# taz.de -- Online-Organspenderegister: Keine falsche Skepsis
       
       > Es gibt berechtigte Bedenken gegen das neue Organspenderegister. Dennoch
       > ist es notwendig, denn die Zahl der Spender:innen ist erschreckend
       > niedrig.
       
 (IMG) Bild: Den Papierausweis kann man auch wie bisher bei sich tragen
       
       Die Emotionen kochen mal wieder hoch. Diesmal treffen sie das
       Organspenderegister, [1][in dem man seit Montag melden kann], ob man nach
       dem Tod seine Organe spenden möchte. Aha, jetzt werde ich also gezwungen,
       meine Leber, meine Niere, mein Herz jemandem zu geben, den ich gar nicht
       kenne. Das jedenfalls glauben manche. Was, wenn ich das gar nicht will? Und
       überhaupt: Sind meine Daten im Onlineportal vor dem Zugriff Unberechtigter
       sicher?
       
       Ängste wie diese sind durchaus berechtigt. Vieles, was digital verfügbar
       ist, lässt sich missbrauchen. Auch die Sorge über einen zu schnellen
       Eingriff sollte häufiger besprochen werden. Denn bei Transplantationen
       kommt es auf wenige Stunden an. Dauert die Suche nach dem Beleg für die
       Zustimmung zu einer Organspende zu lange, kann eine Transplantation
       hinfällig sein, weil das zu spendende Organ bereits abgestorben ist.
       
       Allen Sorgen zum Trotz: Das Register ist sinnvoll, es kann Leben retten.
       8.496 Menschen stehen der Stiftung Organspende zufolge in Deutschland auf
       der Warteliste für ein Spenderorgan, die meisten von ihnen benötigen eine
       Niere. 2022 gab es in der gesamten Republik 869 postmortale
       Organspender:innen, 2.695 Personen wurde durch eine Transplantation
       geholfen. Jeden Tag sterben zwei bis drei Menschen, weil sie kein Organ
       bekommen. Auf eine Million Einwohner:innen kommen nur 10,3
       Spender:innen.
       
       Es braucht mehr [2][Spender:innen]. Trotzdem wird niemand gezwungen,
       nach dem Tod Teile seines Körpers weiterzugeben. Ein [3][Nein zur
       Organspende], egal ob im neuen Register, im Spenderausweis oder als
       Hinterbliebenenerklärung dokumentiert, hat nach wie vor Bestand – und wird
       genauso ernst genommen wie das Ja.
       
       Auch der Datenschutz bleibt gewahrt – soweit das möglich ist. Auf die Daten
       können nur die spendende Person und das berechtigte Klinikpersonal
       zugreifen. Wem das zu unsicher ist, der kann seine Zustimmung – oder seine
       Ablehnung – auch wie bisher in dem Papierausweis bei sich tragen.
       
       18 Mar 2024
       
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 (DIR) Simone Schmollack
       
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