# taz.de -- Ein Jahr nach Amoktat in Hamburg: Im Schnelldurchlauf zur Mordwaffe
       
       > Vor einem Jahr tötete Philipp F. in Hamburg sechs Zeugen Jehovas. Bei
       > seiner Waffensachkunde-Prüfung ging es drunter und drüber.
       
 (IMG) Bild: Kontrolle ist gut, Verbot wär' besser: Vor dem Tatort in einem Versammlungsraum der Zeugen Jehovas in Hamburg
       
       Hamburg taz | Ein Jahr ist es her, dass Philipp F. in Hamburg mit seiner
       Pistole in eine Versammlung der Zeugen Jehovas stürmte. Er tötete sechs
       Menschen und einen Fötus, verletzte neun weitere zum Teil schwer, bevor er
       sich selbst erschoss. Immer noch ungeklärt ist, ob die Amoktat hätte
       verhindert werden können.
       
       Die Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter der Hamburger Waffenbehörde wegen
       fahrlässiger Tötung und Körperverletzung dauern an. Er soll einen Hinweis
       aus dem Hanseatic Gun Club (HGC), wo F. das Schießen gelernt hatte, auf
       dessen psychische Labilität weder dokumentiert noch weitergeleitet haben.
       Hätte er das getan, hätten sich die Waffenkontrolleure vor ihrem Hausbesuch
       bei F. zu Hause möglicherweise genauer über ihn informiert – und wären über
       dessen [1][alarmierend wirre Schriften im Netz] gestolpert.
       
       [2][Im Laufe der Ermittlungen] kam heraus, das dieser mutmaßlich säumige
       Behördenmitarbeiter, der immer noch vom Dienst suspendiert ist, nebenbei
       selbst in jenem Schießstand nahe der Hamburger Binnenalster gejobbt hat.
       Ein Interessenkonflikt liegt zumindest nahe.
       
       Der Club ist an derselben Adresse sowohl ein eingetragener
       Sportschützenverein als auch ein kommerzieller Schießstand. Er hatte damals
       offensiv auf seiner Website geworben, der Weg zur eigenen Waffe sei „nicht
       so dornenreich, wie es anfänglich scheinen mag“. – Genau das Richtige für
       Philipp F., denn der hatte seine Amoktat offenbar lange geplant und alles
       daran gesetzt, so schnell wie möglich an eine eigene Pistole zu kommen.
       Nach etwas über einem Jahr hatte er die Waffenbesitzkarte in der Tasche.
       
       ## Zu oft daneben geschossen
       
       Abenteuerlich klingt, wie der spätere Amoktäter F. zu dieser
       waffenrechtlichen Erlaubnis gekommen ist. Bei der Prüfung im Hanseatic Gun
       Club ging es drunter und drüber. Das geht aus der Einstellungsverfügung
       hervor, mit der der Hamburger Generalstaatsanwaltschaft die Ermittlungen
       gegen die drei Prüfer beendet hat.
       
       F. hatte zwar die theoretische Prüfung im April 2022 auf Anhieb bestanden.
       Aber durch die praktische Prüfung, bei welcher der Vorsitzende des
       Prüfungsausschusses schon gar nicht mehr dabei war, fiel er durch: zu viele
       Fehlschüsse. Die Urkunde über die bestandene Prüfung war da längst
       ausgestellt und von den drei Prüfern unterschrieben.
       
       Philipp F. musste ein halbes Jahr später zu einer Nachprüfung antreten, die
       allerdings nicht wie vorgeschrieben bei der Waffenbehörde angemeldet war.
       Die Nachprüfung nahm ein Beisitzer des Prüfungsausschusses, der zugleich
       Mitarbeiter des Hanseatic Gun Club war, allein vor. Den beiden anderen
       Mitgliedern teilte er lediglich per Whatsapp mit, dass F. nun „bestanden“
       habe. Angeblich war jeder Schuss ein Treffer. Dokumentiert ist dieses
       Prüfungsergebnis nicht.
       
       Eigentlich hätte die ganze Prüfung im Hanseatic Gun Club gar nicht
       stattfinden dürfen. Denn der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, der als
       Veranstalter auftrat, hat von seinem Heimatkreis Segeberg genaue Auflagen
       bekommen, wie er eine Waffensachkundeprüfung durchzuführen hat. Und die
       sind für ihn bundesweit gültig, wie die Segeberger Waffenbehörde bestätigt.
       Dazu gehört unter anderem eine Schießprüfung mit einem Repetiergewehr,
       wofür ein 100-Meter-Schießstand nötig wäre. Der ist im HGC aber nicht
       vorhanden.
       
       Philipp F. schoss bei seiner Prüfung deswegen nur mit zwei Pistolen und
       einem Gewehr. Dennoch steht fälschlicherweise „Langwaffen“ im Plural in dem
       fertigen Prüfungszeugnis, das Philipp F. Anfang November ausgehändigt
       bekam. Anfang Dezember erhielt er daraufhin von der Hamburger Waffenbehörde
       eine Waffenbesitzkarte.
       
       Darin ließ er die spätere Tatwaffe eintragen, eine halbautomatische Pistole
       Heckler & Koch P 30 L, die er schon Monate vorher gekauft hatte. Nun konnte
       er sie aus der Verwahrung im Gun Club abholen – und auch die
       Neun-Millimeter-Munition bestellen: hunderte Patronen. Drei Monate später
       waren sieben Menschen tot, einer davon Philipp F. selbst.
       
       Derartige Schludereien, oder „Verfahrensmängel“, wie es im Juristendeutsch
       heißt, stellte die Staatsanwaltschaft auch bei anderen Prüfungen derselben
       Prüfer fest. Dennoch hat sie die Ermittlungen wegen Falschbeurkundung gegen
       die drei Männer Mitte Februar eingestellt, ohne Auflagen für die
       Beschuldigten.
       
       Sie hätten Philipp F. die Waffensachkunde nicht wider besseres Wissen
       bescheinigt, heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft zum
       Einstellungsbeschluss. Die „strafwürdigen Falschangaben“ hätten die Prüfer
       vor allem aus „pragmatischen“ Gründen gemacht, weil im HGC kein
       100-Meter-Schießstand verfügbar war.
       
       Man könnte auch sagen: Die Prüfer haben alles daran gesetzt, dass Philipp
       F. schnell und unkompliziert zu einer eigenen Waffe kam, wie es die Werbung
       des Hanseatic Gun Club versprochen hatte. Dafür hat ein Mitarbeiter sogar
       eine unangemeldete, undokumentierte Nachprüfung ohne vollständige
       Prüfungskommission durchgeführt.
       
       Ob es am Lauf der Dinge etwas geändert hätte, hätten sich die Prüfer an
       Recht und Gesetz gehalten, hat die Staatsanwaltschaft nicht untersucht.
       Möglich wäre es immerhin, dass sich Philipp F.s Weg zur eigenen Waffe
       verlängert hätte – und er in der Zwischenzeit doch auffällig geworden wäre.
       
       ## Ein Flickenteppich an Waffenbehörden
       
       Die Staatsanwaltschaft nennt weitere Gründe dafür, die drei Männer nicht zu
       verfolgen: Es sei zweifelhaft, ob sie das begangene Unrecht erkannt hätten,
       weil einerseits im Waffengesetz keine einheitliche Prüfungsordnung für die
       Waffensachkunde vorgesehen sei und andererseits ältere Auflagen für Prüfer
       aus Schleswig-Holstein mit dem heutigen Waffenrecht in Konflikt stünden.
       
       Der Flickenteppich aus hunderten Waffenbehörden in Deutschland, die ihre
       eigenen Regeln machen, ist offenbar selbst für Insider nicht mehr
       durchschaubar. Doch eine von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) nach
       dem Massaker an den Zeugen Jehovas angekündigte Verschärfung des
       Waffenrechts scheitert bislang am Widerstand der FDP.
       
       Auch an Hamburger Behörden übt die Generalstaatsanwaltschaft scharfe
       Kritik: Zu berücksichtigen sei bei der Entscheidung auch, dass die
       Waffenbehörde „offenbar aus Kapazitätsgründen davon absieht, einer
       örtlichen Sachkundeprüfung beizuwohnen sowie eine stichprobenartige
       Kontrolle von Prüfunterlagen“ vorzunehmen. Die bei der Polizei angesiedelte
       Behörde nehme die gebotene Fachaufsicht nicht wahr.
       
       Zumindest das hat sich seither geändert: Seit der Amoktat vor einem Jahr
       entsendet die Waffenbehörde zu jeder angemeldeten Sachkundeprüfung einen
       zusätzlichen Beisitzer – „bis auf Weiteres“, teilt die Polizei mit. Dazu
       ist die Behörde in der Lage, weil ihr Personal um ein gutes Viertel
       aufgestockt wurde. [3][Routinen wurden überarbeitet, Bedienstete
       nachgeschult,] die Zahl der unangekündigten Kontrollen bei Waffenbesitzern
       gegenüber dem Vorjahr fast vervierfacht.
       
       Im [4][Hanseatic Gun Club] wurden seit der Amoktat von Philipp F. keine
       Sachkundeprüfungen mehr angemeldet. Ob sie genehmigt würden – womöglich
       sogar von denselben, rechtlich unbescholtenen Prüfern – kann die Behörde
       derzeit noch nicht sagen.
       
       In einer früheren Fassung hatte es geheißen, der Amoktäter habe auch eine
       schwangere Frau getötet. Die Frau hat jedoch überlebt, getötet wurde ihr
       Fötus. Wir haben den Fehler korrigiert. Wir haben außerdem im Teaser das
       Wort „Waffenschein-Prüfung“ durch „Waffensachkunde-Prüfung“ ersetzt.
       
       11 Mar 2024
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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