# taz.de -- Kommunalrecht vor Gericht: Die Minderheiten wehren sich
       
       > Das schleswig-holsteinische Landesverfassungsgericht befasst sich mit
       > Bürgerbegehren und Kommunalparlamenten. Es geht um Minderheitenrechte.
       
 (IMG) Bild: Nicht mehr so leicht zu stoppen: Bagger auf einer Baustelle
       
       Schleswig taz | Mehr Mitsprache für kleine Parteien und für Bürger*innen
       fordern die FDP und die Minderheitenpartei SSW: Sie [1][klagen vor dem
       Landesverfassungsgericht in Schleswig gegen Änderungen des Kommunalrechts],
       die die Regierungsmehrheit von CDU und Grünen im Juni beschlossen hat.
       
       Seitdem müssen sich drei statt bis dato zwei Gemeindevertreter
       zusammenfinden, um eine Fraktion bilden zu können. Außerdem sind
       [2][Bürgerbegehren gegen Bauleitpläne verboten, wenn zwei Drittel der
       Gemeindevertretung dafür waren]. Letzteres findet Lars Harms, Fraktionschef
       des SSW im Landtag, unlogisch: „Warum sind zwei Drittel der
       Gemeindevertretung mehr wert als zwei Drittel der Bevölkerung?“
       
       Der Vorsitzende Richter Christoph Brüning erinnerte daran, dass die
       Landesverfassung Bürgerbegehren nicht vorschreibe. Mit den Beschlüssen vom
       Juni drehe das Land drehe nur „an kleinen Stellschrauben“. Aus Sicht von
       Gruppen wie dem Verein „Mehr Demokratie“ machen dieses jedoch einen großen
       Unterschied.
       
       Es gibt zwar keinen Anspruch auf Bürgerbegehren, aber wenn der Gesetzgeber
       sich entschließe, diese zuzulassen, „dann muss das auch den
       verfassungsrechtlichen Grundsätzen genügen“, sagte Anwalt Moritz von
       Rochow, der die klagenden Oppositionsfraktionen vertritt.
       
       ## „Zirkelschluss besonderer Art“
       
       Marcus Arndt als Anwalt des Landtags widersprach. Der Gesetzgeber habe die
       direkte Demokratie gleichzeitig gestärkt: Bereits mit dem Beginn eines
       Bürgerbegehrens werde das Bebauungsplanverfahren gestoppt. Um
       „offensichtlichen Quatsch“ zu verhindern, müssten dafür andere Regeln
       verschärft werden.
       
       Ausführlich beriet das Gericht die Frage der Fraktionen in größeren
       Gemeinde- und Kreisparlamenten. So braucht es zurzeit mindestens drei
       Personen, um eine Fraktion zu bilden, vorher reichten zwei. Landtag und
       Landesregierung begründen das mit der zersplitterten Parteienlandschaft –
       die Debatten dauerten länger, je mehr Fraktionen mitredeten.
       
       Das sei ein „Zirkelschluss der besonderen Art“, sagte Bernd Buchholz (FDP).
       Erstens sei die Störung nur „behauptet“, zweitens „löst die Maßnahme sie
       nicht, sondern verschärft sie“. Denn statt einer Fraktion würden viele
       „Einzelkämpfer kreiert“, was Debatten noch verlängere.
       
       Was die Regel konkret bedeutet, schilderte Lars Harms das Beispiel der
       Kleinstadt Husum: „Die zwei SSW-Vertreter durften als Fraktion bisher in
       den Ausschüssen mitarbeiten und sie durften bürgerliche Mitglieder
       entsenden. Beides geht nicht mehr.“ Das schwäche die Mitwirkung und
       frustriere Ehrenamtliche.
       
       ## Fatales Zeichen
       
       Gerade mit Blick über die Grenze sei das ein Problem: „Deutschland stellt
       die dänische Minderheit schlechter als Dänemark die deutsche Minderheit.“
       Das sei ein fatales Zeichen und sogar ein Verstoß gegen die
       [3][Bonn-Kopenhagener Vereinbarung], die gleiche Rechte für die
       Minderheiten garantiert.
       
       Marcus Arndt, der Anwalt des Landtages, argumentierte dagegen: „Zwei
       Gemeindevertreter sind keine Volksgruppe.“ Wichtig sei, dass der [4][SSW,
       der neben der dänischen auch die friesische Minderheit vertritt], im
       Parlament repräsentiert sei.
       
       Die Einzelrechte der Abgeordneten dürfe der Gesetzgeber bestimmen. „Würde
       man das jeder Kommune allein überlassen, könnten wenig sachliche
       Entscheidungen herauskommen“, sagte Arndt. „Der Gesetzgeber hat angenommen,
       dass er für alle zusammen die sachlichere Entscheidung treffen kann.“
       
       Das Gericht verkündet seine Entscheidung Anfang Februar. Richter Brüning
       ließ aber durchblicken, dass vielleicht eher die Politik als die Justiz
       zuständig sei. Lars Harms hofft auf einen Sieg: „Ich denke, wir haben das
       Gericht zum Nachdenken gebracht.“
       
       17 Nov 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Eingeschraenkte-Buergerbegehren/!5928657
 (DIR) [2] /Direkte-Demokratie-in-Schleswig-Holstein/!5886839
 (DIR) [3] https://www.bundestag.de/resource/blob/801726/c92c3ab0d4fc3f81fb18758236ee7acb/WD-2-068-20-pdf-data.pdf
 (DIR) [4] /Kommunalwahl-in-Schleswig-Holstein/!5931871
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Esther Geißlinger
       
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