# taz.de -- Deutscher Export und Menschenrechte: Wider die Korruption
       
       > Der Maschinen- und Anlagenbau ist zweitgrößter Industriezweig
       > Deutschlands. Er beliefert weltweit Sektoren, die Menschenrechte
       > missachten.
       
 (IMG) Bild: Eine Gasse in der Altstadt von Damaskus. Syrien zählt zu den korruptesten Ländern
       
       Für 50 Millionen Euro verkaufte die deutsche Krones AG im Jahr 2015 eine
       Brauereianlage und zwei Abfülllinien an die angolanische Firma Sodiba. Das
       Darlehen für Sodiba stellte die deutsche KfW-IPEX-Bank zur Verfügung. Wie
       sich später herausstellte, gehörte das Unternehmen [1][Isabel dos Santos].
       Ihr Vater war fast 40 Jahre lang Präsident von Angola und häufte durch
       Vetternwirtschaft und Steuerhinterziehung ein Privatvermögen von 20
       Milliarden (!) US-Dollar an.
       
       Ein Blick in das angolanische Amtsblatt hätte gereicht, um das zu wissen.
       Wegen fahrlässigen Vorgehens wurde der KfW eine Geldbuße auferlegt. Krones
       hat nach eigenen Angaben daraus gelernt und in Bezug auf Geschäftspartner
       sogenannte „Third Party Checks“ eingeführt. Der Fall zeigt exemplarisch:
       Deutsche Unternehmen sollten besser hinschauen, mit wem sie im
       internationalen Handel Geschäfte machen.
       
       In vielen Ländern, in denen auch deutsche Maschinen- und Anlagenbaufirmen
       Geschäfte machen, gehört Korruption zur Tagesordnung. [2][Transparency
       International] definiert Korruption als Missbrauch anvertrauter Macht zum
       privaten Vorteil oder Nutzen. Korruption tritt in verschiedenen
       Erscheinungsformen auf, zum Beispiel als Bestechung, Wahlbetrug,
       unrechtmäßige Bereicherung und Vetternwirtschaft. Doch was das für
       Menschen- und Umweltrechte oft bedeutet, ist vielen Unternehmen nicht
       bewusst.
       
       Viele Verletzungen von Menschenrechten und Umweltschutzvorgaben werden erst
       und gerade durch Korruption ermöglicht. Korruption ist in diesem Kontext
       eine stete Begleiterscheinung, ein klassisches Querschnittsphänomen – und
       kein Kavaliersdelikt. Weltweit wird [3][Korruption] als eines der größten
       Hindernisse für wirtschaftliche und soziale Entwicklung gesehen.
       
       Der finanzielle Schaden, der wirtschaftlich schwachen Ländern durch
       Korruption entsteht, liegt laut der [4][Konrad-Adenauer-Stiftung] um ein
       Vielfaches über den Beträgen, die diese Länder als Entwicklungsgelder
       erhalten. Korruption ist kostspielig – und findet auch statt, weil sich
       Privatakteur:innen aus wohlhabenden Industrieländern daran beteiligen.
       Es braucht immer die Hand, die gibt, und die Hand, die nimmt.
       
       ## Schlusslichter Syrien, Sudan, Somalia und Jemen
       
       Das hierzu notwendige Geld gelangt über internationale Lieferketten an
       Produktionsstandorte in diesen Ländern. Politiker:innen und
       Beamt:innen nehmen dort zum Beispiel Bestechungsgelder an und dulden
       Korruption, anstatt Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen, die
       Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße ermöglichen oder von ihnen
       profitieren.
       
       Je höher die Korruptionsrate, desto schlechter die Menschenrechtslage. Das
       zeigt auf eindrückliche Weise ein Vergleich des von Transparency
       International herausgegebenen Korruptionswahrnehmungsindex mit dem
       [5][Freedom-House-Index] für politische und bürgerliche Freiheiten. In
       beiden zählen zum Beispiel der Südsudan, Syrien, Somalia und Jemen zu den
       Schlusslichtern.
       
       Korruption, Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße gedeihen also in
       gleichen Umgebungen und beruhen auf ähnlichen Ursachen. Wenn deutsche
       Unternehmen korrupte Praktiken anwenden oder dulden, schaffen sie damit
       direkt oder indirekt Voraussetzungen, die Menschenrechtsverletzungen
       ermöglichen. Korruptionsbekämpfung auf allen Stufen der vor- und
       nachgelagerten Wertschöpfungsketten ist deshalb eine Grundvoraussetzung für
       eine integre Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener
       Sorgfaltspflichten.
       
       Von Bergbau- über Textil- bis Verpackungsmaschinen – die potenziellen und
       tatsächlichen negativen Auswirkungen in der nachgelagerten
       Wertschöpfungskette des deutschen Maschinen- und Anlagebaus sind massiv.
       Das belegt [6][eine Studie], die Germanwatch, Transparency Deutschland,
       Gegenströmung und das Bischöfliche Hilfswerk Misereor gemeinsam
       herausgegeben haben, um das Problembewusstsein für die negativen
       Auswirkungen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette zu schärfen.
       
       ## Eintrag im Wettbewerbsregister
       
       Sie zeigt die Verantwortung der Branche, Sorgfaltspflichten für die
       nachgelagerte Wertschöpfung zu übernehmen. Deutlich wird, dass dies für die
       Unternehmen keine unangemessenen Belastungen darstellt. Die Unternehmen des
       Maschinen- und Anlagenbaus sollten einen risikobasierten Ansatz für
       Sorgfaltspflichten zu Menschenrechten, Umweltschutz und
       Korruptionsprävention etablieren und dabei Querschnittsrisiken der
       Korruption im Auge behalten.
       
       Ausgangspunkt aller Überlegungen ist eine ehrliche und systematische
       Risikoanalyse, auch mit Blick auf die belieferten Sektoren, jeweilige
       Geschäftsbeziehungen und -modelle sowie Länderrisiken. Hierzu gehören klare
       Prozesse für die Sorgfaltspflichten in den Wertschöpfungsprozessen sowie
       deren Überprüfung auf Umsetzung und Wirksamkeit.
       
       Das Korruptionsrisiko sollte als Querschnittsphänomen im Rahmen der
       menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfalt betrachtet und entlang der
       gesamten Wertschöpfungsketten analysiert und minimiert werden. Hilfreich
       und dringend zu empfehlen ist deshalb auch eine Institutionalisierung der
       Zusammenarbeit zwischen Compliance (Korruptionsbekämpfung) und den
       verantwortlichen Stellen für Menschenrechte und Umweltschutz.
       
       Unternehmen, denen Korruption nachgewiesen wurde, sollten einen
       entsprechenden Eintrag im Wettbewerbsregister erhalten – auch dann, wenn
       sie aufgrund eines außergerichtlichen Vergleichs nicht rechtskräftig
       verurteilt wurden. In ihren Berichten an die OECD sollte die
       Bundesregierung die Namen von Firmen, gegen die Korruptionsvorwürfe
       vorliegen, offenlegen.
       
       Deutschland sollte außerdem ein Unternehmensstrafrecht einführen. Die bis
       dato bestehende Sanktionierung von Unternehmen durch das
       Ordnungswidrigkeitengesetz ist unzureichend und präventiv unwirksam.
       
       6 Jul 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Korruption-in-Angola/!5871003
 (DIR) [2] https://www.transparency.de/
 (DIR) [3] /Schwerpunkt-Korruption/!t5008142
 (DIR) [4] https://www.kas.de/de/web/auslandsinformationen/ausgaben/detail/-/content/korruption-1
 (DIR) [5] https://freedomhouse.org/countries/freedom-world/scores
 (DIR) [6] https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/studie-maschinenbau-menschenrechtsverletzungen
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Otto Geiß
       
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