# taz.de -- Eckpunkte für Unterhaltsreform: Von Buschmann für Väter
       
       > Bisher spielt es für den Unterhalt kaum eine Rolle, wie oft sich ein
       > Vater nach der Trennung ums Kind kümmert. Der Justizminister will das
       > ändern.
       
 (IMG) Bild: Justizminister Marco Buschmann bei einer Pressekonferenz am 25. August
       
       AACHEN taz | Trennungsväter, die sich stark an der Kinderbetreuung
       beteiligen, sollen bei der Unterhaltszahlung deutlich bessergestellt
       werden. Dies hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) letztes
       Wochenende angekündigt. Nun stellte er in einem Eckpunktepapier seine
       Vorhaben konkret vor. Danach können alle Elternteile profitieren, die
       zwischen 30 und 49 Prozent der Kinderbetreuung übernehmen. Die Höhe der
       Entlastung hängt vom Einzelfall ab.
       
       Das deutsche Unterhaltsrecht geht bisher nach einer Trennung der Eltern von
       einer klaren Rollenverteilung aus: Ein Elternteil betreut das Kind, der
       andere Elternteil bezahlt Unterhalt. Traditionell betreut die Mutter und
       der Vater zahlt.
       
       Dieses Modell passt aber laut Buschmann nicht auf Konstellationen, in denen
       Trennungsväter sich auch in erheblichem Maß an der Kindesbetreuung
       beteiligen wollen – zum Beispiel, weil sie sich schon vor der Trennung
       engagierten oder weil sie weniger Unterhalt zahlen wollen.
       
       Bisher hatte das Betreuungsengagement der Trennungsväter überwiegend keine
       Auswirkungen auf ihre Unterhaltspflicht. Auch wenn der Vater sich zu 30
       oder 40 Prozent an der Betreuung beteiligte, musste er vollen Unterhalt
       zahlen, da die Hauptverantwortung immer noch bei der Mutter liege, so der
       Bundesgerichtshof.
       
       ## Buschmann spricht von „Asymmetrie“
       
       Nur bei einer 50/50-Aufteilung wird die Mitbetreuung bisher voll
       angerechnet. Dann kommt es für den Unterhalt nur noch auf die Einkommen der
       Elternteile an.
       
       Buschmann schlägt nun vor, alle Trennungselternteile besserzustellen, die
       sich mit mindestens 30 und maximal 49 Prozent an der Kinderbetreuung
       beteiligen. Er spricht von einem „asymmetrischen Wechselmodell“. Die Kinder
       sind mal beim Vater, mal bei der Mutter, aber eben nicht völlig
       symmetrisch. Wie hoch der Anteil des asymmetrischen Wechselmodells an allen
       Trennungsfamilien ist, ist noch unbekannt, da die Schwelle von 30 Prozent
       in der Wissenschaft bisher keine Rolle spielte.
       
       Für alle anderen Trennungsfamilien soll die Berechnung des Kindesunterhalts
       gleich bleiben. Das betrifft insbesondere die häufige Konstellation, dass
       ein Vater die Kinder jedes zweite Wochenende übernimmt. Er bleibt damit
       unter 30 Prozent Betreuungsleistung – selbst wenn noch eine hälftige
       Betreuung in der Ferienzeit unterstellt wird. Solche Väter müssten nach
       Buschmanns Modell weiter vollen Unterhalt bezahlen.
       
       ## Das Einkommen der Eltern spielt die größte Rolle
       
       Der Anteil der Betreuungsleistung soll in der Regel nach der Anzahl der
       Übernachtungen bei einem Elternteil berechnet werden. Dieses Kriterium sei
       leicht handzuhaben und habe sich in der Praxis bereits bewährt, so das
       Ministerium. Nur wenn ein Elternteil ausschließlich tagsüber betreuen kann,
       müssten andere Kriterien gefunden werden.
       
       Bei allen Trennungselternteilen, die zwischen 30 und 49 Prozent
       Kinderbetreuung leisten, sollen künftig pauschal 33 Prozent, also ein
       Drittel, Kinderbetreuungsanteil angerechnet werden. Diese schematische
       Gleichbehandlung unabhängig vom konkreten Prozentanteil soll ständigen
       Streit um kleine Prozentanteile vermeiden, so Buschmann.
       
       Dies führt nun aber nicht dazu, dass Trennungsväter, die sich mehr als 30
       Prozent an der Kinderbetreuung beteiligen, künftig ein Drittel weniger
       Unterhalt zahlen müssen. Denn in die Unterhaltsberechnung fließen viele
       Parameter ein, die in jeder Trennungsfamilie unterschiedlich sind. Große
       Bedeutung hat hier vor allem das jeweilige Einkommen der beiden
       Elternteile.
       
       ## Anreize für Väter sollen geschaffen werden
       
       Ein Rechenbeispiel des Ministeriums geht von einer hauptbetreuenden Mutter
       mit einem Einkommen von 2.000 Euro und einem zu 40 Prozent mitbetreuenden
       Vater mit einem Einkommen von 4.000 Euro aus. Bei einem sechsjährigen Kind
       musste der Vater bisher 558 Euro Unterhalt zahlen. Nach Buschmanns
       Vorschlag wären es noch 427 Euro. Ersparnis: 111 Euro beziehungsweise 20
       Prozent.
       
       Die Folgen in der Praxis hängen von der bisherigen Aufteilung der
       Kinderbetreuung ab. Wenn sich Väter schon bisher zu 30 bis 49 Prozent
       beteiligen, bekommt das Kind künftig weniger Unterhalt. Wenn die Mütter
       dies aus eigenem Einkommen ausgleichen, haben sie weniger Geld für sich zur
       Verfügung. Da Mütter nach einer Trennung ohnehin oft prekär leben, kann das
       sehr schmerzlich sein.
       
       Wenn bisher jedoch kein asymmetrisches Wechselmodell praktiziert wurde,
       könnte die vorgeschlagene Neuregelung ein Anreiz für Vater sein, sich
       stärker zu engagieren. In diesen Fällen hätten die Frauen dann mehr Zeit
       als bisher, um zum Beispiel eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder
       auszuweiten. Hier hätten also auch die hauptbetreuenden Mütter einen
       Vorteil.
       
       Bisher handelt es sich bei Buschmanns Papier nur um Eckpunkte, [1][die er
       ausdrücklich zur Diskussion stellt]. Eine Befassung von Bundesregierung
       oder Bundestag steht also nicht unmittelbar bevor.
       
       25 Aug 2023
       
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       Als Stiefmutter trägt unsere Autorin Verantwortung für zwei kleine Menschen
       – auch finanziell. Doch der Staat behandelt sie, als sei sie kinderlos.