# taz.de -- Anklage im dritten Anlauf: „Judenpack“ vielleicht doch Hetze
       
       > Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft klagt nun doch den Rechtsextremen
       > Martin Kiese an. Der habe Pressevertreter antisemitisch beleidigt.
       
 (IMG) Bild: Beim Hetzen erwischt: Martin Kiese mit Kranz beim Volkstrauertag 2020
       
       Hamburg taz | Im dritten Anlauf kommt es zur Anklage: Die
       Staatsanwaltschaft Braunschweig will nun doch Martin Kiese wegen
       Volksverhetzung belangen. Auf einer rechtsextremen Veranstaltung am
       Volkstrauertag 2020 in Braunschweig hatte das Bundesvorstandsmitglied der
       Kleinstpartei „Die Rechte“ Journalisten zugerufen: „Judenpresse!“,
       „Verdammte, Feuer und Benzin für euch!“ und „Judenpack“. Ein kurzes Video
       des Journalisten Moritz Siman dokumentierte die antisemitische Bedrohung.
       
       Die Staatsanwaltschaft ermittelte, stellte jedoch 2021 [1][und 2022 das
       Verfahren ein]. Am Mittwoch teile der Pressesprecher der
       Staatsanwaltschaft, Hans-Christian Wolters, nun aber mit, gegen „einen
       53-jährigen Braunschweiger“ werde Anklage wegen Volksverhetzung und
       Beleidigung erhoben. Die Staatsanwaltschaft hält ihm nun vor, bei einer
       „Versammlung von etwa 50 Rechtsextremisten auf dem Löwenwall“ in Richtung
       „mehrerer Pressevertreter“ die inkriminierten Worte geäußert zu haben.
       
       Nach der ersten Einstellung waren bereits verschiedene Beschwerden erhoben
       worden. Eine dieser Beschwerden hatte das Ehepaar Bernadette und Joachim
       Gottschalk gestellt, da sie in dem Ausruf eine „öffentliche,
       antisemitische, hetzerische Vernichtungsproklamation gegen das Judentum,
       gegen jede einzelne jüdische Person unserer Gesellschaft“ sahen.
       
       Die Antisemitismusbeauftragte des Landesverbandes der israelitischen
       Kultusgemeinden von Niedersachsen, Rebecca Seidler, sagte damals: Es sei
       „nicht hinnehmbar, dass Rechtsextreme antisemitische Äußerungen tätigen
       können, ohne Konsequenzen“. Der Volkstrauertag sei ein Gedenktag in
       Deutschland. Er erinnere an die Kriegstoten und Opfer der Gewaltherrschaft
       aller Nationen.
       
       ## Neue Bewertung durch NS-Geschichte
       
       Die Generalstaatsanwaltschaft [2][hob die Entscheidung auf]. Die
       Staatsanwaltschaft ermittelte erneut und sah den Tatbestand der
       Volksverhetzung erneut nicht gegeben.
       
       In der Mitteilung erklärt Wolters, den Einstellungen hätten „formale
       Erwägungen zu Grunde“ gelegen. So habe es zum Zeitpunkt der ersten
       Verfahrenseinstellung insbesondere an wirksamen Strafanträgen zur
       Verfolgung der Beleidigung gefehlt. Beide Einstellungen beruhten zudem auf
       der Einschätzung, dass es sich bei den Äußerungen des Beschuldigten (noch)
       nicht um eine strafbare Volksverhetzung handele.
       
       Die neue Bewertung des Tatbestandes ergab sich für die Staatsanwaltschaft
       aber jetzt „durch die Auswertung historischer Quellen aus der Zeit des
       Nationalsozialismus“. Ein Leitartikel aus Der Freiheitskampf sei mit
       entscheidend gewesen, sagte Wolters zur taz. In der Tageszeitung der NSDAP
       für Sachsen war am 7. März 1931 auf der Titelseite ein Leitartikel mit der
       programmatischen Überschrift „Nieder mit der Judenpresse“ erschienen.
       
       Der Text lege nahe, meint Wolters, dass die gesamte nicht rechte Presse
       damals gemeint gewesen sei. Eine Zeichnung verstärkt die Textbotschaft:
       Einem vermeintlich jüdisch aussehenden Journalisten schlägt eine übergroße
       Faust ins Gesicht.
       
       Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, „dass es dem Beschuldigten zum einen
       darauf ankam, die Gesamtheit der in Deutschland lebenden Juden zu
       verunglimpfen. Zum anderen wollte der Beschuldigte durch seine
       diffamierenden Äußerungen zu Gewalt- und Willkürakten gegen die
       vermeintliche ‚Judenpresse‘, unter der nach Auffassung des Beschuldigten
       offenbar alle nicht nationalsozialistischen und nicht rechtsextremistischen
       Medien verstanden werden sollen, aufstacheln“. Da im Video noch zwei
       weitere Rechtsextreme zu sehen seien, könnte auch der Tatbestand der
       Aufstachelung gegeben sein.
       
       Die vorherigen Verfahrenseinstellungen hatten Kiese, der schon in der
       verbotenen „Freiheitlichen Deutsche Arbeiterpartei“ (FAP) aktiv war,
       offenbar ermuntert: Er ist seitdem bei weiteren Aktionen in Braunschweig
       aufmarschiert. Gleichgesinnte riefen dort „Nie wieder Israel“ und „Das
       deutsche Volk will dich/ euch in die Gaskammer packen“. „Auf zur Synagoge“,
       soll Kiese ergänzt haben.
       
       28 Jun 2023
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Speit
       
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