# taz.de -- Verein sieht Verstoß gegen Datenschutz: Beschwerde gegen die Schufa
       
       > Die Datenschutz-Organisation Noyb hat rechtliche Schritte gegen die
       > Wirtschaftsauskunftei Schufa eingeleitet. Die Firma widerspricht den
       > Vorwürfen.
       
 (IMG) Bild: Welchen Wert hat das Wort Schufa?
       
       Berlin dpa/taz | Die europäische Datenschutz-Organisation Noyb hat
       rechtliche Schritte gegen die Wirtschaftsauskunftei [1][Schufa]
       eingeleitet. In einer Beschwerde beim für die Schufa zuständigen Hessischen
       Datenschutzbeauftragten erhebt der Verein den Vorwurf, dass das Unternehmen
       entgegen den Bestimmungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung
       (DSGVO) den Verbrauchern in der kostenlosen Selbstauskunft bestimmte Daten
       vorenthalte. Diese Daten würden nur über eine kostenpflichtige
       „Bonitätsauskunft“ für knapp 30 Euro zur Verfügung gestellt, obwohl die
       Verbraucherinnen und Verbraucher eigentlich einen gesetzlichen Anspruch auf
       eine vollständige Gratiskopie hätten. Die Schufa widersprach den Vorwürfen.
       
       Die Schufa ist im Verbraucherbereich Deutschlands größte Auskunftei.
       Unternehmen wie Banken oder Online-Händler fragen bei ihr Daten zur Bonität
       ihrer potenziellen Kund:innen an. Auch bei der Wohnungsvermietung spielen
       die Schufa-Daten der Bewerber:innen in der Praxis eine Rolle – auch,
       wenn Vermieter:innen erst dann einen Anspruch auf eine Bonitätsauskunft
       haben, wenn es um die unmittelbare Vertragsunterzeichnung geht.
       
       Bei der als Datenkopie bezeichneten DSGVO-Selbstauskunft teilt die Schufa
       auf Anfrage einen „Basisscore“ mit. Bei der kostenpflichtigen
       Bonitätsauskunft werden dagegen insgesamt sechs verschiedene
       „Branchenscores“ ausgewiesen. Noyb erklärte, damit stelle die Schufa keine
       vollständige Datenkopie bereit, wie sie im Artikel 15 der Verordnung
       vorgeschrieben sei.
       
       Das Unternehmen widerspricht: Es stelle mit der Datenkopie die „gesetzlich
       geforderten Informationen zur Verfügung“. Darüber hinaus beinhalte die
       Datenkopie auch Scorewerte und gehe damit über die gesetzliche Pflicht
       hinaus. Richtig sei aber, dass die kostenpflichtige Auskunft mehr
       Informationen enthält als die kostenlose – zum Beispiel die
       branchenspezifischen Scores, wie sie etwa Handel oder Banken verwenden.
       
       ## Streit über Dauer der Auskunftserteilung
       
       Der Datenschutz-Verband kritisiert zudem, dass die Schufa sich für die
       Ausstellung der kostenlosen DSGVO-Selbstauskunft deutlich mehr Zeit nehme
       als für die kostenpflichtige „Bonitätsauskunft“. Bei Testbestellungen sei
       die bezahlpflichtige „Bonitätsauskunft“ nach fünf Tagen im Briefkasten
       gewesen. Die kostenlose Selbstauskunft sei dagegen erst eine Woche später
       eingetroffen. Die Schufa erklärte hier, dass die Bearbeitungsdauer vom
       „Auftragsvolumen“ abhänge – und wie vom Gesetz gefordert in maximal einem
       Monat fertig sei.
       
       Leidtragende sind nach Darstellung von Noyb vor allem Wohnungssuchende. Die
       Schufa mache die kostenlose Selbstauskunft auch in Suchmaschinen wie Google
       schwer auffindbar und werbe stattdessen für ihr bezahlpflichtiges Produkt
       mit dem Versprechen eines „Vorteils am Wohnungsmarkt“. Einen transparenten
       Hinweis auf die kostenlose Auskunft nach Artikel 15 DSGVO suche man
       vergeblich.
       
       Der Deutsche Mieterverbund verwies darauf, dass viele
       Mietinteressent:innen insbesondere in großen und nachgefragten
       Städten geradezu genötigt würden, umfassende Auskunft über sich zu
       erteilen. „Um die Bonität des Mieters überprüfen zu können, verlangen
       Vermieter häufig die Vorlage einer Schufa-Auskunft, einer Selbstauskunft
       und einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung“, sagte eine Sprecherin. Auch
       wenn Vermieter:innen darauf keinen Anspruch habe, hätten die
       Interessent:innen oft keine andere Wahl, als die Unterlagen
       vorzulegen.
       
       Die Schufa steht mit ihren Geschäftspraktiken immer wieder in der Kritik.
       [2][So löschte die Auskunftei vor einem knappen Jahr] vor dem Hintergrund
       damals laufender Gerichtsverfahren die Daten zu Insolvenzen von 250.000
       Verbraucher:innen und verkürzte die Speicherfrist für diese
       Informationen von drei Jahren auf sechs Monate. Und im Dezember [3][stellte
       der Europäische Gerichtshof] mit zwei Urteilen die Scoring-Praxis in Frage.
       
       16 Feb 2024
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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