# taz.de -- Abschiebung von Spanien nach Iran: Flucht in die EU doppelt gescheitert
       
       > Aus politischen Gründen floh der kurdische Iraner Mohamed Rahmatinia nach
       > Spanien. Am Freitag wurde er abgeschoben, sein Asylantrag abgelehnt.
       
 (IMG) Bild: Mohamed Rahmatinia wurde von Spanien am Freitag nach Iran abgeschoben
       
       Madrid taz Es nutzte alles nicht. Weder die Proteste der Präsidentin des
       katalanischen Autonomieparlaments, noch ein Eilantrag der Anwälte von
       Mohamed Rahmatinia bei der spanischen Audiencia Nacional (Nationaler
       Gerichtshof von Spanien), seinen Asylantrag erneut zu überprüfen und eine
       drohende Abschiebung auszusetzen. Die spanische Regierung ließ den
       26-jährigen kurdischen Aktivisten aus Iran sowie seine schwangere Frau
       Zeinab und den sieben Jahre alten Sohn am Freitagmorgen von Spanien
       zwangsdeportieren. Die Familie wurde um 9:30 Uhr gezwungen, einen Flug von
       Barcelona nach Teheran zu besteigen.
       
       „Es bestehen gute Gründe, um seine Sicherheit zu fürchten“, erklärte die
       Präsidentin des katalanischen Parlaments, Anna Erra, am Donnerstag in einem
       Schreiben an den spanischen Innenminister, den Sozialisten Fernando
       Grande-Marlaska. Dieser reagierte nicht. Die Gefahr, dass Rahmatinia jetzt
       bei seiner Ankunft sofort verhaftet und eingesperrt wird, ist groß.
       
       Der 26-Jährige, der nach einer Verurteilung zu 15 Jahren Haft auf Bewährung
       frei ist, gehört der Demokratischen Partei Kurdistan- Iran (DPK-I) an. Er
       habe unter anderem, so seine Angaben in einem Telefoninterview, das das
       baskische Nachrichtenportal NAIZ mit ihm führen konnte, Peschmergas –
       kurdischen Kämpfern – geholfen, die irakisch-iranische Grenze zu
       überqueren, um im iranischen Teil Kurdistans Propagandaaktionen abzuhalten.
       Außerdem habe er [1][an mehreren Protestaktionen der Bewegung
       teilgenommen], die in Iran entstand, nachdem die junge Kurdin Jina Mahsa
       Amini wegen eines schlecht sitzenden Kopftuchs verhaftet worden und am 16.
       September 2022 im Polizeigewahrsam verstorben war.
       
       ## „Frau, Leben und Freiheit“
       
       Jina Mahsa Aminis Tod löste eine in der Geschichte der Islamischen Republik
       einzigartige Protestwelle aus, die sich [2][unter dem Motto „Frau, Leben,
       Freiheit“] über das ganze Land ausbreitete. Das Regime reagierte mit
       brutaler Repression auf die Bewegung gegen das Tragen des Schleiers.
       Menschenrechtsorganisationen schätzen, dass mehr als 600 Menschen ihr Leben
       verloren haben und Tausende festgenommen und gefoltert wurden. [3][Mehrere
       Demonstranten wurden zum Tode verurteilt und hingerichtet].
       
       Es war der Jahrestag des Todes von Jina Mahsa Amini, der Rahmatinia zur
       Flucht nach Europa bewegte. Ende August wurden seine Schwiegereltern von
       Revolutionsgardisten aufgesucht. Die islamistischen Paramilitärs fragten
       nach ihm. Rahmatinia floh mit Frau und Sohn mit falschen Papieren und kam
       am 2. September auf dem Flughafen Prat in Barcelona an. Er stellte sofort
       einen Asylantrag, der abgelehnt wurde. Die junge Familie durfte zu keinem
       Zeitpunkt seitdem den Flughafen verlassen.
       
       ## Bereits im Jahr 2021 abgeschoben
       
       Es ist nicht das erste Mal, dass Rahmatinia und Frau Zeinab versuchten, in
       die Europäische Union (EU) zu gelangen. 2021 gelangten sie von Iran in die
       Türkei von dort nach Serbien und anschließend nach Rumänien. Ihr Ziel war
       Deutschland. „Wir zogen 50 Tage umher und wurden schließlich von Rumänien
       aus abgeschoben“, erklärt Rahmatinia in besagtem Telefoninterview.
       Rahmatinia wurde sofort verhaftet und wenige Monate später zu 15 Jahren
       Haft verurteilt. Davon saß er sechs Monate ab, seither ist er auf Bewährung
       frei.
       
       Jetzt drohen ihm, so befürchtet sein Anwalt Jordi Naya, erneut Haft und
       Misshandlung. „Politische Asylbewerber können oft keine Beweise für ihre
       gefährliche Situation im Herkunftsland vorlegen, aber die Verurteilung von
       Mohamed und seine jüngsten Aktivitäten des zivilen Ungehorsams im Iran sind
       Grund genug, zumindest den Antrag zuzulassen“, sagt Naya. Er hatte alles
       versucht, eine einstweilige Verfügung gegen die Abschiebung zu erhalten.
       Vergebens.
       
       15 Sep 2023
       
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