# taz.de -- Zugeständnis der Schufa: Nicht unbedingt freiwillig
       
       > Dass die Schufa 250.000 Einträge löscht, ist ein Signal für ihre
       > Kompromissbereitschaft. Allerdings bewegt sich die Auskunftei nur auf
       > massiven Druck.
       
 (IMG) Bild: Schufa-Einträge nach einer Privatinsolvenz werden ab sofort nur noch sechs Monate gespeichert
       
       Na bitte: Gegen Ende eines langen Gerichtsverfahrens und nachdem der
       Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes klar gemacht hat, dass es so
       nun wirklich nicht geht, hat sich die Schufa bewegt und die [1][Daten zur
       Restschuldbefreiung von 250.000 Personen gelöscht]. Die Einträge nach einer
       Privatinsolvenz werden ab sofort nur noch sechs Monate gespeichert und
       nicht mehr drei Jahre. Letzteres hatte der EuGH-Generalanwalt beanstandet.
       
       Die Schufa kommt mit ihrer Entscheidung dem Urteil des Gerichts zuvor. Das
       ist konsistent. Denn die Auskunftei hatte bereits vor zwei Jahren eine
       [2][Transparenz]- und Verbraucherfreundlichkeitsoffensive angekündigt.
       Jetzt noch übermäßig lange auf eine mutmaßlich rechtswidrige Praxis zu
       beharren, wäre nicht gerade im Einklang mit der angestrebten
       Außendarstellung gewesen.
       
       Die Schufa, jahrzehntelang ein Synonym für Verschlossenheit und Resistenz
       gegenüber Verbraucherschutz, kann sich bewegen. Dafür braucht sie aber den
       Druck von außen, und zwar nicht zu knapp. Natürlich hätte die Auskunftei
       ihre Löschpraxis längst ändern können. Eine Vorlage dazu kam vom
       [3][Oberlandesgericht Schleswig-Holstein], das dem Betroffenen und Kläger
       recht gab. Die Schufa zog stattdessen vor den Bundesgerichtshof.
       Verbraucherfreundlichkeit? Die hätte man sich doch anders vorgestellt.
       
       Nicht weniger spannend ist ein zweites Verfahren, das auch vor dem EuGH
       liegt und das noch deutlich weitreichendere Konsequenzen haben könnte.
       Dabei geht es um die Scorewerte, anhand derer die Schufa die
       Kreditwürdigkeit von Menschen einschätzt. Laut EuGH-Generalanwalt verstößt
       dieses Scoring gegen Europarecht.
       
       Nun betrifft das Scoring – anders als die Speicherdauer für die
       Restschuldbefreiung – das Geschäftsmodell der Schufa im Kern. Wird sie
       daher den Rechtsweg bis zum Ende gehen? Oder ebenfalls vorher einlenken? An
       diesem Fall wird sich zeigen, wie ernst die Schufa es meint mit
       [4][Transparenz und Verbraucherfreundlichkeit].
       
       26 Apr 2023
       
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 (DIR) [2] /Auskunftei-stellt-Plaene-vor/!5841461
 (DIR) [3] https://openjur.de/u/2397402.html
 (DIR) [4] /Klarheit-ueber-Schufa-Kriterien/!5884087
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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