# taz.de -- Professor über Fachkräftezuwanderung: „Verwaltungsabläufe sind nicht klar“
       
       > Ausländische Arbeitskräfte sollen leichter nach Deutschland kommen
       > dürfen. Ein Problem bleibe der bürokratische Flaschenhals, sagt Hans
       > Vorländer.
       
 (IMG) Bild: Fast zwei Millionen Arbeitsplätze sind hierzulande nicht besetzt
       
       Fast zwei Millionen Arbeitsplätze sind hierzulande nicht besetzt. Viele
       Firmen und Verwaltungen finden nicht genug neue Leute. Auch deshalb will
       die Bundesregierung mehr Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten einwandern
       lassen. Kann [1][der neue Gesetzentwurf dabei helfen]? 
       
       Er mag in der Tat Erleichterungen bringen. Eine entscheidende Veränderung
       in diesem Gesetzentwurf zur Fachkräfteeinwanderung ist, dass ein Dogma
       wegfällt. Ausländische Bewerber müssten ihre heimischen Berufsabschlüsse
       dann hierzulande nicht mehr als gleichwertig mit deutschen Qualifikationen
       anerkennen lassen. Künftig kommt es stärker auf die praktische
       Berufserfahrung an.
       
       Halten Sie es für sinnvoll, die Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse
       mit deutschen beiseite zu legen? 
       
       Heute ist es sehr umständlich und langwierig, die Zertifikate über die
       Gleichwertigkeit auszustellen. Das liegt daran, dass sich die
       Ausbildungssysteme vieler anderer Staaten stark von unseren unterscheiden.
       
       Wird nicht die Qualität der Arbeit leiden, wenn der Standard sinkt? 
       
       Nein, nicht unbedingt. Weiterbildung on the job ist dann notwendig. Zudem
       hat der Arbeitgeber ja selbst ein Interesse daran, bei der Einstellung
       darauf zu achten, dass die zukünftigen Beschäftigten eine den
       [2][Anforderungen entsprechende Arbeit] leisten können.
       
       Auch Deutschkenntnisse sollen in Zukunft nicht mehr so wichtig sein. 
       
       Teilweise können sie beispielsweise durch gute Englischkenntnisse ersetzt
       werden. Allerdings müssen wir sicherstellen, dass die Einwanderer dann
       Deutsch lernen, wenn sie hier sind. Dabei geht es nicht nur um die
       Alltagssprache, sondern auch um die Fachsprache, die sie am Arbeitsplatz
       brauchen.
       
       Auch der neue Gesetzentwurf verlangt, dass Bewerberinnen und Bewerber in
       der Regel einen Arbeitsplatz in Deutschland nachweisen müssen, bevor sie
       einwandern dürfen. Ist diese Hürde nicht zu hoch? 
       
       Nein, das halte ich für eine realistische Bedingung. Mit Smartphones und
       Videocalls können hiesige Arbeitgeber und ausländische Bewerber
       mittlerweile leicht Kontakt aufnehmen. Vor der Einreise hier einen
       Arbeitsplatz in Aussicht zu haben, entspricht oft der geübten Praxis. Bund
       und Länder, deutsche Botschaften und Konsulate, Industrie- und
       Handelskammern oder auch Unternehmen suchen ja gezielt nach Arbeitskräften.
       Außerdem sind die Möglichkeiten, zur Suche eines Arbeitsplatzes nach
       Deutschland zu kommen, 2020 durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz
       gestärkt worden. Sie werden jetzt noch weiter ausgebaut.
       
       Eine Ausnahme bildet die geplante Chancenkarte [3][mit dem neuen
       Punktesystem]: Unter anderem für ihre Qualifikation, Berufserfahrung und
       Deutschkenntnisse bekommen die Bewerberinnen und Bewerber Punkte
       gutgeschrieben. Ab einer bestimmten Anzahl dürfen sie dann auch zur
       Jobsuche einreisen. Eine gute Sache? 
       
       Prinzipiell ist das eine Möglichkeit, die Attraktivität der
       Arbeitsplatzsuche in Deutschland zu erhöhen. Aber ich fürchte, es ist sehr
       aufwändig und bildet eventuell einen Flaschenhals. Enormer bürokratischer
       Mehraufwand könnte den Erfolg verhindern.
       
       Sie kritisieren, dass die Einwanderungsverwaltung wie bisher überfordert
       und deshalb zu langsam sein werde. Wo liegt das Problem? 
       
       Ein Beispiel: Bewerber erhalten drei von sechs nötigen Punkten, wenn sie
       während der vergangenen sieben Jahre eine mindestens fünfjährige
       Berufstätigkeit ausgeübt haben. Ein einfacher Lebenslauf wird nicht
       ausreichen, um das zu belegen. Also müssen die ausländischen Beschäftigten
       Nachweise über ihre Ausbildung und Berufserfahrung beibringen. Etwa die
       deutschen Botschaften und Konsulate im Ausland müssen diese Zertifikate
       überprüfen und nach Deutschland übermitteln. Hierzulande müssen die
       Ausländerbehörden diese und weitere Informationen in Punkte übersetzen. Die
       Verwaltungsabläufe dafür sind bisher nicht klar. Es fehlt an
       Datenverarbeitung und Personal. Die Anerkennung der Gleichwertigkeit von
       Berufsabschlüssen fällt zwar weg, aber es kommen neue Prüfpflichten hinzu.
       
       Fachleuten zufolge brauchen wir rund 400.000 Zuwanderer pro Jahr, um im
       kommenden Jahrzehnt unseren Bedarf an Beschäftigten zu decken. Kann das
       neue Gesetz einen Beitrag leisten? 
       
       Das wissen wir heute noch nicht. Daneben wird aber auch an anderen Vorhaben
       gearbeitet. So wird die sogenannte Westbalkan-Regelung entfristet und
       erweitert werden. Augenblicklich dürfen 25.000 Arbeitskräfte ohne formale
       Qualifikation jährlich unter anderem aus Albanien, Bosnien und Serbien nach
       Deutschland kommen. Eventuell soll das auch auf andere Staaten wie Tunesien
       analog angewendet werden.
       
       Augenblicklich kommen wieder viele Flüchtlinge übers Mittelmeer. Die EU
       lässt vor allem Italien und Griechenland mit dem Problem allein. Könnte
       eine verstärkte Arbeitseinwanderung nach Deutschland den Druck
       beispielsweise aus Afrika etwas mildern? 
       
       Das kann sein, und es ist auch beabsichtigt. Außerdem könnten
       Migrationsabkommen mit einzelnen Staaten wie Tunesien oder Ghana aus
       irregulärer Migration reguläre Erwerbseinwanderung machen. Aber das ist ein
       längerfristiger Prozess.
       
       Bisher gibt es die Zuwanderung aus EU-Staaten, das Asyl für politisch
       Verfolgte und die Arbeitskräfte-Einwanderung aus Drittstaaten. Wäre es
       nicht an der Zeit, einen vierten Kanal zu öffnen? Deutschland könnte sagen,
       wir nehmen jedes Jahr beispielsweise 20.000 Leute aus Mali, 10.000 aus
       Ghana, 10.000 aus dem Irak, und so weiter. Sie dürften kommen ohne
       Voraussetzungen. 
       
       Das ist eine Idee, wie es sie bei Kontingentierungen oder dem
       Aufnahmeprogramm aus Afghanistan praktiziert wird. Begründungen für solche
       Einwanderungen aus humanitären Gründen wären beispielsweise Bürgerkriege
       oder der Klimawandel. Das kann unter bestimmten Voraussetzungen ausgeweitet
       werden.
       
       25 Apr 2023
       
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