# taz.de -- Prügelattacke auf Studenten in Berlin: Hände weg von der Wanne
       
       > Schnell mal auf Verdacht exmatrikulieren? Die Debatte, die vom Angriff
       > auf einen Studenten der Freien Universität ausgelöst wurde, hat ein
       > groteskes Maß angenommen.
       
 (IMG) Bild: Sollen die Unis künftig politisch entscheiden können, wer an ihnen studieren darf?
       
       Die Prügelattacke auf den Studenten Lahav Shapira ist – was sonst – ein
       Verbrechen. Niemand hat das Recht, einen anderen gewaltsam anzugreifen, zu
       schlagen, zu treten, seine Gesundheit zu schädigen oder sein Leben zu
       gefährden. Das ist ein Fakt. Es gibt Gesetze, aufgrund derer so etwas
       bestraft wird. Und das ist gut so.
       
       Die [1][politische Debatte, die der Vorfall in den vergangenen Tagen
       ausgelöst hat], ist dagegen grotesk. Auf einmal überstürzen sich
       PolitikerInnen von AfD bis Grünen und Medien dies- und jenseits der
       Rudi-Dutschke-Straße mit Forderungen, der mutmaßliche Täter müsse nicht nur
       juristisch zur Verantwortung gezogen, sondern gleich auch noch von der
       Freien Universität geworfen werden – weil er ebenso wie sein Opfer dort
       studiert.
       
       So etwas ist, nüchtern betrachtet, nichts anderes als Stammtischgerede à la
       „Wegsperren für immer“, eine von einem früheren Bundeskanzler in einem
       anderen Zusammenhang popularisierte Parole. So verurteilenswert der Angriff
       ist, um den es hier geht, so dünn scheint bei vielen plötzlich die
       Verwurzelung in rechtsstaatlichem Denken zu sein.
       
       Es fängt damit an, dass man sich nach Ansicht all der prominent Meinenden
       gar nicht mehr die Mühe machen muss, etwaige Ermittlungen der zuständigen
       Behörden abzuwarten. Schlug der Täter tatsächlich einfach zu, weil der
       Kommilitone Jude ist, wie Zentralratspräsident Joseph Schuster zu wissen
       glaubt? Vielmehr spricht dafür, dass der aufgeheizte politische Streit über
       den Gaza-Krieg der Hintergrund ist.
       
       Das legitimiert die Attacke nicht, und eine antisemitische Einstellung des
       Täters ist im Übrigen auch nicht ausgeschlossen. Aber das zu beurteilen,
       ist jetzt die Aufgabe von niemand anderem als der Staatsanwaltschaft.
       
       ## Politische Feigheit?
       
       Viel schwerer wiegen in der aktuellen Diskussion die Attacken auf die
       FU-Leitung, der jetzt leichtfertig politische Feigheit vorgeworfen wird,
       und die im Grunde aufgefordert wird, in einem Akt politischer
       Selbstermächtigung den Schläger freihändig zu exmaktrikulieren. Wobei sich
       die Tat nicht einmal in Campusnähe zugetragen hat.
       
       Die Forderung ist schlicht haarsträubend. Täte die Uni das, beginge sie den
       reinsten Willkürakt. Zumal, und das ist der bedenklichste Aspekt des
       Ganzen, selbst das nun wieder (als erstes übrigens von AfD) ausgegrabene
       Hochschul-Ordnungsrecht aus gutem Grund eingestampft wurde. Gerade in
       Zeiten eines massiven Abgleitens nach Rechts wäre fraglich, wie weit die
       Möglichkeit von Exmatrikulationen aufgrund politisch motivierter Gewalt, an
       der Uni oder irgendwo anders, einmal ausgedehnt werden könnte.
       
       Man muss der SPD-Wissenschaftssenatorin für ihre eigentlich
       selbstverständliche Haltung dankbar sein, hier zu bremsen und auch auf das
       Grundrecht der freien Berufswahl hinzuweisen. Ebenso der FU-Leitung, die
       [2][im Zusammenhang des größeren Konflikts] auf andere
       Selbstverständlichkeiten hinweist, etwa dass die Universität auch ein Ort
       der Auseinandersetzung ist, wo politische Meinungsäußerungen oder
       Demonstrationen nicht umgehend mit polizeilicher Hilfe erstickt werden.
       
       Dass die Universität eine aktive Rolle spielen muss, wenn es um die
       Verhinderung eindeutig antisemitischer oder anderer menschenfeindlicher
       Äußerungen und Handlungen auf dem Campus geht: völlig klar. Dass sie ein –
       zeitlich beschränktes – Hausverbot gegen den Täter im vorliegenden Fall
       ausspricht, wenn der Sachverhalt aufgeklärt ist: ebenso klar. Alles Weitere
       wäre das berühmte Ausschütten des Kindes mit dem Bade, wobei aktuell schon
       viel zu viele die Hand an der Wanne haben.
       
       10 Feb 2024
       
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