millionenpublikum behauptet, die SA-Parole sei nur ein
       „Allerweltsspruch“. Auf X (früher Twitter) klagte er hingegen bezüglich der
       Anklage, „in Deutschland wird jeder Patriot als Nazi diffamiert“, das solle
       verhindern, „dass Deutschland sich wiederfindet“. Wie sich Deutschland in
       der Parole der SA wiederfinden solle, erklärte er nicht. Aber im Laufe des
       Prozesses will er sich auch noch äußern.
       
       Hinweis: In einer früheren Version stand, die Staatsanwaltschaft habe eine
       Tonaufzeichnung beantragt. Das stimmt nicht, es war die Verteidigung des
       Angeklagten Björn Höcke. Wir haben das korrigiert und bitten, den Fehler zu
       entschuldigen.
       
       18 Apr 2024
       
       ## LINKS
       
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