# taz.de -- Gericht weist Klage zurück: Imker gewinnt gegen Böhmermann
       
       > Ein Imker aus Meißen darf mit dem Konterfei und Namen von Jan Böhmermann
       > für seinen Honig werben. Das entschied das Landgericht Dresden.
       
 (IMG) Bild: David Imker hat gewonnen gegen Goliath Böhmermann
       
       „Wer austeilt, muss auch einstecken können!“ Die alte Boxerregel gilt sogar
       für einen [1][Chefausteiler und Bundesscharfzüngler wie Jan Böhmermann.]
       Man darf mit den gleichen Mitteln zurücksatirieren, wenn man sich von ihm
       denunziert fühlt, befand am Donnerstag das Landgericht Dresden. Es wies den
       Antrag auf eine einstweilige Verfügung des Fernsehmoderators und Satirikers
       gegen einen Imker aus Meißen zurück. Der hatte sich mit einer
       parodistischen Werbeaktion gegen die Unterstellung [2][im
       ZDF-„Magazin-Royale“] gewehrt, er betreibe so genanntes „Beewashing“. Ein
       Gütetermin Mitte Januar war gescheitert.
       
       Böhmermann hatte in der Magazinsendung vom 3. November 2023 [3][das
       Greenwashing bei deutschen Konzernen] thematisiert, also die Täuschung von
       Partnern und Kunden durch den Anschein ökologischen und nachhaltigen
       Wirtschaftens. Dabei gerieten auch Imker ins Visier. Böhmermann und die
       Redaktion behaupteten, auch sie würden „Beewashing“ betreiben, die
       Unwissenheit von Käufern ausnutzen und mit dem Bienensterben Geschäfte
       machen. Beispielhaft erschien für acht Sekunden das Firmenlogo der
       „MyHoney“-Bio-Imkerei aus dem sächsischen Meißen. Geschäftsführer Rico
       Heinzig hält etwa 200 Bienenvölker und bietet Bienenpatenschaften für
       Schulen und Firmen an.
       
       Heinzig fühlte sich verkannt, rannte aber nicht gleich zum Anwalt, sondern
       wehrte sich mit einer eigenen kabarettistischen Nummer. Reichlich zwei
       Wochen später bauten er und seine drei Mitarbeiter in einer Dresdner
       Edeka-Filiale einen Stand mit 150 Honiggläsern auf, beschriftet als
       „beewashing HONEY“. Dahinter war auf einem fingierten Plakat Böhmermann in
       seiner typischen fingerzeigenden Geste aus der Fernsehsendung zu sehen.
       
       Er weist auf eines dieser Gläser. Darüber steht: „Führender Bienen- und
       Käferexperte empfiehlt“. Auch Online waren diese Honiggläser bestellbar.
       Auf jedem klebt außerdem ein QR-Code, mit dem man einen eigens
       eingerichteten Youtube-Kanal aufrufen kann. Dort klärt Imker Heinzig auf
       und stellt seine Sicht auf das Bienenproblem dar.
       
       ## Seltene Heiterkeit im Gericht
       
       „Der Antrag auf einstweilige Verfügung war zulässig, aber unbegründet“,
       erklärte Richterin Heike Kremz. „Herr Böhmermann muss Reaktionen derer in
       Kauf nehmen, die von ihm ins Rampenlicht gezogen werden“, lautete
       schließlich das Fazit ihrer dreiviertelstündigen Urteilsbegründung. Die
       Richterin, hörbar nicht humorfrei veranlagt, wahrte während dieser Zeit
       weitgehend die Contenance. Denn im von zahlreichen Journalisten besetzten
       großen Schwurgerichtssaal regte sich während ihres Vortrags mehrmals eine
       in diesem Justizmilieu seltene Heiterkeit.
       
       Weder von Kläger- noch von Beklagtenseite waren Vertreter zur
       Urteilsverkündung erschienen. Imkeranwalt Markus Hoffmann aus Dresden hatte
       zuvor beim Gütetermin von einem „Schock“ seines Mandanten berichtet, der
       sich „mit einer überzeichneten Gegensatire“ zur Wehr setzen und dem Thema
       Aufmerksamkeit verschaffen wollte. Böhmermann-Anwalt Torben Düsing stellte
       Persönlichkeitsrechte in den Vordergrund. Sein Mandant wolle nicht, „dass
       man mit seinem Gesicht und Namen wirbt“, ja Böhmermann betreibe
       grundsätzlich keine Produktwerbung.
       
       Mit diesem Persönlichkeitsrecht befasste sich Richterin Heike Kremz auf der
       Basis von Artikel 23 im Kunsturheberrechtsgesetz ausführlich. Zwar bestehe
       grundsätzlich das Recht am eigenen Bild. Aber auch ohne Einwilligung des
       Betroffenen könne ein Foto veröffentlicht werden, wenn es sich um einen
       zeitgeschichtlichen Vorgang handelt und berechtigte Interessen des
       Abgebildeten nicht verletzt werden. Das sei hier der Fall.
       
       ## Im Zweifel für die Freiheit
       
       Der Kontext lasse Ironie eindeutig erkennen. „Es wäre ja auch ein
       Widerspruch zu Behauptungen in der Sendung, wenn Jan Böhmermann auf einmal
       ein Produkt des Angegriffenen anpreisen würde“, übte sich die Richterin in
       Logik. Wiederholt ist in ihrer Begründung von einer „satirischen
       Meinungsäußerung“ die Rede. In der Güterabwägung seien „Deutungen
       vorzuziehen, die Satire ermöglichen“. „In dubio pro libertate“ – im Zweifel
       für die Freiheit, fasste Heike Kremz ihre Sicht zusammen.
       
       Die wirtschaftlichen Interessen von Imker Heinzig, der bereits von
       besorgten Kundenanrufen seiner berichtete, spielten nur am Rande eine
       Rolle. Beide Parteien haben nun vier Wochen Zeit, Berufung beim
       Oberlandesgericht Dresden einzulegen. Der moralische Streitwert der
       Auseinandersetzung dürfte jetzt schon höher liegen als der auf 15.000 Euro
       angesetzte materielle.
       
       9 Feb 2024
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Michael Bartsch
       
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