# taz.de -- Gutachten zum Amazon-Konzern: Wie man das Monopol zerschlägt
       
       > Die Bundesregierung hat das Kartellrecht verschärft. Nun stellt eine NGO
       > ein Gutachten dazu vor, wie sich der Onlinehändler Amazon entflechten
       > ließe.
       
 (IMG) Bild: „Würden Sie vielleicht ein Paket für den Nachbarn annehmen?“
       
       Berlin taz | Eine Entflechtung des IT- und Logistikkonzerns [1][Amazon]
       wäre rechtlich möglich und marktpolitisch sinnvoll – zu diesem Ergebnis
       kommt ein Gutachten, das am Dienstag vorgestellt wurde. „Amazon agiert
       nicht frei am Markt, sondern bevorzugt sich selbst“, sagte der Jurist Kim
       Manuel Künstner, Experte für Kartellrecht bei der Kanzlei Schulte
       Rechtsanwälte und Autor des [2][Gutachtens]. Eine Entflechtung nach
       Geschäftsbereichen – Einzelhandel, Logistik, Marketplace-Plattform, Amazon
       Web Services und Smart-Home-Geräte – würde dazu führen, dass der Wettbewerb
       gestärkt werde.
       
       Amazon ist eines der größten und marktmächtigsten Unternehmen der Welt. Das
       US-Magazin Forbes, das basierend auf Umsatz, Gewinn, Vermögens- und
       Marktwertdaten ein Ranking herausbringt, platzierte Amazon dort für 2022
       auf Rang 6. Geht es um die Zahl der Beschäftigten, ist Amazon laut
       Lobbycontrol der zweitgrößte Arbeitgeber weltweit. „Amazons
       Monopolstellung macht das Unternehmen in vielerlei Hinsicht unregulierbar,
       das schadet der Demokratie“, erklärte Max Bank von Lobbycontrol. Die NGO
       hatte das Gutachten in Auftrag gegeben.
       
       Eine Entflechtung würde dem zufolge positive Auswirkungen in mehreren
       Bereichen haben – etwa was die Arbeitsbedingungen angeht, die
       Steuereinnahmen oder den Umgang mit persönlichen Daten. Auch kleine und
       mittelständische Unternehmen würden profitieren – derzeit gibt es immer
       wieder Beschwerden darüber, dass Amazon dank seines umfassenden Einblicks
       in die Marktdaten gut laufende Produkte von Händlern, die auf der Plattform
       verkaufen, später selbst anbietet.
       
       „Amazon ist nicht nur auf dem Markt aktiv, es ist der Markt“, sagte Bank.
       Amazon selbst teilte auf Anfrage mit, sich sehr wohl in der Konkurrenz zu
       anderen Unternehmen zu sehen – nicht nur im Bereich Handel, sondern auch in
       den anderen Branchen, in denen der Konzern tätig ist.
       
       ## Kartellrecht mit „Klauen und Zähnen“
       
       Was die Forderung nach einer Entflechtung erstmals in den Bereich des
       Möglichen rückt, ist vor allem die frisch in Kraft getretene Novelle des
       Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Wirtschaftsminister Robert Habeck
       (Grüne) hatte mit den steigenden Spritpreisen als Folge des Angriffskriegs
       auf die Ukraine ein [3][Kartellrecht mit „Klauen und Zähnen“] gefordert.
       
       Nun ist laut dem Juristen Künstner eine Entflechtung auch dann möglich,
       ohne dass es einen konkreten Verstoß gegen das Kartellrecht gibt. Eine
       „erhebliche und dauerhafte Störung“ des Wettbewerbs durch ein Unternehmen
       reiche aus.
       
       Tatsächlich [4][ist der Konzern bereits im Visier des Bundeskartellamtes].
       Aktuell laufen zwei Verfahren: eine Prüfung dazu, ob Amazon Einfluss auf
       die Preise der auf der Plattform tätigen Händler genommen hat. Und eine
       weitere Prüfung möglicher Benachteiligungen von Marktplatzhändlern durch
       Amazon.
       
       Ein weiteres, schon abgeschlossenes, Verfahren [5][ist aktuell beim
       Bundesgerichtshof anhängig]. Hier klagt Amazon dagegen, dass es als
       Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung für den
       Wettbewerb“ eingestuft wird. Diese Einstufung bedeutet, dass das
       Bundeskartellamt mehr Instrumente für Eingriffe hat. Lobbycontrol kündigte
       an, im nächsten Schritt mit dem Gutachten auf das Bundeskartellamt
       zuzugehen.
       
       Die Behörde äußerte sich anlässlich des Inkrafttretens des neuen
       Kartellrechts zurückhaltend: „Die entsprechenden Verfahren werden aufwendig
       sein. Dies gilt in besonderem Maße für die als Ultima ratio vorgesehene
       Entflechtung“, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt.
       
       7 Nov 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Amazon/!t5007747
 (DIR) [2] https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/gutachten-amazon-entflechten-lobbycontrol.pdf
 (DIR) [3] https://www.dw.com/de/habeck-will-kartellrecht-mit-klauen-und-z%C3%A4hnen/a-62117030
 (DIR) [4] https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Downloads/Liste_Verfahren_Digitalkonzerne.pdf?__blob=publicationFile&v=25
 (DIR) [5] /Kontrolle-von-Digitalkonzernen/!5940282
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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