# taz.de -- Gescheiterte Suizidhilfe-Gesetze: Die Ängste dominieren
       
       > Die Politik scheut sich, die ärztliche Suizidhilfe zu
       > institutionalisieren. Das begleitete Sterben bleibt also in der Grauzone
       > – und ein Privileg.
       
 (IMG) Bild: Begleitetes Sterben bleibt weiterhin nur privilegierten Personen vorbehalten
       
       Ganz überraschend ist das Ergebnis nicht, aber man hätte sich ein anderes
       Resultat erhofft: In der Abstimmung des Bundestags über zwei Gesetzentwürfe
       zu einer [1][Neuregelung der Suizidhilfe] fand keiner der Entwürfe eine
       Mehrheit. Es bleibt also erst mal alles, wie es ist: Ärztliche
       Unterstützung beim Suizid wird zwar nicht unter Strafe gestellt, aber
       Beratungsstellen und einen leichteren Zugang zur ärztlichen Hilfe gibt es
       leider auch nicht.
       
       Die Suizidhilfe lässt sich offenbar nicht mit Hilfe der Politik
       institutionalisieren. Zu groß sind die Ängste und Vorbehalte. In der
       Bundestagsdebatte wurde argumentiert, dass der Suizid beim Aufbau eines
       Beratungsnetzwerks und einem leichteren Zugang zur Selbsttötung zum
       „Normalfall“ werden könnte. Dass etwa Schwerstpflegebedürftige sich
       genötigt fühlen könnten, sich zu töten, statt dem Staat zur Last zu fallen.
       
       Das sind Argumente, die etwas verlogen wirken. Schließlich könnte man für
       eine bessere Ausstattung von Pflegeeinrichtungen kämpfen, aber das will ja
       niemand bezahlen. Mit der Realität der Suizidwilligen und deren
       individuellem, starkem Leiden hat das Argument im Übrigen nicht viel zu
       tun. Pro Jahr nehmen sich nur 300 bis 400 Menschen mit ärztlicher Hilfe das
       Leben, mehr als 9.000 aber machen einen „harten“ Suizid, etwa durch
       Erhängen. Die [2][Sterbehilfeorganisationen] haben eigene Vorbedingungen,
       über deren Ausgestaltung man sicher streiten kann. Aber sie operieren nicht
       im rechtsfreien Raum, weil eine Anklage droht, wenn herauskommt, dass der
       oder die Suizidwillige unter Druck und nicht freiverantwortlich gehandelt
       hat.
       
       Der Zugang zur [3][Suizidhilfe] bleibt also im Graubereich und
       privilegiert: Man muss im Bedarfsfall Ärzt:innen kennen, die
       unterstützen, oder Mitglied in einem der Vereine sein und auch ein bisschen
       Geld haben. Unter den Klient:innen der Vereine ist der Anteil von
       Akademiker:innen überproportional hoch. Die Suizidhilfe bleibt wieder
       sich selbst überlassen. Die Politik hat die Grenzen ihres eigenen Handelns
       diesmal buchstäblich selbst gewählt.
       
       6 Jul 2023
       
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