# taz.de -- Streit um S-Bahn-Ausschreibung: Das Gericht muss das Signal geben
       
       > Berlin und Brandenburg lehnen bei der Auseinandersetzung um die
       > S-Bahn-Ausschreibung mit dem Alstom-Konzern eine außergerichtliche Lösung
       > ab.
       
 (IMG) Bild: Ausbaufähige Stimmung: CDU-Senatorin Manja Schreiner bei der feierlichen Inbetriebnahme von Fahrzeugen der S-Bahn-Baureihe 483/484
       
       Berlin taz | Nee, lieber doch nicht: So lässt sich die Entscheidung der
       Länder Berlin und Brandenburg zusammenfassen, mit der sie am Freitag auf
       ein Lösungsangebot des Kammergerichts im Beschwerdeverfahren [1][gegen die
       S-Bahn-Vergabe] reagiert haben. Das Kammergericht – das in Berlin den
       Oberlandesgerichten anderer Bundesländer entspricht – hatte bei einem
       ersten Verhandlungstermin eine Woche zuvor den beiden Ländern sowie dem
       französischen Alstom-Konzern als Beschwerdeführer Vorschläge unterbreitet,
       wie diese auch ohne richterliche Entscheidung zu einer gütlichen Lösung
       kommen könnten.
       
       „Wir haben uns nach intensiver Prüfung dazu entschieden, den
       Abhilfevorschlag nicht anzunehmen und die Entscheidung in die Hände des
       Kammergerichts zu legen“, [2][teilte Verkehrssenatorin Manja Schreiner
       (CDU) am Freitagabend mit]. Man werde jetzt den schriftlichen
       Gerichtsbeschluss abwarten und dann mit den nötigen Anpassungen in der
       S-Bahn-Ausschreibung „das Verfahren zügig zum Abschluss bringen“.
       
       Wie die Berliner Zeitung berichtete, reagierten die RichterInnen mit
       Unverständnis darauf, dass die Länder ihr Angebot ablehnten: „Ein starkes
       Stück“ habe einer von ihnen dieses Vorgehen genannt. Auch sei von der
       Kammer beanstandet worden, dass im Gegensatz zum Brandenburger
       Verkehrsministerium kein Mitarbeiter aus Schreiners Senatsverwaltung zu dem
       Termin erschienen sei. Vorgetragen wurde die Entscheidung der Länder von
       ihrem gemeinsamen Anwalt.
       
       Aber worum genau geht es eigentlich? Im Jahr 2020 hatten die beiden
       Bundesländer einerseits den Bau von rund 1.400 S-Bahnwagen, andererseits
       den Betrieb der S-Bahn auf den Teilnetzen Nord-Süd und Ost-West (der
       sogenannten Stadtbahn) über einen Zeitraum von 15 Jahren ab 2029 separat
       ausgeschrieben. Dass die Ausschreibung in solche „Lose“ aufgeteilt wurde,
       war das Ergebnis einer langen politischen Debatte, in deren Rahmen sowohl
       die Verstaatlichung der S-Bahn als auch die Vergabe im Paket diskutiert
       worden waren.
       
       ## Nachwehen der S-Bahn-Krise
       
       Zu verstehen ist das nur vor dem Hintergrund der desaströsen S-Bahn-Krise
       von 2009. Damals waren technische Mängel der Züge bekannt geworden, viele
       Monate lang war nur ein stark eingeschränkter Betrieb möglich. Seitdem galt
       die Monopolstellung des damaligen (und aktuellen) Betreibers, der
       DB-Tochter S-Bahn Berlin GmbH, als Problem, das zu beheben sei. [3][Die
       Linken forderten eine Rekommunalisierung], die SPD zog die pauschale
       Direktvergabe vor, wie sie bis dahin üblich war. Am Ende entschied sich die
       grüne Verkehrssenatorin Regine Günther dazu, die Vergabe in Lose zu
       splitten. Insgesamt geht es um einen Ausschreibungswert von bis zu 11
       Milliarden Euro.
       
       Die Beschwerde des Alstom-Konzerns rührt daher, dass sich die S-Bahn GmbH
       zusammen mit den Zugherstellern Siemens und Stadler auf alle Lose beworben
       hat. Weil Alstom zwar S-Bahnen bauen, aber nicht betreiben kann – und auch
       keinen potenziellen Betreiber ins Boot holen konnte –, sehen sich die
       Franzosen durch die Form der Ausschreibung faktisch benachteiligt. Aus
       Alstoms Perspektive hätte keine Benachteiligung bestanden, wenn Bewerbungen
       nicht für alle Lose auf einmal möglich gewesen wäre. Das war zwar
       angedacht, aber nicht umgesetzt worden.
       
       Nachdem die Vergabekammer des Senats 2022 zu dem Schluss kam, dass bei
       diesem Verfahren alles seine Richtigkeit habe, zog Alstom vor Gericht – mit
       insgesamt 25 Rügen am Vergabeverfahren. Beim ersten Verhandlungstermin
       hielt das Gericht zumindest einige davon für wahrscheinlich begründet.
       Insbesondere sahen die RichterInnen das Risiko gegeben, dass die Vergabe an
       eine Bietergruppe nicht die für das Land wirtschaftlichste Variante sein
       könnte.
       
       Nach Prüfung der Lösungsvorschläge hatte Alstom vor dem zweiten Termin am
       Freitag mitgeteilt, man habe sie „sorgfältig geprüft“ und sei „auch im
       Sinne einer zügigen Fortsetzung der Ausschreibung bereit, diesen
       zuzustimmen“ – was an der Länderseite scheiterte. Nun muss das Gericht
       schriftlich darlegen, welchen Rügen es stattgibt und wie die Länder die
       Probleme beheben können. Nicht ausgeschlossen ist, dass Alstom die noch
       dieses Jahr anstehende Vergabeentscheidung wieder anficht.
       
       3 Mar 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Oeffentlicher-Nahverkehr-in-Berlin/!5809325
 (DIR) [2] https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1423578.php
 (DIR) [3] /Koalitionsverhandlungen-in-Berlin/!5806012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Claudius Prößer
       
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