# taz.de -- Reform der Ersatzfreiheitsstrafe vertagt: Längere Haft wegen IT-Problemen
       
       > Der Bundestag hat auf Wunsch Bayerns die Verkürzung der
       > Ersatzfreiheitsstrafe vertagt. Einige Tausend Menschen müssen daher
       > doppelt so lange in Haft.
       
 (IMG) Bild: Reform der Ersatzfreiheitstrafe vertagt, weil Bayern mehr Lederhose als Laptop ist
       
       Karlsruhe taz | Wegen der fehlenden Digitalkompetenz in Deutschland,
       insbesondere in Bayern, müssen Tausende Menschen für Monate länger ins
       Gefängnis. Die [1][Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe] musste verschoben
       werden, weil Bayern die nötige IT-Umstellung nicht rechtzeitig erledigen
       konnte.
       
       Wer eine Geldstrafe nicht bezahlen kann, muss ersatzweise ins Gefängnis.
       Bisher musste für einen Tagessatz nicht bezahlte Geldstrafe ein Tag
       [2][Ersatzfreiheitsstrafe] verbüßt werden. Weil der Gefängnisaufenthalt
       aber ungleich schwerer belastet, halbierte der Bundestag im Juni den
       Umrechnungsschlüssel. Pro Tagessatz Geldstrafe wird nur noch ein halber Tag
       Gefängnis fällig.
       
       Eigentlich sollte die Reform zum 1. Oktober in Kraft treten. Der Bundestag
       hat den Stichtag aber nachträglich um vier Monate auf den 1. Februar 2024
       verschoben. Dies geschah bereits Anfang Juli, was aber niemand mitbekam,
       weil die Gesetzesänderung in einem Gesetz zur Güterverkehrsstatistik
       versteckt wurde und deshalb der Verkehrsausschuss des Bundestags
       federführend war. Erst die [3][Bundesarbeitsgemeinschaft
       Straffälligenhilfe] machte jetzt auf die Verschiebung aufmerksam.
       
       Grund für die Verschiebung sind IT-Probleme. Ein Modul zur
       Strafzeitberechnung wird von einem Verbund aus neun Bundesländern unter
       Federführung Bayerns benutzt und muss nun neu programmiert werden. Obwohl
       die Änderung des Umrechnungsschlüssels von 1:1 in 1:2 nicht allzu komplex
       scheint, forderte Bayern sechs Monate Aufschub und erhielt nun immerhin
       vier Monate.
       
       Davon betroffen sind einige Tausend Menschen, die doppelt so lange ins
       Gefängnis müssen, wie vom Bundestag zunächst vorgesehen. Genaue Daten
       hierzu wird es nicht geben, denn es gibt keine Statistik zur Zahl der
       Ersatzfreiheitsstrafen. Auch für die Länder ist die Verschiebung
       nachteilig. [4][Jeder Hafttag kostet sie weit über 100 Euro] pro Person.
       Einen Verschiebungsantrag Bayerns lehnte der Rechtsausschuss des Bundesrats
       noch Ende Juni ab.
       
       Doch was bedeutet die Verschiebung konkret? Für alle Geldstrafen, die bis
       zum 1. 2. 2024 rechtskräftig werden und unbezahlt bleiben, gilt noch der
       alte 1:1-Umrechnungsschlüssel. Es könnte sich also lohnen, pro forma
       Rechtsmittel einzulegen und nach dem 1. Februar wieder zurückzunehmen,
       damit die Rechtskraft der Geldstrafe erst nach dem Stichtag eintritt.
       Allerdings sind von Ersatzfreiheitsstrafen in der Regel Leute betroffen,
       die sich solche Gedanken nicht machen, weil sie ihr Leben eh nicht geregelt
       bekommen. Viele von ihnen sind suchtkrank und obdachlos.
       
       28 Aug 2023
       
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