# taz.de -- Bundesweite Frauenhaus-Statistik: Jede vierte muss selbst bezahlen
       
       > In Deutschland fehlen rund 14.000 Frauenhaus-Plätze. Zudem sind die
       > Kosten und die oft prekäre Situation gewaltbetroffener Personen hohe
       > Hürden.
       
 (IMG) Bild: Bisher hat die Regierung ihre Versprechungen des Koalitionsvertrags nicht eingehalten
       
       Berlin taz | Jede vierte Frau im Frauenhaus musste im vergangenen Jahr für
       ihren Aufenthalt anteilig oder vollständig bezahlen. Das ergibt eine
       [1][Erhebung der Frauenhauskoordinierung e. V.] (FHK), die die Daten von
       179 Frauenhäusern auswertete. „Die seit Jahrzehnten prekäre und
       uneinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern führt dazu, dass viele Frauen
       ihren eigenen Schutz selbst zahlen müssen oder gar keinen Zugang erhalten“,
       so Christiane Völz, Vorstandsvorsitzende der Dachorganisation
       Frauenhauskoordinierung.
       
       Je nach Region müssen Frauen ohne Sozialleistungsansprüche laut FHK pro Tag
       zehn bis 150 Euro für ihren Aufenthalt bezahlen. Dies gelte beispielsweise
       auch für Studierende ohne Sozialleistungsansprüche. „Für diese Gruppe von
       Frauen können diese Finanzierungsregeln eine weitere Hürde für Schutz und
       Unterstützung im Frauenhaus darstellen“, heißt es in der Auswertung des
       FHK. Der Verein fordert eine „vollständige Kostenübernahme des
       [2][Gewaltschutzes]“.
       
       Die Einkommenssituation der Frauen vor dem Frauenhausaufenthalt lässt sich
       laut FHK mehrheitlich als prekär beschreiben: „Ein eigenes Einkommen
       besaßen vor dem Frauenhausaufenthalt nur etwa ein Fünftel von ihnen.“ Die
       meisten von ihnen waren schon vor ihrem Aufenthalt armutsgefährdet. Der
       Aufenthalt im Frauenhaus könne allerdings dazu beitragen, die
       [3][finanzielle Abhängigkeit] von der_dem Partner_in zu beenden.
       
       ## Fortbildung von Polizei und Justiz gefordert
       
       Im vergangenen Jahr waren 6.444 Frauen und 7.460 Kinder in den 179
       Frauenhäusern untergebracht. Laut Hochrechnung der FHK sind das etwa 14.400
       Frauen und 16.670 Kinder in den insgesamt 400 Frauenhäusern in Deutschland.
       49 Prozent der befragten Frauen erstatteten laut FHK weder zivil- noch
       strafrechtliche Anzeigen. Die Gründe dafür seien vielschichtig: fehlendes
       Vertrauen in die Justiz, persönliche wie taktische Erwägungen und fehlende
       Geldmittel gehören dazu. Die FHK fordert zentrale Anlaufstellen bei der
       Polizei und bei der Justiz auf, „konsequent und verpflichtend zu
       [4][Partnerschaftsgewalt] sowie Trauma-Sensibilisierung“ fortzubilden.
       
       Des weiteren fehle es an Ressourcen für professionelle Sprachmittlung sowie
       einer Sensibilisierung für psychische Erkrankungen. Im Alltag würden
       dadurch oftmals Laien-Dolmetscher_innen einspringen und
       [5][Suchterkrankungen] stigmatisiert oder übersehen.
       
       ## Über 14.000 Plätze fehlen
       
       Die in Deutschland uneingeschränkt geltende Istanbul-Konvention sieht vor,
       dass pro 10.000 Einwohner_innen 2,5 Plätze im Frauenhaus bereitgestellt
       werden – für eine Frau sowie ihre Kinder. Es wären also insgesamt 21.100
       Plätze nötig, allerdings sind derzeit nur 6.800 vorhanden. Es fehlen
       demnach 14.300 Plätze. Eine [6][Recherche von Correctiv im Frühjahr] diesen
       Jahres ergab, dass im Schnitt an 303 Tagen im vergangenen Jahr Frauenhäuser
       keine Kapazitäten für weitere Aufnahmen hätten.
       
       „Wie viele Frauen aufgrund der zahlreichen Zugangshürden gar nicht erst den
       Weg ins Frauenhaus suchen oder abgewiesen werden müssen, wird statistisch
       nicht erfasst“, so Völz. Bei 40 Prozent der Bewohner_innen habe laut Völz
       vorab die Polizei eingegriffen, sodass die Polizei diese Fälle erfassen
       würde. „Das lässt im Gegenzug erahnen, wie viele [7][gewaltbetroffene
       Frauen] und Kinder in keiner offiziellen Statistik, weder bei Polizei noch
       Hilfesystem, sichtbar sind.“
       
       Die derzeitige Bundesregierung hatte im [8][Koalitionsvertrag]
       festgehalten, dass „das Hilfesystem entsprechend bedarfsgerecht ausgebaut“
       wird. Vereinbart wurde darin ebenfalls ein „bundeseinheitlicher
       Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern“.
       Derartiges ist bislang nicht geschehen.
       
       10 Nov 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.frauenhauskoordinierung.de/fileadmin/redakteure/Publikationen/Statistik/2023-11-08__Frauenhausstatistik2022_Langfassung_final_FHK.pdf
 (DIR) [2] /Hilfe-fuer-Opfer-haeuslicher-Gewalt/!5967435
 (DIR) [3] https://www.zeit.de/arbeit/2023-05/finanzielle-gewalt-frauen-geld-partnerschaft-beziehung
 (DIR) [4] /Haeusliche-Gewalt-in-Deutschland/!5938898
 (DIR) [5] /Alkoholkonsum-in-Deutschland/!5855030
 (DIR) [6] https://correctiv.org/aktuelles/2023/03/06/haeusliche-gewalt-frauenhaus-platz-finden/
 (DIR) [7] /Berliner-Dokumentarfilm/!5963697
 (DIR) [8] https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/1f422c60505b6a88f8f3b3b5b8720bd4/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nicole Opitz
       
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