# taz.de -- Schutz vor Diskriminierung: Das AGG muss reformiert werden
       
       > Wer Diskriminierung erfahren hat, kommt nur schwer zu seinem Recht – und
       > manche gar nicht. Wie das Antidiskriminierungsgesetz verbessert werden
       > kann.
       
 (IMG) Bild: AGG: Wer etwa als Kopftuch tragende Frau diskriminiert wird, soll klagen können
       
       Wer wegen seines Alters mehr für die Reiseversicherung bezahlen soll, eine
       Wohnung nicht bekommt, weil die Herkunft nicht akzeptiert wird oder als
       junge, Kopftuch tragende Frau für die Ausbildungsstelle nicht ausgewählt
       wird, wird im Sinne des [1][Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)]
       diskriminiert und kann das Recht in Anspruch nehmen. So weit, so schön. Wer
       jetzt aber seine Rechte einklagen will, hat schlechte Karten: Die
       Klagefrist ist so kurz, dass man kaum Zeit hat, sich ausreichend beraten zu
       lassen, die Kosten für die Klage sind unwägbar und ob die Entschädigung
       dann die Kosten für die Klage deckt, ist ungewiss.
       
       Das muss sich ändern, finden mehr als 100 zivilgesellschaftliche Verbände,
       die sich in Deutschland gegen Diskriminierung einsetzen. Die
       Bundesregierung hat angekündigt, das AGG zu reformieren, ein konkreter
       Entwurf aus dem Bundesjustizministerium steht noch aus. NGOs haben jedoch
       schon umfassende Ergänzungen vorgeschlagen und veröffentlicht, zuletzt in
       [2][einer gemeinsamen Stellungnahme], die die Stärkung des AGG einfordert.
       So sollen kollektive Klagerechte ermöglicht werden, um Diskriminierung eben
       auch über Verbände und nicht nur über die direkt Betroffenen vor Gericht
       bringen zu können. Es muss endlich auch staatliches Handeln in den
       Anwendungsbereich des Gesetzes einbezogen werden, denn Diskriminierung in
       Verwaltung oder Polizei kann auf Bundesebene bislang nicht geahndet werden.
       
       Außerdem ist die Liste der Diskriminierungskategorien auf ethnische
       Herkunft, Geschlecht, Behinderung, [3][Religion], Alter und sexuelle
       Orientierung begrenzt. Weitere Gründe wie beispielsweise die soziale
       Herkunft, Staatsangehörigkeit und Körpergewicht sollen ergänzt werden.
       Gerade im besonders diskriminierungsanfälligen Bereich der Beschäftigung
       sollen Arbeitgebenden klarere Anforderungen vorgegeben werden, wie sie
       präventiv wirken und auf Vorfälle reagieren sollen.
       
       Die AGG-Reform ist überfällig, für den gesellschaftlichen Zusammenhalt
       sollte sie möglichst bald auf den Weg gebracht werden.
       
       8 Feb 2023
       
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