# taz.de -- Brandanschlag in Saarlouis vor 32 Jahren: Nicht weiter unbestraft lassen
       
       > Das Oberlandesgericht in Koblenz verhandelt den Mord an Samuel Yeboah.
       > Nach 23 Verhandlungstagen ist kein Ende der Beweisaufnahme in Sicht.
       
 (IMG) Bild: Gedenkveranstaltung für den 1991 bei einem Brandanschlag getöteten Samuel Yeboah
       
       Koblenz taz | Seit fünf Monaten bemüht sich der Staatsschutzsenat des
       Koblenzer Oberlandesgerichts, den mutmaßlich rassistisch motivierten
       Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Saarlouis aufzuklären. In der
       Nacht des 19. September 1991 starb dabei der damals 27-jährige Samuel
       Yeboah aus Ghana. Wegen Mord und Mordversuch [1][muss sich Peter S.
       verantworten], der damals als 20-jähriger Skinhead in der saarländischen
       Neonaziszene aktiv war. Auch nach 23 Verhandlungstagen ist kein Ende der
       Beweisaufnahme in Sicht.
       
       Für diesen Montag war ein wichtiger Zeuge geladen: Peter Str. war in den
       90er Jahren führender Aktivist der Neonaziszene in Saarlouis. Zeugen
       bescheinigten ihm eine enge Verbindung zum Angeklagten. Str. soll
       ausländerfeindliche Aufmärsche im Saarland organisiert haben, bei einem
       Gedenken für Rudolf Hess, Hitlers Stellvertreter, wurden er und der
       Angeklagte als Ordner gesehen. Außerdem belegen Fotos, dass sie bei einer
       Nazi-Demonstration mit den späteren NSU-Rechtsterroristen Beate Zschäpe,
       Uwe Mundlos und Ralf Wohlleben marschiert waren. Ob der Jüngere den Brand
       wirklich allein gelegt hat, wie es die Anklage unterstellt?
       
       Die Befragung des brisanten Zeugen musste allerdings vertagt werden wegen
       einer Erkrankung und eines Todesfalls in der Familie eines Richters.
       
       Ein möglicher [2][Deal war zuletzt geplatzt]. Bis zum Montag vergangener
       Woche sollte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablegen, das Gericht
       wollte ihm dafür einen möglichen Strafnachlass zusagen. Doch die
       Bundesanwaltschaft hatte einen Strich durch die Rechnung gemacht. Der vom
       Gericht in Aussicht gestellte Strafrahmen sei angesichts der Schwere der
       Schuld zu gering, so die Anklagebehörde.
       
       Verteidiger Kai-Daniel Weil räumte gegenüber der taz ein, die jetzige
       Verhandlungspause spiele ihm „technisch“ in die Karten, er brauche Zeit für
       die Beratung seines Mandanten: „Wir sind zu konstruktiven Gesprächen
       bereit.“ Ob es noch zu einem Geständnis kommt, bleibt also offen.
       
       ## Ermittlungen nach Jahrzehnten
       
       Bei Weils Verteidigerkollegen Guido Britz klang das zum Prozessauftakt noch
       anders: Mit der Mordanklage habe die Bundesanwaltschaft „den Rahmen eines
       rechtsstaatlichen Verfahrens verlassen“, sagte er damals und sprach von
       „Gesinnungsstrafrecht“. Er hatte sogar bezweifelt, dass es überhaupt einen
       Brandanschlag gegeben habe.
       
       Auch wenn das Verfahren ins Stocken geraten ist – die UnterstützerInnen der
       überlebenden Opfer und der Familie Yeboahs sind mit dessen bisherigen
       Verlauf zufrieden. Das sagten sie Ende vergangener Woche bei einer
       Pressekonferenz. Der Staatsschutzsenat sei auf „Verurteilungskurs“, stellte
       Rechtsanwalt Björn Elbeling für die Nebenklage fest.
       
       Die Hauptbelastungszeugin Katja K., die mit ihrer Anzeige 2019 die neuen
       Ermittlungen und das Verfahren ausgelöst hatte, sei „souverän und absolut
       glaubwürdig“ aufgetreten, so Elbeling. Ihr gegenüber hatte Peter S. bei
       einer Grillparty im Jahr 2007 mit seiner angeblichen Tat geprahlt. Als sie
       2019 erfahren habe, dass bei dem Brandanschlag ein Mensch zu Tode gekommen
       war, sei sie zur Polizei gegangen, so ihre Aussage.
       
       ## Ein wichtiges Signal
       
       Im Verfahren sei deutlich geworden, wie schlampig damals ermittelt worden
       sei, sagte Rechtsanwalt Alexander Hoffmann. Zeugenaussagen seien falsch
       protokolliert worden, die Akten belegten Vorurteile der ermittelnden
       Beamten; wie im Fall des rechtsterroristischen NSU seien die Opfer
       verdächtigt und mit ihren Traumata alleingelassen worden.
       
       32 Jahre danach könne ein wichtiges Signal von diesem Prozess ausgehen,
       sagte Heike Kleffner vom Verband der Beratungsstellen für Betroffene
       rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Zwischen 1990 und 1996
       gab es mehr als 1.500 rechte Gewalttaten, nur jede fünfte davon sei
       aufgeklärt. Bei sechs Brandanschlägen seien damals 17 Menschen zu Tode
       gekommen, keiner der Täter sei bis heute bestraft worden, sagte Kleffner
       und fügte hinzu: „Opfer und Angehörige schauen mit großen Hoffnungen auf
       den Prozess in Koblenz.“
       
       24 Apr 2023
       
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