# taz.de -- Finale für Gebäudeenergiegesetz: Umwelthilfe gegen Heizungsplan
       
       > Ökoverbände kritisieren die Heizungsnovelle wegen zu wenig Klimaschutz.
       > Bei der zweiten Anhörung im Bundestag sind sie nicht mehr vertreten.
       
 (IMG) Bild: Erneut in der Kritik: Bauministerin Geywitz und Wirtschaftsminister Habeck im April
       
       Berlin taz | Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Abgeordneten des
       Bundestags auf, das umstrittene Heizungsgesetz abzulehnen. Nach Auffassung
       der DUH macht das neue Gesetz das Einhalten der Pariser Klimaziele
       unmöglich und verstößt deshalb gegen ein völkerrechtlich verbindliches
       Abkommen. „Mit ihrem neuen Gebäudeenergiegesetz geben die Ampelfraktionen
       die Klimaziele im Wärmesektor auf“, sagte DUH-Geschäftsführerin Barbara
       Metz. Auch die Umweltverbände WWF und BUND kritisieren den Gesetzentwurf
       als nicht ausreichend für den Klimaschutz.
       
       Bei der zweiten Sachverständigenanhörung des zuständigen
       Bundestagsausschusses zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) am Montag konnten die
       Organisationen ihre Position allerdings nicht vorbringen. Die DUH war
       anders als bei der ersten Anhörung nicht eingeladen. Am vergangenen
       Dienstag hatte das Abgeordnetenbüro des Grünen Bernhard Herrmann auf
       Nachfrage erklärt, dass statt der DUH diesmal der Deutsche
       Wärmepumpenverband eingeladen werde, sagte Metz der taz. „Wenn man uns
       nicht einlädt, hätte man einen anderen Umweltverband einladen müssen.“ Bei
       der ersten Anhörung war die DUH der einzige Umweltverband, bei der zweiten
       kam überhaupt keiner zu Wort. „Klimaschutzargumente sind im politischen
       Diskurs anscheinend unerwünscht“, sagte Metz.
       
       Der Abgeordnete Herrmann erklärte dazu, die Grünen hätten die DUH in der
       ersten Anhörung eingeladen, um „die Perspektive des Klimaschutzes
       einzubringen“. Die Zahl der Sachverständigen, die eingeladen werden könne,
       sei aber begrenzt. Deshalb hätten die Grünen alleine nicht alle Bereiche in
       einer Anhörung abdecken können. „Bedauerlicherweise haben die anderen
       Fraktionen weder in der ersten noch in der zweiten Anhörung Sachverständige
       aus Umwelt- und Klimaverbänden eingeladen“, sagte er.
       
       Mit dem GEG will die Bundesregierung den Ausstieg aus dem fossilen Heizen
       einleiten. Nach langem Streit in der Ampel ist der [1][entsprechende
       Gesetzentwurf Mitte Juni] in den Bundestag eingebracht worden. Seit der
       ersten Sachverständigenbefragung vor zwei Wochen, bei der [2][es unter
       anderem um fehlenden Mieterschutz] ging, haben sich die Ampelfraktionen auf
       gravierende Änderungen an dem Entwurf verständigt. Die schriftliche Fassung
       dazu liegt erst seit vergangenem Freitag vor – was Opposition und
       Sachverständigen nur wenig Zeit zur inhaltlichen Prüfung lässt.
       
       ## Weiter hohe Emissionen aus Gebäuden
       
       Zu den Änderungen gehört der nun länger mögliche Weiterbetrieb von Gas- und
       Ölheizungen unter bestimmten Voraussetzungen, etwa der künftigen
       Beimischung von Agromethan, Wasserstoff oder E-Fuels. Das führe zu weiteren
       Jahrzehnten hoher Emissionen im Gebäudesektor, kritisierte Metz. Außerdem
       stünden diese Stoffe nur sehr begrenzt zur Verfügung und würden für
       Verbraucher:innen sehr teuer.
       
       Bei der Anhörung am Montag sprachen sich zahlreiche
       Verbandsvertreter:innen aus der Energiebranche für das Gesetz in der
       modifizierten Form aus. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft
       (BDEW) begrüße die erfolgte Anpassung des Gesetzentwurfs, sagte die
       Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae. Das gelte vor
       allem für die Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung. Darin ist
       vorgesehen, dass Städte und Gemeinden Konzepte für das Heizen in den
       Gebäuden vor Ort vorlegen müssen. So können Eigentümer:innen sehen, ob
       für sie etwa ein Fernwärmeanschluss infrage kommt. Bis spätestens 2028
       müssen kleinere Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohner:innen diese
       Wärmepläne aufgestellt haben, Großstädte bis 2026. Solange die Pläne nicht
       vorliegen, gilt das GEG für die Bürger:innen vor Ort nicht.
       
       Vor einer „verzögerten Lenkungswirkung“ warnte deshalb Martin Sabel,
       Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe. „Die Leute warten erst mal
       ab“, sagte er. Das gelte auch mit Blick auf die Förderung von bis zu 70
       Prozent, die ab 2024 kommen soll. Mit einem Vorziehen der neuen Förderung
       könnten Verzögerungen verhindert werden. Die Branche sei auf eine steigende
       Nachfrage von Wärmepumpen vorbereitet, sagte er. Sie investiere 5
       Milliarden Euro in die Produktion und die Schulung von Beschäftigten.
       
       Die Ampelfraktionen halten indes daran fest, das Gesetz Ende dieser Woche
       durch Bundestag und Bundesrat zu bringen. Das könnte durch eine
       Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verhindert werden. Den
       Karlsruher Richter:innen liegt ein [3][Eilantrag des
       CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann] vor, der wegen des schnellen
       Gesetzgebungsverfahrens seine Rechte als Angeordneter verletzt sieht.
       Heilmann fordert, dass das Gericht dem Bundestag untersagt, in dieser Woche
       über das Heizungsgesetz abzustimmen.
       
       3 Jul 2023
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) Anja Krüger
       
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