# taz.de -- Traumatisierte ehemalige Heimkinder: Opfer sollen warten
       
       > Vor zehn Jahren wurden die drei Haasenburg-Heime in Brandenburg
       > geschlossen. Die Entschädigung der betroffenen Kinder verzögert sich
       > weiterhin.
       
 (IMG) Bild: Seit 2013 sind die Haasenburg-Heime geschlossen
       
       Bremen taz | Kürzlich waren Renzo Martinez und Christina Witt zum Gespräch
       ins Büro der Bremer Sozialsenatorin Anja Stahmann geladen. Die
       Grünen-Politikerin entschuldigte sich bei den beiden für das Leid, das sie
       als Kinder in den Haasenburg-Heimen in Brandenburg erfahren hatten. Damit
       folgte sie der Forderung [1][eines Antrags] von Linken, SPD und Grünen in
       [2][der Bremischen Bürgerschaft]: „Erfahrenes Leid anerkennen – Solidarität
       mit den geschädigten früheren Heimkindern“.
       
       In diesem Jahr ist es zehn Jahre her, dass die drei Haasenburg-Heime in
       Brandenburg geschlossen wurden, nachdem [3][eine Untersuchungskommission]
       ihren Bericht vorgelegt hatte. „Das pädagogische Selbstverständnis in den
       Heimen der Haasenburg war von überzogenen, schematischen und
       drangsalierenden Erziehungsmaßnahmen geprägt“, sagte die zuständige
       Brandenburger Jugendministerin Martina Münch (SPD) und entschuldigte sich
       bei den Kindern und Jugendlichen dafür, dass sie nicht besser geschützt
       worden waren.
       
       Im Februar 2021 nahm sich der ehemalige [4][Bewohner Jonas L. das Leben].
       Seine Mutter sagte, die Haasenburg habe ihn psychisch kaputt gemacht.
       Seither streiten die Betroffenen um eine Entschädigung, denn viele von
       ihnen sind aufgrund des Erlebten arbeitsunfähig und leben in Armut. Eine
       von Christina Witt und einer Mitstreiterin gestartete Petition erlangte
       über 36.000 Unterstützer. „Wir wurden monatelang in unseren Zimmern
       eingesperrt, ohne Kontakt zu anderen Jugendlichen. Wir wurden vor
       Erziehern bloßgestellt“, schrieben sie. „Es gab Prellungen, Brüche und
       vor allem psychische Verletzungen.“ Doch man habe die Betroffenen mit den
       Schäden alleingelassen.
       
       Brandenburgs gerade zurückgetretene Jugendministerin Britta Ernst (SPD)
       [5][sprach nicht persönlich mit Witt]. Stattdessen hielt sie es für eine
       gute Idee, sie an das bestehende „Opferentschädigungsgesetz“ für
       Gewaltopfer zu verweisen. Nötige Hilfe bei der Antragstellung könnten die
       Versorgungsämter leisten. Die Kollegen dort seien „geübt“, deshalb seien
       dort „auch die Betroffenen der Haasenburg sehr gut aufgehoben“, schrieb
       Ernsts Mitarbeiterin an Christina Witt.
       
       ## Mit Gurten fixiert
       
       Woraufhin Witt und Martinez, die beide [6][in Bremen wohnen], beim dortigen
       Amt einen solchen Antrag stellten. Martinez beschreibt darin, dass er auch
       körperliche Gewalt erfuhr, zum Sport gezwungen und mit Gurten fixiert
       wurde. Er benannte zehn Zeugen und legte Gutachten vor, dass er an einer
       Belastungsstörung leidet, die auf traumatische Erlebnisse schließen lässt.
       „Ich bin heute in Behandlung wegen ‚weißer Folter‘ vom Schweregrad eines
       Kriegsgefangenen“, schreibt er ans Amt.
       
       Doch bis heute – da ist Martinez sicher – wurde keiner der Zeugen vom
       Bremer Versorgungsamt kontaktiert. Denn Witts und Martinez’ Anträge liegen
       quasi auf Eis. Sie würden bearbeitet, wenn „das noch laufende
       Gerichtsverfahren zur Schließung der Haasenburg GmbH“ beendet sei, schrieb
       ihnen das Amt im letzten Oktober.
       
       Auch bei besagtem Gespräch am 17. März mit Sozialsenatorin Stahmann war
       Entschädigung ein Thema. Leider habe sich Bremen auf Länderebene nicht mit
       der Idee eines Entschädigungsfonds durchsetzen können, erfuhren die beiden.
       Ein Mitarbeiter sagte ihnen, beim Antrag auf Opferentschädigung sei das
       Problem, dass man ja eine Form des Nachweises brauche, die gerichtliche
       Entscheidung, die diesen Nachweis erbringen könne, aber noch bevorstünde.
       
       Es geht um ein Verfahren beim Verwaltungsgericht Cottbus, in dem
       entschieden werden soll, ob das Brandenburger Jugendministerium der
       Haasenburg GmbH zu Recht die Erlaubnis entzog, diese Heime zu betreiben.
       Die taz fragt immer mal wieder nach dem Prozesstermin. Jüngste Auskunft vom
       28. März 2023: „Es ist nicht absehbar, wann die Sache terminiert wird.“
       
       ## In der Sackgasse
       
       Wurden also die Betroffenen von Britta Ernst in eine Art Sackgasse
       gelotst? Statt weiter mit politischen Petitionen für ihre Ansprüche zu
       streiten, sollen sie nun auf den Abschluss eines Verfahrens warten, beim
       dem sie als Opfer weder eine Stimme, noch eine Rolle oder gar eine
       Vertretung haben.
       
       Dass es auch anders ginge, zeigte bei der Bremer Debatte ein Antrag der
       CDU-Fraktion. Die forderte, den Bremer Opfern eine Entschädigung aus
       Landesmitteln zu zahlen, die die Menschen nach den vielen Jahren „schnell
       und unbürokratisch“ erreicht.
       
       Ohnehin erscheint dieses Haasenburg-Verfahren seltsam. Ursprünglich sollte
       der öffentliche Termin am 23. November 2017 stattfinden, wurde aber kurz
       vorher abgesagt. Nach Auskunft von Jugendhilferechtsexperten werden solche
       Verfahren „selten durch eine förmliche Gerichtsentscheidung beendet“. Doch
       eine außergerichtliche Einigung, wie in solchen Fällen möglich, hat es laut
       Ernsts Ministerium bis dato nicht gegeben.
       
       Liest man die bisherigen Gerichtsbeschlüsse in dieser Sache, scheint es
       hier so viele Fragezeichen nicht zu geben. Der 30-seitige Bescheid, mit dem
       das Landesjugendamt Brandenburg im Dezember 2013 die Betriebserlaubnis
       widerrief, wirkt fundiert und nennt eine Reihe von Gründen. In allen drei
       Heimen stellten vor allem körperliche Zwangsmaßnahmen,
       „Antiaggressionsmaßnahmen“ genannt, eine „erhebliche Gefahr für das
       körperliche, geistige und seelische Wohl der Jugendlichen“ dar. Diese
       hätten phasenweise bei einigen Jugendlichen als „eine Art Standardprogramm“
       stattgefunden. Die Entgegnung der Heimfirma, die Maßnahmen nur selten und
       so respektvoll und empathisch wie möglich durchgeführt zu haben, überzeugte
       die Richter am Verwaltungsgericht Cottbus im anschließenden Eilverfahren
       nicht, da dieser Behauptung „schon die von ihr selbst zitierten
       Beispielfälle widersprechen“.
       
       ## Vehement vertreten
       
       Das Verwaltungsgericht [7][entschied am 13. Januar 2014], die Klage der
       Heimfirma gegen die Schließung [8][abzuweisen]. Allein dafür arbeiteten die
       Richter 24 Bände durch und lieferten eine 14-seitige Begründung. Laut
       damaligem Jugendhilfegesetz war der Entzug der Betriebserlaubnis nur
       zulässig, wenn der Träger des Heims „nicht bereit oder nicht in der Lage
       ist, die Gefährdung abzuwenden“. Das traf nach Einschätzung der Richter zu,
       da der Träger seine Konzeption nach wie vor vehement vertreten und die
       erhobenen Vorwürfe „bagatellisiert“ habe. Das anschließend befasste
       [9][Oberverwaltungsgericht] versuchte einen Vergleich, [10][entschied aber
       am 15. Mai 2014], dass die Heime dicht bleiben.
       
       So lange schon steht nun besagtes „Hauptsacheverfahren“ an. Warum, vermag
       keiner zu erklären. Just am 27. März 2023, als die taz wieder mal
       nachfragte, wurde laut dem Sprecher des Gerichts in Cottbus die
       Zuständigkeit einem anderen Richter übertragen: „Wir hoffen, dass es
       forciert wird.“
       
       Soll also ein Verfahren, in dem es um das Recht auf Berufsfreiheit geht und
       darum, ob der Anbieter sich nicht hätte verbessern können, dafür
       ausschlaggebend sein, dass die jungen Menschen entschädigt werden, die dort
       leben mussten?
       
       Bernd Schneider, der Sprecher der Bremer Sozialsenatorin, sagt dazu, es
       gehe „generell um die Frage, ob es zu Übergriffen gekommen ist. Wir
       erwarten nicht, dass es personengenau festgestellt wird. Aber dass
       festgestellt wird, was da los war.“ Das könne sich zugunsten der
       Antragstellenden auswirken.
       
       Doch egal, welche Erkenntnisse noch von dem Cottbusser Gericht zu erwarten
       sind: Für die psychische Gewalt, die die Heimkinder erfahren haben, sei das
       Opferschutzgesetz sowieso nicht zuständig, heißt es in dem Beschluss der
       Bremischen Bürgerschaft. Es gebe eine „Schutzlücke“ für die Jahre nach
       1975. Entschädigung für psychische Gewalt sei erst für Fälle nach 2024
       vorgesehen. Bremen solle sich deshalb für einen Fonds einsetzen.
       
       Man sei in dieser Sache im Gespräch mit anderen Ländern wie Brandenburg,
       sagt Sozialbehörden-Sprecher Schneider. Diese stünden allerdings auf dem
       Standpunkt, das Verfahren abzuwarten. Aus Bremer Sicht sei das „auf Dauer
       angesichts der inzwischen sehr langen Verfahrensdauer äußerst unglücklich“.
       Sollte absehbar sein, dass es keine Gerichtsentscheidung gibt, werde über
       die Entschädigungsanträge auf Grundlage vorliegender Erkenntnisse
       entschieden.
       
       Renzo Martinez sagt dazu, er verstehe nicht, warum nicht wenigstens seine
       Zeugen gehört werden. „Es ist für uns wichtig, mit der Sache
       abzuschließen.“
       
       22 Apr 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Konsequenzen-aus-den-Heim-Skandalen/!5883786
 (DIR) [2] https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2022-10-11_Drs-20-1622_aa6b7.pdf
 (DIR) [3] /fileadmin/static/pdf/2013-11-06_Endbericht-der-Kommission-zur-Haasenburg_Druckfassung-01-11-13.pdf
 (DIR) [4] /Tod-eines-ehemaligen-Heimkindes/!5756902
 (DIR) [5] /Gewalt-gegen-Kinder-in-Haasenburg/!5804644
 (DIR) [6] /Grosse-Anfrage-zu-Haasenburg-Heimen/!5850328
 (DIR) [7] /Geschlossene-Heime-der-Haasenburg/!5050827
 (DIR) [8] https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/2600
 (DIR) [9] https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2014/pressemitteilung.423119.php
 (DIR) [10] /Gerichtsentscheidung-zu-Kinderheimen/!5042119
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kaija Kutter
       
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