# taz.de -- Demos wegen Urteil gegen Lina E.: Polizei leugnet Linken-Checkliste
       
       > Das Bundesinnenministerium bestätigt, dass die Polizei die Nordwestbahn
       > um Meldung linker Reisender im Kontext der Lina-E.-Demos gebeten hat.
       
 (IMG) Bild: Könnten Sie ihn ohne Schild zuordnen? Linker Demonstrant in Hamburg
       
       Berlin taz | Die Linke im Bundestag kritisiert die Bundespolizei für
       Maßnahmen rund um Demos wegen der Verurteilung der Antifaschistin Lina E.
       Die Bundespolizei habe ihre Zuständigkeit überschritten, sagt die
       innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Martina Renner. Sie fordert
       eine Untersuchung.
       
       Renner reagiert auf eine Antwort des Bundesinnenministerium auf ihre Frage
       nach einem taz-Bericht, in dem es unter anderem um Merkmalslisten ging,
       anhand derer Zugpersonal vermeintlich linke Fahrgäste hätte erkennen
       sollen.
       
       Am 31. Mai war es [1][nach dem Urteil gegen Lina E. und drei weiteren
       Angeklagten bundesweit zu linken Demos gekommen]. Laut einer internen
       Anweisung der Nordwestbahn in Bremen sollten Mitarbeitende linke Fahrgäste
       an die Betriebsleitzentrale melden.
       
       Wörtlich hieß es: „Laut Bundespolizei sind linke Personen an folgenden
       Merkmalen bzw. Aussehen zu erkennen: Alternatives Auftreten bzw. Aussehen,
       evtl. mit Dreadlocks, links orientiert, besonders häufig auch Studenten,
       Personen, die der ‚Öko-Szene‘, ‚Grünen-Szene‘ oder Generation-Z zuzuordnen
       sind.“
       
       ## Bundesweit Kritik
       
       Die Liste sorgte bundesweit für Kritik. Rechtsanwalt Sven Adam aus dem
       erweiterten Vorstand des Republikanischen Anwaltsvereins hielt schon die
       Bitte der Bundespolizei, ihr Verdächtige zu melden, für empörend.
       [2][Zugpersonal würde aufgefordert, zu Hilfspersonen rechtswidrigen
       Handelns der Bundespolizei zu werden].
       
       Auf Anfrage Renners erklärte das Bundesinnenministerium nun: Wegen der
       Urteilsverkündung in Dresden habe die Bundespolizei „bundesweit
       lageangepasst Aufklärungs-, Fahndungs-, Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen
       in Reisezügen durchgeführt“. Damit seien „bahnpolizeiliche Aufgaben nach §
       3 Bundespolizeigesetz“ erfüllt worden.
       
       Grundlage seien Gefahreneinschätzungen der Polizei- und
       Verfassungsschutzbehörden. Man habe verhindern wollen, dass „gewaltbereite
       bzw. kriminelle Personen“ anreisen. Die Maßnahmen dienten „der Abwehr der
       von diesen ausgehenden Gefahren für den Bahnverkehr sowie Bahnreisende“.
       
       Die [3][Ausübung staatlicher Befugnisse ist laut Grundgesetz] föderal
       organisiert und Ländersache – Aufgaben der Bundespolizei entsprechend
       eingeschränkt. [4][Jener Paragraf 3 des Bundespolizeigesetzes] (BPolG), den
       das Innenministerium anführt, begrenzt die Gefahrenabwehr durch die
       Bundespolizei auf zwei Fälle: auf Gefahren, die „1. den Benutzern, den
       Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder 2. beim Betrieb der Bahn
       entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen“.
       
       Renner kritisiert nun: „Die Bundespolizei hat mit dieser Maßnahme die
       landespolizeilichen Zuständigkeiten verletzt.“ Die Vorschrift des
       Paragrafen 3 BPolG ermögliche das bahnpolizeiliche Einschreiten für
       eisenbahnspezifische Gefahren. „Aber es wurde nie erwartet oder behauptet,
       dass Züge gekapert und in Dresdner Gerichtssäle umgeleitet würden.“
       
       Weiterhin ungeklärt bleibt die Herkunft der Merkmalsliste. Zwar stand die
       Bundespolizei laut Innenministerium mit den Eisenbahnunternehmen im
       Austausch: „Dies umfasste auch die Bitte an die Verkehrsunternehmen, der
       Bundespolizei mögliche anlassbezogene Feststellungen mitzuteilen.“ Aber:
       Äußere Merkmale zur Erkennbarkeit des betroffenen Personenkreises habe die
       Bundespolizei nicht übermittelt.
       
       Gleiches antwortete die [5][Bundespolizeidirektion Hannover auf eine
       Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz]. Sie erklärte zudem: „Die
       Bundespolizei distanziert sich ausdrücklich von den über diverse Medien
       veröffentlichten Merkmalen.“
       
       Nach Bekanntwerden der Liste hatte die Nordwestbahn den Mitarbeiter ihrer
       Betriebsleitstelle, der sie an das Zugpersonal verschickt hatte, von seinen
       Aufgaben entbunden. Es steht Aussage gegen Aussage: Nach der Bitte,
       verdächtige Fahrgäste zu melden, kam es [6][nach taz-Informationen zwischen
       Betriebsleitstelle der Nordwestbahn und der Bundespolizeiinspektion Bremen
       zu einem Telefonat von mindestens einer Minute.] Der Inhalt des Gesprächs
       wurde anscheinend aber nicht aufgezeichnet.
       
       Die Rechtmäßigkeit polizeilichen Handelns wird indes auch in Leipzig im
       Zusammenhang mit einer Demonstration wegen des Urteils gegen Lina E.
       diskutiert. Am 3. Juni hatte die Polizei dort etwa Tausend Personen,
       darunter auch Minderjährige, rund elf Stunden lang einkesselt, um ihre
       Identität festzustellen. In einer Sondersitzung des Landtags verteidigte
       Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) den Einsatz. Die Festgenommenen
       hatten von unwürdigen Zuständen berichtet.
       
       20 Jun 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Sondersitzung-nach-Tag-X-Protest/!5940546
 (DIR) [2] /Bundespolizei-sucht-nach-Linken-in-Zuegen/!5938252
 (DIR) [3] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_30.html
 (DIR) [4] https://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/__3.html
 (DIR) [5] https://fragdenstaat.de/anfrage/hilfeersuchen-nordwestbahn/811141/anhang/bpol-hannover-nordwestbahn_geschwaerzt.pdf
 (DIR) [6] /Innenministerium-zu-linken-Fahrgaesten/!5936220
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jean-Philipp Baeck
       
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