# taz.de -- Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf: Bald mehr schlaue Stromzähler
       
       > Für mehr Haushalte als bislang soll es nach dem Willen der
       > Bundesregierung die Pflicht zu Smart Metern geben – und für alle das
       > Recht darauf.
       
 (IMG) Bild: Bald auch mit Smart Meter ausgestattet?
       
       Berlin taz | Die Bundesregierung treibt den Einbau von [1][vernetzten
       Stromzählern, den Smart Metern], voran. Am Mittwoch hat das Bundeskabinett
       nun einen [2][Gesetzentwurf] beschlossen, der unter anderem einen breiteren
       Einsatz der Geräte, weniger Bürokratie und niedrigere Kosten für die
       Haushalte vorsieht.
       
       Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), aus dessen Haus der
       Gesetzentwurf stammt, sieht Smart Meter als wichtigen Baustein für die
       Energiewende: „Unser zukünftiges Energiesystem wird wesentlich flexibler
       und damit auch komplexer werden, und dafür brauchen wir Smart Meter und
       eine Digitalisierung der Energiewende.“
       
       Die vernetzten Stromzähler erfassen den Stromverbrauch meist im
       minutengenauen Bereich. Ein „Gateway“ leitet die Daten an Netzbetreiber und
       Stromanbieter weiter – und kann auch Daten von diesen empfangen, etwa über
       den aktuellen Strompreis. Auf dem Markt sind die Geräte schon seit Jahren.
       Doch durchgesetzt haben sie sich bislang nicht. Für Verbraucher:innen
       sind sie auch nicht unbedingt attraktiv: Merkbar profitiert nur, wer einen
       Großverbraucher nutzt, etwa ein E-Auto oder eine Wärmepumpe. Und wer
       zusätzlich einen dynamischen Stromtarif hat, bei dem das Laden des Autos
       etwa nachts oder an einem windigen und sonnigen Tag günstiger ist, wenn
       also mehr Strom verfügbar ist, als gebraucht wird.
       
       Mit einer neuen gesetzlichen Regelung sollen nun bis zum Jahr 2030 die
       Zähler weitgehend auf digital umgestellt sein. Dafür sollen die
       Stromversorger verpflichtet werden, unabhängig von ihrer Kund:innenzahl, ab
       2025 dynamische Tarife anzubieten. Auch soll der Zertifizierungsprozess für
       die Geräte vereinfacht und damit beschleunigt werden.
       
       Für Verbraucher:innen sollen die Kosten für die Technik leicht sinken:
       Wer bis 3.000 Kilowattstunden jährlich verbraucht, soll zunächst 20 Euro im
       Jahr zahlen – für höhere Verbräuche sind auch die Kosten gestaffelt höher.
       Ab 2025 dürfen die Beträge erhöht werden. Insgesamt sollen die
       Netzbetreiber stärker an den Kosten beteiligt werden. Verpflichtend sind
       die Geräte laut dem Entwurf aber erst ab einem Verbrauch von über 6.000
       Kilowattstunden jährlich. Bislang liegt diese Grenze bei 100.000
       Kilowattstunden. Haushalte, die weniger Strom verbrauchen, haben aber
       ebenfalls das Recht, ein Smart Meter zu bekommen, wenn sie das wollen.
       
       ## Konfliktpunkt Datenschutz
       
       Einer der Kritikpunkte am Einsatz der vernetzten Zähler ist auch der Umgang
       mit den persönlichen Daten: So konnten Forscher:innen bereits vor zehn
       Jahren anhand des Verbrauchsprofils detaillierte Informationen über das
       Nutzungsverhalten gewinnen – etwa wann Geräte wie Kaffee- oder
       Waschmaschine ein- und ausgeschaltet werden und auch, welches
       Fernsehprogramm lief. Für eine derartig detailtiefe Auswertung braucht es
       allerdings eine sekundengenaue Erhebung der Messwerte. Das sieht der
       Gesetzentwurf nicht vor. Die Verbrauchswerte sollten viertelstundengenau
       erhoben werden, heißt es.
       
       Während der IT-Verband Bitkom den Gesetzentwurf begrüßte, kommt vom
       Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft auch Kritik: Denn der
       Gesetzentwurf sieht vor, dass jeder Haushalt auf Antrag einen vernetzten
       Zähler eingebaut bekommen kann. „Aus Sicht der Energiewirtschaft ist das in
       der Hochlaufphase ineffizient, weil alle Kundenwünsche vorzuziehen wären,
       unabhängig von ihrem Nutzen für das Gesamtsystem“, sagt die
       Verbandsvorsitzende Kerstin Andreae.
       
       Grundsätzlich sei aber eine schnellere Nutzung der Technologie zu begrüßen.
       Nicht nur, weil das Stromnetz damit flexibler sei, sondern auch, weil
       Verbraucher:innen so einen besseren Überblick über ihren Stromverbrauch
       erhielten.
       
       „Es kommt jetzt darauf an, zu welchen Konditionen die dynamischen
       Stromtarife angeboten werden“, sagt Thomas Engelke, Leiter des Teams
       Energie und Bauen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Nur wenn
       private Haushalte mit diesen Tarifen unter dem Strich, also nach Abzug der
       Kosten für Einbau und Betrieb der Smart Meter, Geld sparen könnten, sei der
       Einbau für sie sinnvoll.
       
       Laut den Plänen der Bundesregierung soll der Gesetzentwurf noch in diesem
       Frühjahr in Kraft treten.
       
       12 Jan 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Alltag-in-der-Energiekrise/!5888482
 (DIR) [2] https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/entwurf-eines-gesetzes-zum-neustart-der-digitalisierung-der-energiewende.pdf?__blob=publicationFile&v=6
       
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 (DIR) Svenja Bergt
       
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