# taz.de -- Geflüchtete aus der Ukraine: Mit Kitaplatz arbeitet sich’s besser
       
       > Rund 20 Prozent der geflüchteten Ukrainer*innen haben einen Job.
       > Barrieren sind Aufenthaltstitel, Sprache und Kinderbetreuung.
       
 (IMG) Bild: Hunderttausende Ukrainer*innen flüchteten nach dem 24. Februar 2022 nach Deutschland
       
       Viele ukrainische Geflüchtete haben sich gut in die deutsche Gesellschaft
       eingefunden. Wie eine neue Studie zeigt, will etwa die Hälfte von ihnen
       auch dauerhaft bleiben, nur sehr wenige der rund eine Million
       Ukrainer*innen haben Deutschland bisher wieder verlassen. Allerdings
       hemmen die Aufenthaltsregelungen sowie mangelnde Sprachkenntnisse und
       fehlende Kitaplätze die Integration der Geflüchteten, so die
       Forscher*innen bei der Vorstellung ihrer Ergebnisse am Mittwoch.
       
       Für die Studie haben das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW),
       das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration (Bamf), das Bundesinstitut für
       Bevölkerungsforschung (BiB) und das Institut für Arbeitsmarkt- und
       Berufsforschung (IAB) rund 6.500 u-krainische Geflüchtete befragt, die
       [1][nach Kriegsbeginn] nach Deutschland gekommen sind. Dabei zeigt sich
       eine Reihe positiver Entwicklungen. Fast 20 Prozent der Geflüchteten im
       arbeitsfähigen Alter haben hier einen Job gefunden. Außerdem [2][leben die
       allermeisten inzwischen in Privatwohnungen] und nicht mehr in
       [3][staatlichen Unterkünften].
       
       Auch beim Spracherwerb gibt es Fortschritte: Mittlerweile haben über drei
       Viertel der erwachsenen Ukrainer*innen in Deutschland einen Sprachkurs
       besucht. Yuliya Kosyakova vom IAB lobte: „Deutschland investiert sehr stark
       in Spracherwerb“, das ermögliche „nachhaltige Integration“ in Gesellschaft
       und Arbeitsmarkt. Fast alle Befragten gaben an, nach den Sprachkursen eine
       Arbeit aufnehmen zu wollen. Und auch das psychische Wohlbefinden der
       Ukrainer*innen habe sich seit der letzten Befragung im Sommer 2022
       immerhin etwas gebessert, wobei vor allem Jugendliche und Menschen mit
       nahen Angehörigen in der Ukraine weiter vergleichsweise unglücklich sind.
       
       Auffällige Probleme haben bisher vor allem alleinerziehende Mütter. Nur
       drei Prozent von ihnen arbeiten derzeit, nur wenige haben bisher
       Sprachkurse besucht. Die Forscher*innen führen das direkt auf fehlende
       Betreuungsmöglichkeiten für Kinder zurück. Nur jedes zweite geflüchtete
       Kind aus der Ukraine besucht hier eine Kita, in der deutschen
       Gesamtgesellschaft sind es laut statistischem Bundesamt über 90 Prozent.
       
       Umgekehrt zeigt sich in der Befragung der Ukrainer*innen: „Wer Betreuung
       gefunden hat, arbeitet mit sehr viel höherer Wahrscheinlichkeit“, so
       Andreas Ette, Soziologe beim BiB. Sein Fazit: „Es lohnt sich, in
       Betreungsmöglichkeiten zu investieren.“ Nina Rother vom Bamf spricht hier
       von „klarem Handlungsbedarf“.
       
       Neben dem Mangel an Kitaplätzen haben die Forscher*innen außerdem auch
       den vergleichsweise prekären Aufenthaltsstatus der ukrainischen
       Geflüchteten als Problem identifiziert. So plane ein Großteil der
       Ukrainer*innen inzwischen, längerfristig in Deutschland zu bleiben.
       Bisher ist ihr Aufenthalt über eine EU-Regelung aber nur bis Frühjahr 2024
       gesichert. Das schaffe Unsicherheit: „Die Bundesregierung muss
       längerfristige Aufenthaltsperspektiven schaffen“, forderte deshalb
       Kosyakova vom IAB. Das würde auch die Einbindung der Ukrainer*innen in
       die deutsche Gesellschaft deutlich stärken. „Personen ohne
       Bleibeperspektive investieren weniger in Sprache, Beruf, gesellschaftliche
       und soziale Teilhabe.“
       
       Vergleiche zu anderen Gruppen von Geflüchteten wollten die
       Forscher*innen am Mittwoch explizit nicht ziehen. Zu groß seien die
       Unterschiede bei den Regelungen für geflohene Ukrainer*innen im
       Vergleich mit den Bestimmungen für andere Geflüchtete in der Vergangenheit.
       So durchlaufen die Ukrainer*innen aufgrund einer Sonderregelung nicht
       das normale Asylverfahren. Sie durften zudem von Anfang an Wohnungen auf
       dem privaten Mietmarkt suchen anstatt in offiziellen Unterkünften
       untergebracht zu werden wie reguläre Asylbewerber*innen. Anders als diese
       unterliegen die Ukrainer*innen auch keinem Beschäftigungsverbot, konnten
       sich also von Beginn an Jobs suchen.
       
       Andreas Ette vom BiB formuliert indirekt die Forderung danach, auch anderen
       Geflüchteten in Zukunft diese Freiheiten zuzugestehen: „Die Möglichkeit auf
       Jobsuche zu gehen erhöht die Bereitschaft, eine Sprache zu lernen“, sagte
       er. Und: „Private Unterbringung im Gegensatz zu Sammelunterkünften
       entlastet die staatlichen Strukturen.“
       
       12 Jul 2023
       
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