# taz.de -- Rechtsexpertin über Verbraucherrechte: „Ein Akteur haftet immer“
       
       > Masterarbeit futsch, smartes Türschloss zu: Wenn Software Schäden
       > verursacht, haben Verbraucher:innen schlechte Karten. Noch. Wird es
       > besser?
       
 (IMG) Bild: Analoge Türschlösser
       
       taz: Frau Noll, die EU-Gremien haben sich auf eine
       Produkthaftungsrichtlinie geeinigt. Warum ist das wichtig für
       Verbraucher:innen? 
       
       Meret Sophie Noll: Wenn Software Datenschäden verursacht – zum Beispiel die
       Masterarbeit schreddert oder die Urlaubsfotos –, dann kann man als
       Verbraucher:in bislang nicht viel machen. Die [1][aktuelle
       Produkthaftungsrichtlinie] stammt aus dem Jahr 1985. Damals war von
       Digitalisierung noch nicht viel zu sehen. Daher brauchte es dringend eine
       Anpassung an das digitale Zeitalter.
       
       Wie wird sich das konkret bemerkbar machen? 
       
       Die wichtigste Neuerung: Auch Software gilt als Produkt – und der
       Hersteller ist haftbar, wenn dadurch ein Schaden entsteht. Und Software ist
       heutzutage fast überall: Apps sind Software, aber [2][auch in Autos,
       Staubsaugrobotern, Waschmaschinen oder Kaffeemaschinen steckt Software].
       
       Was heißt das am Beispiel Masterarbeit oder Fotos? 
       
       Wichtig ist, dass es sich um einen Schaden handelt, der von der Richtlinie
       abgedeckt ist. Das können zum Beispiel Schäden an Dingen sein, aber auch
       körperliche Schäden und Datenschäden, das heißt, dass Dateien beschädigt,
       zerstört oder verschwunden sind. Neu ist, dass auch medizinisch anerkannte
       Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit als Schaden gelten, das ist
       ein großer Fortschritt. Jetzt kommt allerdings die Hürde: Ich muss als
       Verbraucher:in nicht nur nachweisen, was der Schaden ist, sondern auch
       den Fehler am Produkt – und dass dieser Fehler den Schaden verursacht hat.
       Ich muss also beispielsweise beweisen: Ein Softwarefehler hat dazu geführt,
       dass alle meine Familienbilder weg sind.
       
       Das dürfte ziemlich schwierig bis unmöglich sein. 
       
       Es wäre zumindest deutlich einfacher, wenn es eine Beweislastumkehr gäbe,
       für die wir uns eingesetzt haben – leider ohne Erfolg. Wenn also immer der
       Hersteller beweisen müsste, dass sein Produkt den Schaden nicht verursacht
       hat. Aber immerhin gibt es ein paar Beweiserleichterungen für
       Verbraucher:innen. Die greifen, wenn der Fall technisch oder
       wissenschaftlich komplex ist – und da gehören unserer Ansicht nach die
       [3][ganzen vernetzten Produkte wie Smartphones oder Smart-Home-Systeme]
       dazu. Dann kann vermutet werden, dass es einen Fehler gab und der den
       Schaden verursacht hat. In solchen Fällen muss dann tatsächlich der
       Hersteller beweisen, dass das nicht der Fall war.
       
       Klingt doch gut. Der Haken? 
       
       Der Haken ist, dass diese Beweiserleichterungen erst im Gerichtsverfahren
       zum Tragen kommen. Ich brauche also als Verbraucher:in vorher trotzdem
       eine gewisse Art von technischer Unterstützung. Da muss jemand mit
       Sachverstand draufschauen und sagen: Ja, der Fehler im Produkt hat zum
       Schaden geführt, daher lohnt es, vor Gericht zu gehen.
       
       Und wen muss man dann verklagen? 
       
       Den Hersteller. Wenn man ein physisches Produkt hat, ist das einfach: Da
       steht der Hersteller meist drauf und der ist dann der Anspruchsgegner.
       
       Und bei Software? 
       
       Da ist es häufig so, dass es verschiedene Komponenten gibt: mehrere
       Unternehmen, die Teile der Hardware hergestellt haben, von anderen kommt
       die Software. Manchmal kann es da schwierig sein herauszukriegen, wer genau
       der Hersteller ist. Das Gute ist: In den neuen Regeln ist festgelegt, dass
       immer ein Akteur haftet und die Hersteller sich gegebenenfalls
       untereinander in Regress nehmen müssen. Als Verbraucher:in ist man also
       nicht dem Risiko ausgesetzt, dass sich alle aus der Haftung ziehen.
       
       Am Ende kommen die Familienbilder nicht wieder, sondern es geht um einen
       Schadenersatz in Form von Geld. Wie viel sind verlorene Fotos wert? 
       
       Das werden dann Gerichte entscheiden müssen, dazu gibt es noch keine
       Rechtsprechung. Aber auch hier zeigt sich eine Verbesserung: In der alten
       Richtlinie durfte man überhaupt erst dann klagen, wenn es um einen Schaden
       von mindestens 500 Euro ging. Das war also schon mal eine Art Stoppschild.
       Das fällt nun weg, es werden damit mehr Menschen die Chance haben, Schäden
       geltend zu machen. Im besten Fall führt das dazu, dass die Hersteller mehr
       Sorgfalt walten lassen bei der Entwicklung.
       
       Wann werden die neuen Regeln gelten? 
       
       In den kommenden Wochen steht die formale Verabschiedung an, dann gibt es
       eine zweijährige Frist für die Mitgliedsstaaten, das umzusetzen. Ich gehe
       aber davon aus, dass die Bundesregierung das noch in dieser Legislatur tun
       wird. Dass Verbraucher:innen sich besser gegen fehlerhafte Produkte
       wehren können, ist also greifbar.
       
       27 Dec 2023
       
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