# taz.de -- Die StVO torpediert die Verkehrswende: Der Granit muss weg
       
       > Die Straßenverkehrsordnung ist ein Problem: Sie lässt viele Maßnahmen zur
       > Verkehrsberuhigung nur zu, wenn es schon gehäufte Unfallzahlen gibt.
       
 (IMG) Bild: So schön ist es auf der Bergmannstraße – aber darum geht es gemäß StVO überhaupt nicht
       
       Manche Projekte starten als High-Tech-Cargobike und kommen als Dreirad an.
       Die Enttäuschung war Annika Gerold und Andreas Knie ins Gesicht
       geschrieben, als sie am vergangenen Dienstag den [1][jüngsten Stand in
       Sachen „parkplatzfreier Graefekiez“] verkündeten. Eigentlich wollten die
       grüne Verkehrsstadträtin von Friedrichshain-Kreuzberg und der
       Mobilitätsforscher vom Wissenschaftszentrum Berlin (WZB) einen
       Verkehrsversuch in dem beliebten Gründerzeitkiez starten, bei dem die
       meisten der rund 2.000 Straßenparkplätze für bis zu einem Jahr weggefallen
       wären.
       
       Jetzt ist nicht mehr allzu viel davon übrig geblieben: Maximal 400
       Parkplätze werden es sein, und nur auf rund 80 davon wird es tatsächlich
       unkonventionelle Nutzungen wie Sitz- und Spielfächen oder Urban Gardening
       geben, die restlichen werden in Ladezonen und Stellplätze für Car- oder
       Bikesharing umgewandelt. Das große Experiment, ob es sich nicht besser lebt
       in einem Viertel, das keine Dauerabstellanlage mehr für Pkws ist – es wird
       nicht stattfinden, und schuld daran ist nicht die SPD, sondern die
       Straßenverkehrsordnung.
       
       Die StVO, die praktisch alles regelt, was auf deutschen Straßen passiert,
       steckt immer noch tief in der Vergangenheit – sie ist „Granit“, wie Andreas
       Knie gegenüber der taz beklagt. Zwar erlaubt die Verordnung im Zuge
       sogenannter Verkehrsversuche auch ungewöhnliche Eingriffe in den Verkehr,
       wie es im Graefekiez vorgesehen war. Auch in diesem Fall aber gilt das
       Dogma: Es muss eine überdurchschnittliche Gefahrenlage geben, die damit
       verringert werden soll. Dasselbe gilt für fast alle Verkehrsanordnungen,
       mit wenigen Ausnahmen wie etwa Fahrradstraßen oder Tempo-30-Zonen.
       
       Nur in einem „Kernbereich“ des Graefekiezes wird nun noch wirklich
       experimentiert: Es handelt sich um zwei von vier Seiten eines Häuserblocks,
       und sie passen nur deshalb zur StVO-Denke, weil sich hier mehrere Schulen
       befinden. Dass das gesamte Viertel schon seit den 80er Jahren offiziell
       eine verkehrsberuhigte Zone ist, und dass sich exakt niemand an die
       entsprechenden Regeln wie das Fahren mit Schrittgeschwindigkeit hält, steht
       noch mal auf einem anderen Blatt – hier verspricht das Bezirksamt nun
       nachzubessern.
       
       Der Fall zeigt auf, wie fragil die Mobilitätswende immer noch ist, weil sie
       von veralteten rechtlichen Normen anhängt, die auf Landesebene nicht
       geändert werden können. Und dass die Öffentlichkeit sich darüber oft im
       Unklaren befindet, wie – ebenfalls am Dienstag – eine Verwaltungsrichterin
       in der Verhandlung zu [2][einem nicht unähnlichen Fall im Nachbarkiez]
       sagte: Man höre immer nur von innovativen stadtplanerischen Ideen, wenn es
       um Verkehrsberuhigung gehe, und übersehe dabei, dass alle Anordnungen immer
       der Gefahrenabwehr dienen müssen. Also auch Zweirichtungsfahrradstreifen,
       10-km/h-Tempolimit und Einbahnstraßenregelungen, wie sie [3][vor zwei
       Jahren auf der Bergmannstraße eingeführt] wurden.
       
       ## Alles StVO-konform oder was?
       
       Dagegen hatte ein Anwohner geklagt, der glaubt, dass die gewünschte
       Verkehrsberuhigung in der Nebenstraße, wo er lebt, exakt das Gegenteil zur
       Folge hat – weil dort jetzt viele Lastwagen und Pkw einen Ausweg aus dem
       Kiez suchen. Glück für die Verwaltung: Im Fall der Bergmannstraße kann sie
       nachweisen, dass es auf der belebten Flaniermeile tatsächlich eine
       Unfallhäufung gab. Alles StVO-konform, folgerte deshalb auch das Gericht,
       das gar nicht anders kann, als sich an diese Vorgaben zu halten.
       
       Ein weiteres Beispiel für die rückwärtsgewandte Wirkung der StVO ist die
       Busspur auf der Zehlendorfer Clayallee. Hier mussten aufgrund einer
       Entscheidung des Verwaltungsgerichts die Markierungen im letzten Herbst von
       der Straße gekratzt werden. Begründung: Es gibt keine besondere
       Gefahrenlage, und sowieso fahren dort zu wenige Busse, um per Sonderspur
       mehr Flüssigkeit im Verkehr herzustellen, was offenbar noch als
       Hilfsargument durchgehen würde. (Mittlerweile hat sich freilich
       herausgestellt, dass die Entscheidung wohl auf falschen Zahlen bei der
       Busfrequenz beruhte.)
       
       Etwas dramatisch formuliert hat die Verkehrswende also nur dann eine
       Zukunft, wenn endlich die bundesweiten Rechtsgrundlagen aufgemischt werden.
       Von der regierenden Ampelkoalition zu erwarten ist das leider nicht.
       
       18 Mar 2023
       
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