# taz.de -- Mietspiegel für Berlin: Mieten steigen um 5,4 Prozent
       
       > Laut dem neuen Mietspiegel liegen die Durchschnittsmieten in Berlin
       > erstmals bei über sieben Euro pro Quadratmeter. Es ist der höchste
       > Anstieg seit 2017.
       
 (IMG) Bild: Für Mieter:innen steigt die Belastung weiter
       
       Berlins Vermieter dürfen demnächst wieder [1][kräftiger zulangen]. Laut dem
       am Donnerstag vom Senat veröffentlichten Mietspiegel 2023 steigen die
       durchschnittlichen Mietpreise gegenüber 2021 um 5,4 Prozent. Das entspricht
       im Schnitt einer mittleren ortsüblichen Vergleichsmiete von 7,16 Euro pro
       Quadratmeter (kalt): Ganze 37 Cent mehr als zuletzt. Das ist der höchste
       Anstieg seit 2017, als es 55 Cent nach oben oben ging. Damit liegen die
       Berliner Durchschnittsmieten erstmals über sieben Euro pro Quadratmeter.
       
       Mit dem Mietspiegel legt die gleichnamige AG alle zwei Jahre die
       [2][ortsüblichen Vergleichsmieten] fest, abhängig von Baujahr,
       Wohnungsgröße und Ausstattung. Die neuen Richtwerte bewegen sich zwischen
       5,75 Euro in Wohnungen über 90 Quadratmetern, die zwischen 1965 und 1972
       errichtet wurden und 13,73 Euro in mittelgroßen ab 2003 fertiggestellten
       Neubauwohnungen.
       
       Der Mietspiegel gilt für etwa 1,5 Millionen Berliner Mietwohnungen. Nur
       Sozialwohnungen und vermietete Ein- und Zwei- Familienhäuser sind
       ausgenommen. Er soll die Marktlage abbilden – der Mietspiegel ist also
       [3][kein politisches Instrument, um Mieten zu begrenzen].
       Vermieter:innen können die Miete um 15 Prozent innerhalb von drei
       Jahren jeweils bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Neuverträge
       dürfen bis zu zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
       
       Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) erwartet „keine Welle an
       Mieterhöhungen“, wie er in einem Vorab-Gespräch am Mittwoch sagte.
       Gleichwohl nehmen Vermieter:innen den Mietspiegel stets zum Anlass,
       Mieterhöhungspotentiale auszuloten. Mieterhöhungen sind maximal einmal im
       Jahr rechtlich zulässig. Bereits im nächsten Juni soll ein neuer
       qualifizierter Mietspiegel folgen.
       
       ## Kein qualifizierter Mietspiegel
       
       Beim Mietspiegel 2023 handelt es sich um einen einfachen Mietspiegel, für
       dessen Berechnung die AG keine tatsächlichen Miethöhen erhoben hat. Dies
       war aufgrund einer Klage gegen die Ausschreibung der Datenerhebung nicht
       möglich. Stattdessen handelt es sich um eine Fortschreibung des
       Mietspiegels von 2021, der auch schon eine Fortschreibung vom letzten
       qualifizierten Mietspiegel 2019 war. Zur Berechnung der neuen Werte griffen
       die Verantwortlichen auf Indizes aus dem Berliner Verbraucherpreisindex
       zurück, daher fallen die Erhöhungen auch für alle Wohnungsarten gleich groß
       aus: immer um 37 Cent.
       
       In der AG Mietspiegel, in der neben Senatsvertretern auch die Verbände von
       Mieter:innen und Vermieter:innen sitzen, konnten die
       Vertreter:innen sich auf die exakte Berechnung nicht einigen, so dass
       der Senat letztlich allein entschied. Senator Gaebler sprach dennoch von
       einem „guten Weg, der für Mieter und Vermieter Rechtssicherheit schafft“.
       Der [4][Berliner Mieterverein begrüßte es] am Donnerstag, „dass es für die
       Übergangszeit bis zum nächsten qualifizierten Mietspiegel einen einfachen
       Mietspiegel gibt“, wie Geschäftsführerin Wibke Werner sagte. Ohne diesen
       wäre die Gefahr noch größer gewesen, dass Vermieter:innen
       „Mieterhöhungsverlangen mit Vergleichswohnungen oder Gutachten begründen –
       aus Sicht der Mieter:innen die schlechtere Variante“.
       
       Ein Signal der Akzeptanz des Instruments kam vom Verband
       Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen. In einer Stellungnahme hieß
       es: „Wir gehen davon aus, dass unsere Mitgliedsunternehmen im Rahmen der
       Neuvermietungstätigkeit und bei Mieterhöhungen wie gewohnt in der Regel auf
       den Mietspiegel zurückgreifen werden.“ Weiter hieß es: „Angesichts der
       hohen Inflation der Preise für Instandhaltung oder Modernisierung sowie der
       deutlich gestiegenen Zinsen sind Mietanpassungen unerlässlich.“
       
       ## Mieterverein sieht hohe Belastung
       
       Der Mieterverein kritisierte dagegen die Steigerung um 5,4 Prozent: Dies
       stelle in Zeiten hoher Inflation, hoher Energiepreise und gestiegener
       Lebenshaltungskosten für die Mieter:innen „eine hohe Belastung“ dar. Aus
       der Linken kam Kritik an der Berechnung des Senats: Mit „selbst erstellten
       Mietspiegel reizt der Senat die Spielräume für Mieterhöhungen weitgehend
       aus“, sagte der mietenpolitische Sprecher Niklas Schenker. Der Senat hätte
       die Indizes auch anders gewichten können. Er sprach von einem „Geschenk“ an
       die Vermieter:innen durch CDU und SPD.
       
       Die Grünen-Fachpolitikerin Katrin Schmidberger appellierte an den Bund,
       endlich zu handeln: „Eine Mietrechtsreform ist überfällig“, sagte sie. Ihre
       Partei fordert eine Länderöffnungsklausel, um einem „Mietenstopp“ in den
       Bundesländern zu ermöglichen. Andernfalls sei der soziale Frieden in
       Gefahr.
       
       15 Jun 2023
       
       ## LINKS
       
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