# taz.de -- Österreich verschärft Strafen für Raser: Wenn das Auto zur Waffe wird
       
       > Wer auf österreichischen Straßen deutlich zu schnell unterwegs ist, kann
       > künftig sogar sein Fahrzeug los sein. Die neuen Regeln gelten ab März.
       
 (IMG) Bild: Mit dem Auto mehr als 80 km/h zu schnell? Wird in Österreich nun ganz drakonisch bestraft
       
       Wien dpa | Wer auf den Straßen Österreichs extrem rast, riskiert ab 1. März
       den Verlust seines Fahrzeugs. Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung
       (StVO) sieht vor, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 80
       Stundenkilometern im Ortsgebiet und 90 Stundenkilometern außerorts das Auto
       beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden kann.
       
       Gibt es bereits eine einschlägige Vorstrafe, etwa durch die [1][Teilnahme
       an illegalen Autorennen], sind Beschlagnahme und endgültige Abnahme schon
       bei einer Überschreitung von mehr als 60 Stundenkilometern innerorts und 70
       Stundenkilometern außerhalb von Ortschaften möglich.
       
       „Es gibt eine [2][Geschwindigkeit, bei der wird das Auto zur Waffe]. Wir
       setzen dem nun ein Ende und sorgen dafür, dass den Tätern ihre Tatwaffe in
       Zukunft sofort und dauerhaft aus der Hand genommen werden kann“, sagte die
       grüne Verkehrsministerin Leonore Gewessler. Österreich folge mit der
       Maßnahme Ländern wie Italien und der Schweiz. Schon 2021 hatte die
       Alpenrepublik in einem ersten Anti-Raser-Paket die Geldstrafen sowie die
       Dauer des Führerscheinentzugs drastisch erhöht.
       
       Erst vergangene Woche waren der Polizei im österreichischen Bundesland
       Tirol zwei Raser ins Netz gegangen. Auf der Brennerautobahn A13 erwischte
       eine Zivilstreife einen 18-jährigen Deutschen in einer 60er-Zone mit 164
       Stundenkilometern. In Kössen im Bezirk Kitzbühel war ein 27-jähriger
       Niederländer statt erlaubter 50 Stundenkilometer mit Tempo 105 unterwegs.
       
       ## Realitätscheck wird spannend
       
       Der Verkehrsclub ÖAMTC bezweifelt indessen die Wirksamkeit der Maßnahme und
       hat rechtliche Bedenken: „Es gibt einerseits keine Studien, die besagen,
       dass härtere Strafen mehr abschrecken als niedrigere. Zudem sollten derart
       drastische Eingriffe in das Eigentum von Strafgerichten entschieden werden
       und nicht von Verwaltungsbehörden“, erklärt ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf.
       Juristen sähen grobe Mängel. „Für [3][die Verkehrssicherheit] wäre es
       schade, wenn das Gesetz schon beim ersten relevanten Anwendungsfall durch
       Anrufung der Höchstgerichte oder des Europäischen Gerichtshofes für
       Menschenrechte wieder gekippt wird“, so der ÖAMTC-Experte.
       
       Das Ministerium verwies darauf, dass die Maßnahmen verfassungsrechtlich
       geprüft seien. In einem Frage-und-Antwort-Katalog des Ministeriums heißt es
       dennoch: „Gewisse Schlupflöcher können nie ganz ausgeschlossen werden, aber
       das liegt in der Natur eines neuen Rechtsinstruments und davor dürfen wir
       nicht zurückschrecken, wenn wir Verbesserungen für die Zukunft schaffen
       wollen.“
       
       29 Feb 2024
       
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