# taz.de -- Behördenumgang mit Roma: Stabiles Stigma
       
       > Sich gegen mögliche Diskriminierung auf dem Amt zu wehren, ist nicht
       > immer leicht, beklagt der Sozialarbeiter Timur Beygo.
       
 (IMG) Bild: Die Bundesagentur für Arbeit hat offensichtlich ein Problem mit Antiziganismus
       
       Berlin taz | Roma und Sozialbetrug ist eines der Lieblingsthemen der
       Boulevardmedien. Bei Verdachtsfällen wird, wie im vergangenen August [1][in
       Duisburg-Friemersheim], genüsslich über „Mega-Razzien“ gegen „Clans“ mit
       „Luxus-Autos in der Tiefgarage“ berichtet und Politiker:innen für
       „Knallhart-Ansagen“ das Mikro hingehalten. Konkrete Zahlen gibt es keine,
       aber das so immer weiter befeuerte Stigma [2][ist überaus stabil] – und hat
       Folgen.
       
       Im Sommer 2020 etwa verschickte die Bundesagentur für Arbeit (BA) an ihre
       Beschäftigten eine interne Handreichung zur „Bekämpfung von bandenmäßigem
       Leistungsmissbrauch im spezifischen Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit“.
       Auf 20 Seiten werden darin Praktiken beschrieben, mit denen
       EU-Ausländer:innen sich rechtswidrig deutsche Sozialleistungen erschleichen
       – etwa vorgetäuschte Arbeits- oder Mietverhältnisse oder falsche Angaben
       zum Lohn.
       
       Das Wort „Roma“ kam darin nicht vor, in der Ursprungsfassung war allerdings
       von den Herkunftsländern Bulgarien und Rumänien die Rede. Nach Protesten
       wurden die Länder entfernt. Doch es blieb klar, um wen es geht.
       
       Die BA verwies zwar darauf, dass die Antragsteller:innen „in vielen
       Fällen selbst Opfer (sind), sie werden von Banden ausgenutzt, die sich die
       materielle Not vieler Betroffener in ihren Herkunftsländern zunutze machen
       und sie vielfach mit falschen Versprechungen nach Deutschland locken.“ Und
       so weise die BA ihre Sachbearbeiter:innen „ausdrücklich darauf hin“,
       dass „EU-Bürger nicht unter Generalverdacht stehen, Leistungsmissbrauch zu
       begehen“, und die überwiegende Mehrheit einen rechtmäßigen Anspruch“ habe.
       Doch die Handreichung hatte gleichwohl Wirkung.
       
       Die [3][Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege] (BAGFW)
       befragte Ende 2020 rund 400 Beratungsstellen, fast die Hälfte berichtete
       von Fällen, in denen EU-Bürger:innen „bereits in der Eingangszone von
       Jobcentern abgewiesen worden sind und somit keinen Antrag auf ‚Hartz IV‘“
       stellen konnten. Über 40 Prozent der befragten Beratungsstellen hätten
       angegeben, dass die Jobcenter „rechtswidrig aufgrund fehlender
       Sprachkenntnisse die Entgegennahme von Anträgen abgelehnt haben“.
       
       Die Erkenntnisse seien „alarmierend“, sagte damals der BAGFW-Vize Jens
       Schubert. „Es darf nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger der EU daran
       gehindert werden, ihnen nach dem Gesetz und dem EU-Recht zustehende
       Leistungen zu beantragen.“
       
       ## Abweisende und diskriminierende Praxis
       
       Man nehme „eine stark zunehmende restriktive und abweisende, z. T. auch
       diskriminierende Praxis der Jobcenter gegenüber Unionsbürger*innen
       wahr“, hieß es [4][in einem Protestbrief] von elf Beratungsstellen an das
       Bundessozialministerium vom November 2020. Und auf eine Rundmail an die
       Paritätischen Beratungsstellen in diesem Frühjahr bekam die taz in diese
       Richtung weisende Zuschriften.
       
       Ein Leistungsanspruch entsteht, wenn EU-Bürger:innen in Deutschland eine
       sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Reicht der Lohn
       daraus nicht zum Leben, können sie aufstockende Leistungen („Hartz IV“)
       beantragen.
       
       Doch diesen durchzusetzen und sich gegen mögliche Diskriminierung auf dem
       Amt zu wehren, ist nicht immer leicht. „Die Behörden sagen ja nicht ‚Du
       bist Roma und kriegst nichts‘“, sagt der Sozialarbeiter Timur Beygo, Leiter
       der Sozialen Beratungsstelle des [5][Förderverein Roma e.V.] in Frankfurt
       am Main.
       
       Beygo berät vor allem Roma aus Rumänien, die in Deutschland häufig im
       Reinigungs- und Baugewerbe arbeiten. Ein Teil sei nicht alphabetisiert –
       was viel mit der Ausgrenzung im Herkunftsland zu tun habe. „Da ist der
       Zugang zur Schule oft äußerst schwierig“, sagt Beygo. Hierzulande würden
       sie von Arbeitgebern teils ausgenutzt. Arbeitsbedingungen seien oft prekär,
       Gehälter häufig so niedrig, dass Anspruch auf ergänzende Leistungen
       bestehe.
       
       Doch dazu forderten Jobcenter bisweilen Dokumente, die Arbeitgeber den
       Antragsteller:innen vorenthielten. „Wenn die das mit mir machen
       würden, würde ich einfach zur Personalabteilung gehen“, sagt Beygo. „Wenn
       man aber kein Deutsch kann, kann man sich da viel schlechter durchsetzen.“
       So vergehe oft viel Zeit, bis Geld fließe. Ersparnisse, um diese Zeit zu
       überbrücken, gebe es oft nicht, Verschuldung sei teils die Folge. „Eine
       vorläufige Bewilligung wie bei deutschen Familien – das wird bei Roma nur
       sehr selten gemacht, es muss meist alles komplett vorliegen“, sagt Beygo.
       
       Unabhängig von der Einkommenshöhe haben EU-Arbeitnehmer:innen einen
       Anspruch auf Kindergeld. Doch welche Dokumente Ausländer:innen dazu
       vorlegen müssen, werde teils sehr unterschiedlich gehandhabt. „Die Ämter
       können nach Ermessen zusätzliche Dokumente fordern, etwa eine
       Schulbescheinigung, die für Roma in Rumänien nur sehr schwer zu beschaffen
       ist.“ Teils müssten diese dafür Bestechungsgelder zahlen.
       
       ## Schwierige Wohnsituation
       
       Wer seine Arbeit verliert oder kündigt, verliert sechs Monate später auch
       seinen Anspruch auf deutsche Sozialleistungen. Das ändert sich erst nach
       fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland. Doch diesen könnten Roma teils nicht
       nachweisen – und landeten in der Obdachlosigkeit. „Von dort ist es dann
       sehr schwer, wieder eine Beschäftigung zu finden – auch, weil das Leben auf
       der Straße stark an der Gesundheit zehrt“, sagt Beygo.
       
       Überhaupt sei die Wohnsituation ein großes Problem. In Hessen etwa
       verpflichtet das Sicherheits- und Ordnungsgesetz die Kommunen, obdachlosen
       Roma eine Unterkunft zuzuweisen, sofern ein Sozialleistungsanspruch
       besteht. Viele würden mit Asylsuchenden in Sammelunterkünften untergebracht
       – und dort lange bleiben.
       
       Zwar können sie nach einem Jahr einen Antrag auf eine Sozialwohnung
       stellen. „Aber es gibt kaum große Wohnungen in Frankfurt“, sagt Beygo. „Als
       7-köpfige Familie hast Du fast keine Chance, da rauszukommen.“ So würden
       seine Klient:innen im Schnitt fünf bis sechs Jahre in den
       Sammelunterkünften bleiben. „Dort kriegen Familien dann drei Zimmer
       zugewiesen, ohne private Duschen oder Kochgelegenheiten, das kann sehr
       belastend sein.“
       
       Die Ämter seien nur selten bereit, für Integrationsmaßnahmen, etwa
       Alphabetisierungskurse zu zahlen, klagt Beygo. Eine Ausnahme sei das BAMF,
       das auf Antrag die Teilnahme an Integrationskursen bewillige. „Aber da
       fehlt es oft an Plätzen.“ Zu anderen Kursen sagten die
       Sachbearbeiter:innen oft: „Das lohnt sich nicht, die sind ja eh bald
       wieder weg“ oder „Die haben doch 'nen Job, das reicht doch“. So lasse man
       das Potential der Menschen brach liegen. „Man investiert nicht in ihre
       Entwicklung und Chancen.“
       
       8 Apr 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/razzia-duisburg-verdacht-sozialbetrug-100.html
 (DIR) [2] /Angeblicher-Betrug-mit-Kindergeld/!5531293
 (DIR) [3] https://www.bagfw.de/
 (DIR) [4] https://www.grundrechtekomitee.de/details/offener-brief-an-bmas-und-ba-zum-umgang-der-jobcenter-mit-leistungsberechtigten-unionsbuergerinnen
 (DIR) [5] http://www.foerdervereinroma.de/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Jakob
       
       ## TAGS
       
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