# taz.de -- Härtefallkommission in Hamburg: Die AfD muss draußen bleiben
       
       > Die Hamburger AfD-Fraktion versucht immer wieder erfolglos, einen Sitz in
       > der Härtefallkommission zu bekommen. Jetzt scheiterte sie auch vor
       > Gericht.
       
 (IMG) Bild: Mehrfach bei der Wahl von Hamburgs Härtefallkommission durchgefallen: AfD-Politiker Dirk Nockemann
       
       Hamburg taz | Die AfD möchte mitbestimmen, wer in Deutschland leben,
       hierher flüchten und einwandern darf – aber die Hamburger Bürgerschaft
       lässt sie nicht. Die Hamburger Fraktion der vermeintlichen Alternative ist
       in dieser Sache nun vor dem Oberverwaltungsgericht gescheitert. Die
       Fraktion um Dirk Nockemann und Alexander Wolff wollte sich in die
       Härtefallkommission der Bürgerschaft einklagen. Ohne Erfolg.
       
       Die vom Senat eingerichtete Kommission entscheidet in Einzelfällen über das
       Aufenthaltsrecht. Sie kann zwar keine Aufenthaltserlaubnis erteilen, kann
       aber bei dringenden humanitären und persönlichen Gründen die weitere
       Anwesenheit der oder des Betroffenen rechtfertigen. Dadurch ist sie oft die
       letzte Hoffnung für die Abgewiesenen. Hier mitzuentscheiden, käme der AfD
       entgegen, um Abschiebungen voranzutreiben.
       
       Vor Kurzem erst hat [1][Dirk Nockemann] sich in der Bürgerschaft beschwert,
       dass die AfD wegen der Verwendung des Ausdrucks „Migrantenmob“ kritisiert
       worden war. In einer Anfrage prangerte die AfD den „Asylmissbrauch“ an –
       „Tür und Tor“ würden dadurch für Migrant*innen geöffnet. Das alles trägt
       wohl dazu bei, dass die anderen Fraktionen sie nicht für qualifiziert
       halten, in der [2][Härtefallkommission] mitzuentscheiden.
       
       In der Bürgerschaft fanden die vorgeschlagenen Mitglieder der AfD [3][bei
       mehreren Versuchen keine Mehrheit]. 2015 hatte die Bürgerschaft ein
       AfD-Mitglied auf einen Stellvertreterposten der Kommission gewählt; 2017
       sogar ein ordentliches Mitglied. Doch seit der Bürgerschaftswahl 2020 ist
       kein AfD-Mandatsträger mehr in die Kommission gekommen.
       
       ## Insgesamt 33 vergebliche Versuche
       
       Insgesamt 33 Mal wurden ihre Mitglieder nicht gewählt. Die AfD versuchte,
       vor dem Verwaltungsgericht dagegen vorzugehen. Dieses wies die Klage am 21.
       Juni 2021 allerdings ab. Am Dienstag erklärte nun der Pressesprecher des
       Oberverwaltungsgerichts, Max Plog, dass das Gericht das Urteil der ersten
       Instanz bestätige.
       
       Plog sagte, die Wahl in die Bürgerschaft ermögliche nicht automatisch die
       Mitgliedschaft in der Härtefallkommission. Denn: „Die Rechte und Pflichten
       der Beteiligten im Zusammenhang mit der Besetzung der Härtefallkommission
       ergeben sich nicht aus dem Verfassungsrecht, sondern den Regelungen des
       Härtefallkommissionsgesetzes.“
       
       Dieses Gesetz begründe keinen von der Wahl losgelösten Anspruch auf einen
       Sitz in der Kommission. Es beinhalte lediglich das Recht der Fraktionen,
       einen Abgeordneten aus ihrer Mitte zur Wahl zu stellen.
       
       Selbst wenn das von der Hamburger Verfassung gewährleistete Recht auf
       gleiche Teilhabe am Prozess der parlamentarischen Willensbildung auf die
       Wahl zur Härtefallkommission Anwendung fände, bliebe die Klage erfolglos,
       so Plog. Es stünde immer noch die Wahlfreiheit der Abgeordneten dagegen.
       Anders gesagt: Die Parlamentarier:innen müssen keine
       AfD-Mandatsträger:innen wählen.
       
       30 Nov 2023
       
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 (DIR) Andreas Speit
       
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