# taz.de -- Böhmermann unterliegt gegen Imker: Rache war süß – und legal
       
       > Moderator Jan Böhmermann verliert den Rechtsstreit gegen einen Imker.
       > Bald wird dessen umstrittener Honig wieder im Handel zu haben sein.
       
 (IMG) Bild: Der Imker Rico Heinzig
       
       BERLIN dpa | [1][ZDF-Satiriker Jan Böhmermann unterliegt im „Honig-Streit“
       ein weiteres Mal]. Das Oberlandesgericht Dresden wies die Berufung in einem
       Eilverfahren des prominenten Moderators gegen ein Urteil des Landgerichtes
       Dresden vom Februar zurück.
       
       Imker Rico Heinzig hatte mit Böhmermanns Konterfei und Namen für seinen
       Honig geworben und das als Satire verstanden wissen wollen. Denn zuvor
       hatte Böhmermann den Bienenzüchter in seiner Sendung „ZDF Magazin Royal“
       vorgeführt.
       
       Hintergrund ist ein Beitrag der Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom 3.
       November 2023, in der Böhmermann Firmen kritisiert hatte, die
       Bienenpatenschaften an Unternehmen vergeben und das als Engagement für
       Nachhaltigkeit und Artenschutz deklarierten. Das sei nichts anderes als
       „Beewashing“ – der Begriff meint eine Form des sogenannten Greenwashings,
       also irreführende Werbung mit angeblichen ökologischen Vorzügen eines
       Produkts. Als Beispiel wurden Heinzig und dessen My Honey GmbH gezeigt, die
       Beklagter in den Verfahren war.
       
       ## Böhmermann sieht Persönlichkeitsrechte verletzt
       
       Heinzig drehte den Spieß um und versah Honig aus seiner Produktion mit
       einem „Beewashing“-Etikett. In einem Dresdner Supermarkt platzierte er
       einen Aufsteller, der den Namen und Bild des Prominenten mit dem Zusatz
       „Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt“ zeigte. Böhmermann sah seine
       Persönlichkeitsrechte verletzt, schickte Heinzigs Firma MyHoney daraufhin
       eine Unterlassungsaufforderung und legte dann mit dem Erlass einer
       einstweiligen Verfügung nach.
       
       Der 4. Zivilsenat des OLG sah in der Werbeaktion nun ein „Ereignis der
       Zeitgeschichte“ und attestierte ihr zugleich einen satirischen Charakter.
       Zugleich sei ein Informationsbedürfnis befriedigt worden.
       
       Die Werbung habe dazu geführt, dass über das Thema insgesamt diskutiert
       werde – auch über die Frage, wie Werbung gemacht werden darf und
       Journalismus im Zusammenhang mit Satire gestaltet werden kann, sagte der
       Vorsitzende Richter Markus Schlüter. Zudem machte er geltend, dass auch
       Böhmermann in seiner Sendung ein Foto von Heinzig verwendet hatte.
       
       Schon in der ersten Instanz gab das Landgericht Dresden den Imker in weiten
       Teilen recht. Im Juni war eine gütliche Einigung gescheitert. Böhmermann
       war auch bei der neuerlichen Entscheidung nicht anwesend. Auch sein Anwalt
       erschien nicht.
       
       ## Einladung in die Imkerei
       
       Heinzig nahm als Inhaber der Firma MyHoney die Entscheidung mit einem
       Lächeln zur Kenntnis. Nun will er den bislang „verbotenen Honig“ wieder im
       Online-Shop anbieten. „Der Ball liegt jetzt bei Herrn Böhmermann. Ich bin
       kein Streithansel, ich war noch nie einer. Ich würde ja vorschlagen, man
       begräbt das Kriegsbeil“, sagte Heinzig. Zugleich lud er Böhmermann noch
       einmal zum Besuch seiner Imkerei ein.
       
       Gegen die Entscheidung des OLG im Eilverfahren ist ein Rechtsmittel nicht
       mehr möglich. Böhmermann könnte nun ein Hauptsacheverfahren am Landgericht
       Dresden anstrengen und im weiteren Verlauf bei Bedarf das Oberlandesgericht
       und den Bundesgerichtshof anrufen.
       
       18 Jul 2024
       
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