# taz.de -- 50 Jahre Ford Streik: Gegen die Kriminalisierung
       
       > Vor 50 Jahren gab es bei Ford in Köln einen wilden Streik. Die sind bis
       > heute verboten. Zeit, das deutsche Streikrecht zu entnazifizieren.
       
 (IMG) Bild: 1973 war ein Wendepunkt in der deutschen Arbeitskampfgeschichte: Streikende vor dem Ford-Werk
       
       Happy Birthday zum 50sten! Dieser Tage feiert ein berühmter wilder Streik
       einen runden Geburtstag: der beim Autohersteller Ford in Köln. Vom 24. bis
       30. August 1973 streikten hier Tausende sogenannte Gastarbeiter, vor allem
       aus der Türkei, „wild“, also auf eigene Faust, ohne den Segen der
       Gewerkschaften, gegen Entlassungen, für bessere Bezahlung und noch einiges
       mehr.
       
       Die Geschichte ist schön und traurig zugleich, denn einerseits markiert sie
       ein neues Selbstbewusstsein der damaligen migrantischen Unterschicht an den
       Fließbändern westdeutscher Fabriken. Andererseits wurde der Streik auf eine
       der unschönsten denkbaren Arten beendet: durch Polizei und deutsche
       Arbeitswillige, die die streikenden türkeistämmigen Kollegen aus dem Werk
       prügelten. Mehrere vermeintliche Rädelsführer wurden festgenommen, einige
       abgeschoben. Der bekannteste Wortführer des Streiks, Baha Targün, der
       damals eloquent die Probleme der türkischen Arbeiter zur Sprache brachte,
       [1][ist vor drei Jahren in der Türkei verstorben].
       
       Der Ford-Streik war nicht der einzige wilde Streik des Jahres 1973. Eine
       ganze Welle von nicht gewerkschaftlich initiierten Arbeitsniederlegungen
       ging damals durch westdeutsche Betriebe, manche erfolgreich, andere nicht –
       die meisten getragen von den Arbeiter*innen, die in den Jahren zuvor in
       Italien, Spanien, Jugoslawien, Griechenland oder der Türkei angeworben
       worden waren.
       
       In der deutschen Arbeitskampfgeschichte ist das Streikjahr 1973 ein
       Wendepunkt. Es steht sowohl für die beginnende Emanzipation der ehemaligen
       Gastarbeiter*innen und ihre allmähliche Integration in die
       Gewerkschaften, die ihre Situation lange ignoriert hatten. In der
       postnazistischen deutschen Gesellschaft sickerte die Erkenntnis ein, dass
       die Arbeiter*innen, die gerufen worden waren, um das Wirtschaftswunder zu
       vollbringen, nicht wieder gehen, sondern in der Bundesrepublik bleiben
       würden.
       
       1973 war aber auch das Jahr der Wirtschaftskrise, das den Nachkriegsboom
       beendete. Der Arbeitskräftebedarf sank, zum Jahresende verhängte die
       Bundesregierung einen Anwerbestopp für ausländische Arbeiter*innen, in den
       Folgejahren begannen viele Unternehmen zu rationalisieren und
       umzustrukturieren.
       
       ## Beschränktes Streikrecht aus brauner Feder
       
       Seitdem hat sich vieles verändert in Deutschland, aber zwei Dinge nicht.
       Nach wie vor gelten im deutschen Streikrecht Arbeitsniederlegungen, zu
       denen keine tariffähige Gewerkschaft aufruft, als illegal, ebenso wie
       politische Streiks. Die Rechtsprechung geht auf ein Urteil des ersten
       Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts, Hans Carl Nipperdey, von 1963
       zurück.
       
       Nipperdey hatte während des NS unter anderem das „Gesetz zur Ordnung der
       nationalen Arbeit“ ausgearbeitet, das das Führerprinzip in den Betrieben
       verankerte und zuvor geltende Arbeitsrechte schleifte. Und immer noch
       arbeiten in den am schlechtesten bezahlten und härtesten Jobs
       überdurchschnittlich viele Menschen ohne deutschen Pass – und fast immer
       ohne gewerkschaftliche Vertretung.
       
       So kommt es, dass der „wilde Streik“, der jahrelang fast völlig von der
       Bildfläche verschwunden war, plötzlich wieder da ist. Im Sommer 2021 legten
       Kurierfahrer*innen des Lebensmittellieferdienstes Gorillas in Berlin
       die Arbeit nieder. Mehrmals streikten die fast ausschließlich
       nichtdeutschen Fahrer*innen selbstorganisiert gegen niedrige Löhne und
       schlechte Arbeitsbedingungen, [2][im Oktober 2021 wurden die meisten
       Streikenden gefeuert].
       
       Inzwischen ist [3][Gorillas an den Konkurrenten Getir verkauft], der nun
       ebenfalls in der Krise steckt. Auch Fernfahrer aus osteuropäischen und
       zentralasiatischen Ländern, die für ein polnisches Subunternehmen im
       Auftrag westeuropäischer Konzerne unterwegs sind, legten jüngst spontan die
       Arbeit nieder. Ihr Streik in Gräfenhausen dieses Frühjahr machte
       Schlagzeilen – auch weil er erfolgreich war –, [4][aktuell sind erneut 150
       LKW-Fahrer in Gräfenhausen im wilden Streik].
       
       ## Gesunkener gewerkschaftlicher Organisationsgrad
       
       Diese neuen Streiks illustrieren, was schon die „Gastarbeiter*innenstreiks“
       von 1973 zeigten: Wenn Menschen ausbeuterische Bedingungen nicht still
       erdulden wollen, müssen sie sich mit Arbeitsniederlegung wehren. Solange
       Gewerkschaften nicht präsent sind oder die Probleme ignorieren, bleibt
       keine Alternative, als „wild“ zu streiken.
       
       Der gewerkschaftliche [5][Organisationsgrad ist seit den 1970er Jahren
       drastisch gesunken], die Zahl befristeter, schlecht bezahlter Jobs massiv
       gestiegen. Die Anlässe für „wilde Streiks“ nehmen zu. Es ist höchste Zeit,
       die Kriminalisierung dieser Arbeitskämpfe zu beenden und das deutsche
       Streikrecht zu entnazifizieren.
       
       Genau das versuchen [6][drei ehemalige Gorillas-Fahrer*innen, die im Zuge
       der Streiks 2021 gekündigt wurden]. Sie wollen das Verbot wilder und
       politischer Streiks zu Fall bringen und sind dafür vor Gericht gezogen. In
       den ersten zwei Instanzen sind ihre Klagen abgewiesen worden, notfalls
       wollen sie bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.
       
       Eine von ihnen, Duygu Kaya, kam vor wenigen Jahren aus der Türkei nach
       Deutschland. Vom Ford-Streik hörte sie erst hier, als sie selbst schon
       einen Arbeitskampf führte, und fand erstaunliche Parallelen. 50 Jahre
       später sollte es daher nicht nur Happy Birthday Ford-Streik heißen, sondern
       auch: Weg mit dem wilden Streikverbot aus Nazi-Großvaters Zeiten! Damit zum
       nächsten runden Geburtstag die Erb*innen der Ford-Arbeiter ganz legal für
       ihre Rechte kämpfen können.
       
       27 Aug 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.stadtrevue.de/archiv/artikelarchiv/06684-das-gesicht-des-ford-streiks/
 (DIR) [2] /Fahrradkuriere-in-Berlin/!5801656
 (DIR) [3] /Lebensmittellieferdienst-Gorillas/!5887224
 (DIR) [4] /Lkw-Fahrer-kaempfen-um-Geld/!5948131
 (DIR) [5] /Neue-DGB-Vorsitzende-Fahimi/!5850673
 (DIR) [6] /Gorillas-Fahrer-klagen-gegen-Entlassung/!5848026
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jan Ole Arps
       
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