# taz.de -- Cannabisgesetz der Ampel: Doch nicht so berauschend
       
       > Der nun wohl endgültige Entwurf für ein Cannabisgesetz bleibt weit hinter
       > den Erwartungen zurück. Dem Schwarzmarkt wird es nichts anhaben können.
       
 (IMG) Bild: Wer als Gelegenheitskonsument weder Lust hat, selbst anzubauen, noch Vereinsmitglied zu werden, wird bei seinem Dealer bleiben
       
       Eigentlich hatte das Cannabisgesetz der Bundesregierung schon zum 1. Januar
       kommenden Jahres in Kraft treten sollen. Jetzt wird es der 1. April. Wenn
       nicht bis zur geplanten Verabschiedung im Bundestag noch weitere
       Änderungswünsche kommen. Ein doller Wurf aber ist es nicht.
       
       In der allerletzten Verhandlungsrunde, die nunmehr abgeschlossen erscheint,
       wurde immerhin der allergrößte Unsinn aus dem Gesetz entfernt oder
       verändert. Da stand etwa drin, dass zwar privat drei Cannabispflanzen pro
       Person angebaut werden dürfen – aber jeder Besitz über 25 Gramm Cannabis
       verboten sei. Selbst minderbegabten Hobbygärtner*innen wird es
       gelingen, ihren Pflanzen mehr als 25 Gramm Ertrag abzutrotzen. Das war also
       Quatsch, und selbst die jetzt auf 50 Gramm verdoppelte zugelassene Menge
       ergibt nicht wirklich Sinn.
       
       Im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen zu Beginn der Ampelkoalition, die
       auf die legalisierte Regulierung des gesamten Marktes inklusive
       lizensierten Anbaus und Verkaufs in speziellen Geschäften abzielte, bleibt
       der nun wohl endgültige Entwurf weit hinter den Erwartungen zurück.
       Natürlich ist es überfällig, dass Cannabiskonsum endlich und endgültig mit
       dem Strafrecht nichts mehr zu tun hat. Denn auch wenn Besitz und Konsum für
       Personen unter 18 Jahren verboten bleiben, wird es jetzt beispielsweise
       möglich sein, in Schulen eine vernünftige Aufklärung über den Umgang mit
       [1][zumindest dieser Droge] anzugehen, die bislang aufgrund der
       Illegalisierung nicht möglich war.
       
       Die Hoffnung aber, die neuen Regelungen könnten den [2][Schwarzmarkt mit
       seinen unkontrollierten Substanzen], Arbeitsbedingungen und Geldflüssen
       wirklich trockenlegen, kriminellen Organisationen ihre Finanzierung
       entziehen und stattdessen für ordentliche Steuereinnahmen sorgen, erfüllt
       dieses zaghafte Gesetz nicht. Dazu hätte es eine andere Vertriebsstruktur
       gebraucht. Wer als Gelegenheitskonsument weder Lust hat, in seiner
       Zweizimmerwohnung Cannabis anzubauen, [3][noch Mitglied eines Vereins zu
       werden], wird bei seinem Dealer bleiben. Verpasste Chance.
       
       29 Nov 2023
       
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