# taz.de -- Kunstaktion für Flüchtlingshilfe: Peng!-Video ohne Regierungs-Logo
       
       > Das Kunstkollektiv Peng! versprach im Namen des Innenministeriums Hilfe
       > für Geflüchtete. Ein Gericht verbot jetzt, das Hoheitszeichen so zu
       > nutzen.
       
 (IMG) Bild: Ausschnitt aus dem Imagefilm des Peng-Kollektivs
       
       Berlin taz | Youtube darf das Video „Seebrücke des Bundes“ nicht mehr
       verbreiten, wenn dabei das Logo des Bundesinnenministeriums eingeblendet
       wird. Das entschied an diesem Mittwoch das Landgericht Berlin.
       
       Das Video stammt vom [1][Künstlerkollektiv Peng!] und verbreitete 2018 die
       Botschaft: „Deutschland nimmt bis Ende 2019 freiwillig alle Menschen auf,
       die [2][im Mittelmeer aus Seenot gerettet] werden“. Das Signet des
       Bundesinnenministeriums (BMI) deutete an, dass es sich hier um ein
       Versprechen der Bundesregierung handele. Nachdem der TV-Comedien Jan
       Böhmermann die satirische Flunkerei verbreitete, wurde das Video schnell
       populär.
       
       Doch Innenminister Horst Seehofer [3][ging gegen die Nutzung des BMI-Logos
       zivilrechtlich vor.] Er berief sich dabei auf das Namensrecht des
       Ministeriums. In Zeiten zunehmender Desinformation sei der Schutz von
       Hoheitszeichen wichtig. Prozessgegner war nicht das Peng!-Kollektiv,
       sondern Google als Betreiber von Youtube. Google berief sich aber auf die
       Freiheit der Kunst.
       
       Nachdem das Ministerium schon im Eilverfahren erfolgreich war, entschied
       das Berliner Landgericht nun auch im Hauptsacheverfahren zugunsten des
       Ministeriums. Google müsste 250.000 Euro Ordnungsgeld zahlen, wenn es das
       Seebrücke-Video noch einmal mit BMI-Logo verbreitet.
       
       Der Vorsitzende Richter Rolf Danckwerts verlas allerdings nur den Tenor des
       Urteils und war zu weiteren Erläuterungen nicht bereit. So bleibt zunächst
       offen, wie das Gericht den Vorrang des Namensrechts vor der Kunstfreiheit
       begründete. Sobald das schriftliche Urteil vorliegt, wird die taz vertieft
       berichten.
       
       Das Urteil des Landgerichts ist jedenfalls noch nicht rechtskräftig. Google
       könnte Berufung einlegen.
       
       1 Feb 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Razzia-beim-Peng-Kollektiv/!5787076
 (DIR) [2] /Gefluechtete-im-Mittelmeer/!5904573
 (DIR) [3] /Bundesregierung-klagt-gegen-Youtube/!5893597
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Peng! Collective
 (DIR) Kollektiv
 (DIR) Bundesinnenministerium
 (DIR) Flüchtlingshilfe
 (DIR) Gerichtsurteil
 (DIR) Entkolonialisierung
 (DIR) Peng!
 (DIR) Peng! Collective
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Initiative zur Dekolonialisierung: Peng-Kollektiv hart verfolgt
       
       Zur Terrorabwehr ermittelt das Landeskriminalamt gegen das
       Künstler*innenkollektiv Peng. Das hatte eine Karte über Kolonialismus
       veröffentlicht.
       
 (DIR) Razzia beim Peng-Kollektiv: Staatsmacht verteidigt Kolonialerbe
       
       Die Polizei hat Räume und Privatwohnungen des Peng-Kollektivs durchsucht.
       Eine Karte mit kolonialen Gedenkorten soll ein Aufruf zu Straftaten sein.
       
 (DIR) Aus für Berliner Künstlerkollektiv: Und es hat Peng! gemacht
       
       Das Peng!-Kollektiv verkündet über den Kurznachrichtendienst twitter sein
       Ende. Grund seien Zerwürfnisse innerhalb der Gruppe.