# taz.de -- EU-Einigung zu Gesundheitsdaten: Aus Daten wird Geld gemacht
       
       > Die EU hat sich auf eine elektronische Patientenakte geeinigt. Die bietet
       > aber kaum Möglichkeiten zum Widerspruch und hilft vor allen den
       > Unternehmen.
       
 (IMG) Bild: Wer horcht mit? Die EU-Patientenakte soll Gesundheitsdaten EU-weit zugänglich machen
       
       Wer nur einmal im Jahr mit einer Erkältung zur Hausärztin geht, regelmäßig
       zur Vorsorge und sich sonst von Praxen fernhalten kann, wird vermutlich
       denken: Was soll schon passieren, wenn Gesundheitsdaten digitalisiert
       werden und diverse Akteure darauf zugreifen können?
       
       Abgesehen davon, dass diese Herangehensweise eine ziemlich riskante ist,
       haben nicht alle Menschen das Privileg einer dauerhaft pflegeleichten
       Gesundheit und der damit verbundenen Datensparsamkeit. Da stehen vielleicht
       eine Burnout-Diagnose oder ein Schwangerschaftsabbruch, chronische
       Rückenschmerzen oder HIV-Medikamente in der Akte.
       
       Die Daten sollen [1][laut EU-Einigung] ab 2025 im europäischen „Datenraum“
       gespeichert werden. Mit europaweitem Zugriff nicht nur für andere
       Ärzt:innen, sondern auch für Forschung und Industrie,
       Gesundheitsdienstleister und -behörden. Die Daten können ins europäische
       und über Umwege auch ins außereuropäische Ausland transferiert werden.
       
       Eine gute Idee? Sicher – für alle, die im Sinne des Wirtschaftswachstums
       auf der Suche nach weiteren Daten sind, die man zu Geld machen kann.
       Vielleicht lässt sich aus den gesammelten Daten eines Tages tatsächlich
       eine bislang unbekannte medizinische Kausalität ziehen oder der Ansatz für
       eine neue Therapie. Sicher ist das nicht. Klar ist aber:
       [2][Gesundheitsdaten] sollen hier zu Geld gemacht werden. Klar ist auch:
       Die Patient:innen werden den Überblick verlieren, wer auf welche ihrer
       Daten zugegriffen hat und was damit macht.
       
       Die europäische Einigung ist umso enttäuschender, als dass Deutschland hier
       ausnahmsweise [3][ein etwas besseres Gesetz hat]. Das sieht zwar immer noch
       eine elektronische Patientenakte für alle vor, die nicht widersprechen.
       Aber immerhin ist neben einem grundsätzlichen Widerspruch auch das
       vergleichsweise detaillierte Nein zu einzelnen Datenverarbeitungen möglich.
       
       Die EU-Regeln strotzen dagegen vor Ausnahmen. Öffentliches Interesse,
       Geschäftsgeheimnisse, Schutz von geistigem Eigentum? Da ist kein Nein
       möglich. Ein guter Plan für die Industrie also, ein schlechter für die
       Patient:innen.
       
       18 Mar 2024
       
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