# taz.de -- Verbraucherschutz im Netz: Online kündigen schwer gemacht
       
       > Seit einem halben Jahr müssen etwa Mobilfunk- und Streaminganbieter eine
       > Kündigung per Klick anbieten. Doch längst nicht alle halten sich daran.
       
 (IMG) Bild: Vertrag kündigen per Smartphone? Schön wär's
       
       Berlin taz | Die meisten Anbieter von Laufzeitverträgen wie etwa
       Mobilfunk-, Streamingdienst- oder Internetanbieter halten sich nicht an die
       Pflicht, eine einfach auffindbare Kündigung per Klick anzubieten. Das ist
       das Ergebnis einer [1][Untersuchung] des Verbraucherzentrale
       Bundesverbandes (VZBV). „Es ist inakzeptabel, dass noch immer nicht alle
       Unternehmen den Kündigungsbutton fristgerecht umgesetzt haben“, kritisiert
       die Verbandsvorständin Ramona Pop.
       
       Ein Kündigungsbutton ist seit gut einem halben Jahr Pflicht. Und zwar für
       Anbieter, bei denen Nutzer:innen die betreffenden Verträge online
       abschließen können. Das ist in zahlreichen Branchen der Fall, nicht nur,
       wenn es um digitale Angebote wie Streamingdienste oder Internetverträge
       geht. Auch Verträge mit Fitnessstudios lassen sich häufig online
       abschließen, wie Lieferverträge für Strom und Gas oder Zeitungs- und
       Zeitschriftenabos.
       
       [2][Die Einführung des Kündigungsbuttons war eine politische Reaktion]
       darauf, dass Anbieter den Vertragsabschluss gerne möglichst einfach
       gestalten – die Kündigung aber möglichst kompliziert. Damit eine
       Verbraucherin den Button nutzen kann, muss sie selbst den Vertrag nicht
       unbedingt online abgeschlossen haben – es reicht, dass der Anbieter diesen
       Weg vorsieht.
       
       Der Verbraucherverband hat nun die Webseiten von knapp 3.000 Anbietern
       untersucht und rund 350 Meldungen von Verbraucher:innen ausgewertet.
       Das Ergebnis: Nicht einmal ein Drittel der untersuchten Anbieter bot
       überhaupt einen Kündigungsbutton an. Von den Anbietern, die einen Button
       auf ihrer Seite haben, fragten mehr als ein Drittel teilweise überflüssige
       Pflichtangaben ab – etwa eine Telefonnummer. Laut den ausgewerteten
       Beschwerden von Verbraucher:innen verlangen manche Anbieter außerdem,
       dass eine Kündigung telefonisch bestätigt werden sollte – in dem Telefonat
       sei dann versucht worden, die Betroffenen umzustimmen.
       
       Dazu kommt, dass die Buttons der Auswertung zufolge längst nicht immer „gut
       lesbar und mit nichts anderem als den Wörtern „jetzt kündigen“ oder mit
       einer entsprechenden eindeutigen Formulierung“ beschriftet sind, wie es der
       Gesetzgeber vorgesehen hat. Sondern gerne mal versteckt und/oder in einer
       bewusst schwer lesbaren Farbgebung gehalten.
       
       Sogenannte [3][Dark Patterns] sind bei vielen Webseiten beliebt, nicht nur,
       wenn es um Kündigungsbuttons geht. Nutzer:innen sollen – etwa durch die
       Farbe Grün für „zustimmen“ und Rot für „ablehnen“ – so beispielsweise dazu
       gebracht werden, bei Cookie-Bannern eher eine Einwilligung zu erteilen.
       
       ## Empfehlung: Selbst mal ausprobieren
       
       Rechtsanwalt Christian Solmecke berichtet aus seiner Berufspraxis von
       ähnlichen Befunden. Er ist unter anderem auf Verbraucher- und IT-Recht
       spezialisiert und nicht an der VZBV-Auswertung beteiligt. Er empfiehlt:
       „Jeder Verbraucher kann selbst einmal testen, ob er zum Beispiel bei seinem
       Handy-, Streaming- oder Fitnessstudio-Anbieter schnell und einfach den
       Button findet, wo er seinen Vertrag online kündigen kann“. Manche
       Unternehmen hielten eine solche Möglichkeit weiterhin gar nicht vor, andere
       versteckten sie bewusst so geschickt, dass Verbraucher:innen den
       Aufwand scheuten und von einer Kündigung absähen.
       
       Besonders häufig würden die Kündigungsbuttons bei Anbietern von „dubiosen
       Abomodellen“ fehlen. Hier sei es das Ziel, Verbraucher:innen in
       möglichst schwer kündbare Abo-Verträge zu locken. „Doch auch Branchengrößen
       nutzen ihre Stellung am jeweiligen Markt gerne aus, um Kunden eine
       Kündigung so wenig schmackhaft wie möglich zu machen“, sagt Solmecke.
       
       Der VZBV weist Verbraucher:innen darauf hin, dass sie – hat ein Anbieter
       keinen gesetzeskonformen Kündigungsbutton auf seiner Seite – Verträge
       [4][„jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen“] können.
       
       16 Jan 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.vzbv.de/sites/default/files/2023-01/23-01-02_Kurzpapier_K%C3%BCndigungsbutton%20(003).pdf
 (DIR) [2] /Update-Pflicht-und-schnellere-Kuendigung/!5777972
 (DIR) [3] /Verbraucherschuetzerin-ueber-Digital-Gesetze/!5826301
 (DIR) [4] https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312k.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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