# taz.de -- Britin Shamima Begum und IS: Staatsbürgerschaft legal entzogen
       
       > Als 15-Jährige wurde Begum vom „IS“ angeworben, später verlor sie ihre
       > Staatsbürgerschaft. Nun verwarf ein Gericht ihre Berufung.
       
 (IMG) Bild: Shamima Begum wird die britische Staatsbürgerschaft entzogen. Undatiertes Foto
       
       München taz „Wir sind uns einig, die Berufung abzulehnen“. Mit diesen
       Worten verwarf Sue Carr, leitende Richterin der englischen und walisischen
       Justiz am Londoner Hochgericht am Freitag die Berufung Shamima Begums.
       Insgesamt drei Richter waren an dem Fall beteiligt.
       
       Begum, heute 24 Jahre alt, [1][wurde als 15-jähriges Mädchen gemeinsam mit
       zwei Freundinnen von der Terrorgruppe „Islamischer Staat (IS)“ angeworben].
       Sie verließ dazu ihre Heimat Bethnal Green im Osten Londons, und reiste
       ohne Wissen ihrer Eltern über die Türkei nach Syrien. Dort wurde sie mit
       einem aus den Niederlanden stammenden IS-Kämpfer verheiratet.
       
       Nach dem Zerfall des IS in Syrien fand sich Begum in einem Lager für
       ehemalige IS-Angehörige in Nordsyrien wieder. Der damalige britische
       Innenminister Sajid Javid hatte 2020 ihre britische Staatsangehörigkeit
       aufgehoben und ihr [2][die Möglichkeit einer Rückkehr in das Vereinigte
       Königreich verwehrt]: sie sei Mitglied einer terroristischen Organisation
       und stelle deshalb unter anderem eine Gefahr für die nationale Sicherheit
       dar.
       
       Nachdem ein Antrag ihrer Anwälte, wenigstens ihrem Berufungsverfahren
       persönlich in Großbritannien beiwohnen zu können, vom britischen Supreme
       Court (ebenfalls nach Berufung) abgelehnt worden war, wurde ihre
       eigentliche Berufung gegen die Entscheidung des Innenministers in ihrer
       Abwesenheit verhandelt. Sie verlor diesen Einspruch in erster Instanz im
       vergangenen Jahr.
       
       ## Ursprünglich doppelte Staatsbürgerschaft, jetzt keine mehr
       
       In der Berufung, zu der am Freitag das Urteil verlesen wurde, sollten
       verschiedene Aspekte ihres Falls weiter geprüft werden, darunter die
       Behauptung, dass sie als Minderjährige Opfer von Beeinflussung, sexueller
       Ausbeutung und Menschenhandel gewesen sei. Außerdem solle sie trotz einer
       zweiten Staatsangehörigkeit – Begum kam in London als Kind
       bangladeschischer Eltern zur Welt – durch den Entzug der britischen
       Staatszugehörigkeit de facto staatenlos geworden sein.
       
       Bangladesch stellte klar, dass die junge Frau aufgrund ihrer Vergangenheit
       nicht einreisen dürfe. Als weiteres Argument ihrer Berufung wurde die
       ungleiche Anwendung der Verfügung gegen Brit:innen muslimischen Glaubens
       genannt. Die drei Richter des Hochgerichts verwarfen jedoch alle Argumente.
       
       Richterin Sue Carr gab an, dass dem Innenminister alle erwähnten Aspekte
       bei seiner Entscheidung vorgelegen hatten, und dass es sein Recht war,
       diese Entscheidung zu treffen. Es sei zudem nicht bewiesen, dass sie
       tatsächlich Opfer von Menschenhandel gewesen sei. Sie möge durchaus unter
       dem Einfluss anderer gestanden haben, dann jedoch ihre eigene Entscheidung
       getroffen haben, so die Richterin.
       
       Zwischen ihrer Ausreise 2015 und der Aufhebung ihrer Staatszugehörigkeit
       sei außerdem zu viel Zeit vergangen. Carr gab an, dass manche das Urteil
       des Innenministers als hart ansehen mögen, während andere glauben würden,
       Begum hätte ihr Schicksal selber ausgesucht, doch das Gericht könne darüber
       keine Meinung haben.
       
       Begums Verteidiger, Daniel Furner, sagte, er werde weiter für Begums Rechte
       kämpfen, während das britische Innenministerium die Entscheidung im Namen
       der Sicherheit begrüßte.
       
       May Foa die Co-Direktorin der britischen Menschenrechtsorganisation
       Reprieve, die Mitberater der Verteidigung Begums sind, erklärte der BBC
       nach dem Urteil, dass, das Vereinigte Königreich das einzige Land unter den
       G20-Staaten sei welche ihren Bürger:innen die Staatsbürgerschaft
       entziehe, das an Methoden aus der deutschen Nazizeit erinnere.
       
       Bisher hätte es zudem auf Berufung von geheimen Informationen der
       Nachrichtendienste keine Angaben gegeben, weshalb Begum weiterhin eine
       Gefahr für die britische Staatssicherheit darstelle.
       
       23 Feb 2024
       
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